DIN 18040-1 Schwimmbecken#print

Sportstätten, Schwimmbecken und Therapiebecken, Umkleidebereiche, Liegen

Schwimmbecken und Therapiebecken sowie andere Beckenanlagen

In der Norm (im Punkt Sanitärräume) enthalten:

  • Schwimm- und Therapiebecken sowie andere Beckenanlagen
  • Umkleideräume
  • Liegen

Schwimm- und Therapiebecken sowie andere Beckenanlagen

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Gefordert wird das selbstständige Einsteigen und das Verlassen des Beckens für Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit Bewegungs­ein­schränkungen.

Als Beispiele werden genannt:

  • flache Treppen mit beidseitigen Handläufen
  • Rampen oder
  • ein hochliegender Beckenrand (St. Moritz Rinne in ca. 48 cm Höhe)
  • Hubböden in Therapiebecken
  • Hebevorrichtungen

Hebelifte, Poollifte für nicht selbständig ins Wasser könnende mobilitätseingeschränkte Badende werden in der Regel sowohl vom Handbedienteil als auch direkt an der Kassette von einer Hilfsperson aus gesteuert. Der Aufnahmehaken ermöglicht den Einsatz verschiedener Hebevorrichtungen wie tuch oder Sitz.

Für Sehbehinderte und Blinde sollte sich der Beckenrand taktil und visuell kontrastierend vom Beckenumgang und vom Becken selbst unterscheiden.

Umkleideräume

Umkleidebereiche müssen zu verschließbar sein und im Notfall von außen zu öffnend. Eine Liege ist in mindestens einer Umkleidekabine erforderlich.

Umkleidebereiche, Liegen

In den Umkleidebereichen von Sport- und Badestätten sowie Therapieeinrichtungen muss mindestens eine Umkleidekabine für das Aufstellen einer Liege geeignet sein. Diese Kabinen müssen verriegelbar und für den Notfall von außen zu öffnen sein.

Ist in einem Sanitärraum eine Liege als zweckentsprechende Umkleidemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen vorgesehen, muss der Raum so dimensioniert werden, dass eine Liege mit den Maßen von 180 cm Länge, 90 cm Breite 46 cm bis 48 cm Höhe aufgestellt werden kann. Vor der Liege muss eine 150 cm tiefe Bewegungsfläche vorhanden sein. Es sind auch Klappliegen möglich.

In Raststätten und in Sportstätten sollte mindestens in einem Sanitärraum eine Liege vorgesehen werden.

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