Inklusive Schule - Fördermittel
Mindestanforderungen für barrierefreie Schulen, Außenanlagen, Erschließung von Schulgebäuden, Unterrichtsräume, Sanitärräume
Fördermöglichkeiten für die Sanierung, Umgestaltung und Neubau von inklusiven Schulen
Bauliche Fördermöglichkeiten zur barrierefreien Umgestaltung von Gebäuden, Verkehrsanlagen und öffentlichem Raum bestehen seit durch das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW). Mit zwei Programmen für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur an sollen auch Barrieren im öffentlichen Raum gefördert werden. Dazu gehören auch inklusive Schulen für alle.
Das Programm 208 fördert Kommunen und das Programm 148 fördert kommunale Unternehmungen, soziale Organisationen und Privatunternehmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft. Förderfähige Maßnahmen sind barrierereduzierende Maßnahmen in kommunalen und sozialen Bereichen.
Gefördert werden z. B.
- Fahrstühle, Rampen, barrierefreie Stellplätze
- Türöffner, Kommunikationssysteme
- breitere Bewegungsflächen in Räumen, Sanitäranlagen
- trittsichere Bodenbeläge
- sichtbare und tastbare Orientierungshilfen, Beleuchtung, Akustik
- Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder
mehr Fördermittel
Im Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung bietet die Aktion Mensch drei Förderprogramme an. Die Programme sind individuell auf die unterschiedlichen Zielvorhaben Ihrer Projektidee abgestimmt und bieten verschiedene Förderangebote mit unterschiedlichen Konditionen. Die Zielgruppe Ihres Projekts sollten Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sein oder Kinder und Jugendliche sein.
Der Jakob Muth-Preis wird seit 2009 jährlich an Einzelschulen und Schulverbünde verliehen, denen es besonders gut gelingt, alle Kinder zu fördern. Projektträger sind die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche UNESCO-Kommission.
Baulich-räumliche Konsequenzen für die inklusive Schule
Die Schaffung von baulichen Voraussetzungen für den Schulbetrieb in inklusiven Schulen ist oft mit kostenintensiven Baumaßnahmen verbunden. Es sind die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte für Schüler mit Behinderungen, wie Hören, Sehen, Autismus, körperliche, motorische und geistige Entwicklung räumlich im Schulbetrieb umzusetzen. Eine gute Planungsgrundlage bietet die DIN 18040, Teil 1, die bereits die o.g. sonderpädagogischen Anforderungen berücksichtigt und damit eine verlässliche Grundausstattung in inklusiven Schulen sichern kann.
Trotzdem wird es weiterhin Förderschulen für behinderte Schüler mit intensiven Förderbedarf geben müssen, die in den reibungslosen Schulbetrieb auch von inklusiven Schulen nicht integriert werden können.
Bauliche Voraussetzungen einer inklusiven Schule
Planungsgrundlagen Schulbau: "DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" und DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" für Räume mit sonderpädagogischer Förderung
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Legende
Anforderungen Schüler mit motorischen, sensorischen, kognitiven Einschränkungen
Anforderungen der Rollstuhlbenutzer
Zugang, Infrastruktur, Außenanlage, Parkplätze
- hören, sehen, tasten – durch Akustik, Beleuchtung und taktile Informationen
- kontrastreiche Gestaltung
- Orientierungshilfen
- taktil erfassbare Bodenstrukturen
- bei der Bedienbarkeit der Sportgeräte und Spielgeräte in der Außenanlage auch auf die Nutzbarkeit der Schüler mit unterschiedlichen Fähigkeiten (Motorik, Sensorik, Kognition) achten
- Pkw-Stellplätze
- Gehwege mind. 150 cm breit
- stufenlos
- Rampe max. 6 %, 120 cm breit, nach 6 m Länge Plattform von 150 cm Tiefe erforderlich, beidseitige Handläufe und Radabweiser
- feste, rollengeeignete und ebene Oberfläche der Erschließungsflächen
- ausreichende Stellflächen für Straßenrollstühle freihalten
- bei der Bedienbarkeit der Sportgeräte und Spielgeräte in der Außenanlage auch auf die Nutzbarkeit in sitzender Position achten
- Pkw-Stellplätze für Behinderte 350 cm x 500 cm
Außenanlagen
Rampen
Spielbereiche
Zugang, Eingangstür
- deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen, sicher zu passieren
- Vorzugsvariante ist automatische Tür
- kontrastreiche Gestaltung
- Drückergarnituren greifgünstig ausbilden, Drehgriffe sind ungeeignet
- Klingelanlagen und Gegensprechanlagen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ausstatten
- Karusselltür und Rotationstür als einziger Zugang unzulässig
- Mindestbreite 90 cm
- Vorzugsvariante ist automatische Tür
- untere Türanschläge und Türschwellen sind unzulässig, Drücker und/oder Taster in 85 cm Höhe anordnen, Drehgriffe sind ungeeignet
- erforderliche Bewegungsflächen vor Türen beachten
- Karusselltüren und Pendeltüren sind kein barrierefreier Zugang
Türantriebe,Türen, Schwellenlosigkeit
Eingangsbereich
- kontrastreiche Gestaltung
- Orientierungshilfen visuell und akustisch wahrnehmbar
- induktive Höranlage
- Ausstattungselemente müssen visuell kontrastreich gestaltet werden
- Orientierungshilfen vom Rollstuhl aus erkennbar
- Ausstattungselemente dürfen nicht in erforderliche Bewegungsflächen hineinragen
Orientierung
Flure
- Orientierungshilfen visuell und akustisch wahrnehmbar
- hell und blendfrei
- Auffindbarkeit von Türen durch kontrastreiche Gestaltung (Material und Farbe)
- taktile Bodenbeläge
- Orientierungshilfen vom Rollstuhl aus erkennbar
- Mindestbreite 150 cm, Mindestbreite Durchgänge 90 cm
Leitsysteme für Flure
Aufzug
- Bedientableau kontrastreich gestalten
- taktil erfassbar
- Notrufbetätigung auch optisch
- Zugangskontrollsystem auswählen
- Aufzug nach DIN EN 81-70
- Kabine 140 cm x 110 cm
- lichte Zugangsbreite mindestens 90 cm
- waagerechtes Bedientableau in 85 cm Höhe
- verlängerte Türöffnungszeiten
- Lichtschranken in 50 cm Höhe anordnen
- Bewegungsflächen vor Aufzügen 150 cm x 150 cm
Aufzüge
Treppe
- durchgehende beidseitige Handläufe, Höhe 85 cm, evtl. an Altersstufen anpassen (2 Handläufe)
- Setzstufen erforderlich
- Trittstufenmarkierung
- Fußbodenstruktur vor Treppen optisch und taktil erfassbar
- Treppe ist kein barrierefreier Zugang
Handlauf
Handlaufmarkierung
Trittstufenmarkierung
Türen im Innenbereich
- kontrastreiche Gestaltung
- Orientierungshilfen visuell und akustisch wahrnehmbar
- Türbeschilderung auf die zu nutzenden Altersgruppen abstimmen
- Türaufschlag möglichst in eine Nische oder gegen eine Wand
- Klemmschutz für alle Türen
- alle Türen zu und in den Räumen mindestens 90 cm breit
- lichte Durchgangsbreite 90 cm
- Höhe Türdrücker 85 cm
- erforderliche Bewegungsflächen vor Türen beachten
- Türbeschilderung in 120 – 140 cm Höhe anordnen
Türantrieb
Türklemmschutz
Fenster
- leicht bedienbar
- kontrastreich gestalten
- leicht bedienbar
- Greifhöhe Fenstergriff 85 cm – 105 cm
Bedienelemente
- Bedienelemente nach dem Zwei-Sinne-Prinzip kontrastreich gestalten, visuell, taktil, akustisch
- Wiedererkennungseffekt bei gleicher Bedienung
- Funktionsauslösung muss eindeutig rückgemeldet werden
- max. Kraft für Bedienung von Schaltern und Taster 2,5 N bis 5,0 N
- vor Bedieneinrichtungen Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm anordnen
- bei seitlicher Anfahrt ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 150 cm ausreichend
- Greifhöhe 85 cm
- Bedienung mind. in 50 cm seitlichem Abstand zu Wänden ermöglichen
- max. Kraft für Bedienung von Schaltern und Taster 2,5 N bis 5,0 N
Unterrichtsräume Ausstattung
- hören, sehen, tasten – durch Akustik, Beleuchtung und taktile Informationen
- kontrastreiche Gestaltung mit hoher Leuchtdichte
- auf kurze Nachhallzeit und geringen Gesamtstörschalldruckpegel achten
- evtl. Anordnung von Absorbern im Deckenbereich
- variable Tische und Stühle
- Schränke mit Schiebetüren besser als mit Drehflügeltüren
- Barrierefreie Nutzung von Computern ist durch geeignete Hardware und Software zu sichern
- Durchgangsbreite zwischen Tischen 120 cm
- unterfahrbare Tische
- höhenverstellbare Tische
- Schränke mit Schiebetüren besser als mit Drehflügeltüren
- Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm zum Wenden von Rollstuhlbenutzern vorsehen
- niedrige Brüstungshöhen erlauben Ausblick in sitzender Position
- Hilfen für barrierefreie Informationsaufnahme
Tische und Möbel
Licht und Sehen
Versammlungsräume, Raum für Schülerspeisung, Sporthallen und Bewegungshallen
- Anforderungen an Parkplatz, Zugang, Eingangsbereich Türen, Flure und Aufzüge s. o.
- hören, sehen, tasten – durch Akustik, Beleuchtung und taktile Informationen
- blendfreie Belichtung und Beleuchtung
- akustische Maßnahmen
- Sitzplätze mit akustischem Verstärkersystem ausstatten
- Anzeigetafeln sollen das Verstärkersystem unterstützen
- Anforderungen an Parkplatz, Zugang, Eingangsbereich Türen, Flure und Aufzüge s. o.
- barrierefreier Zugang
- barrierefreie Nutzbarkeit sichern
- Standfläche und Bewegungsfläche für Rollstuhlplätze beachten
- Sitzplätze für Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern in unmittelbarer Nähe vorsehen
- bei Räumen mit Reihenbestuhlung und frontaler Anfahrt sind Standflächen für Rollstuhlfahrer von 130 cm Tiefe und mind. 90 cm Breite und bei seitlicher Anfahrt 150 cm Tiefe und 90 cm Breite freizuhalten
Räume für Schüler mit sonderpädagogischer Förderung nach DIN 18040, Teil 2
- hören, sehen, tasten – durch Akustik, Beleuchtung und taktile Informationen
- kontrastreiche Gestaltung mit hoher Leuchtdichte
- variable Tische und Stühle
- Bewegungsflächen 120cm x 120 cm
- Bewegungsflächen vor Möbeln 90 cm tief
- Fernsehgerät mit Videotext-Decoder
- Bewegungsflächen 150 cm x 150 cm
- Bewegungsflächen vor Möbeln 150 cm tief
- unterfahrbare Tische
Barrierefreie Sanitärräume
- nach außen öffnende Tür
- Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten 120 cm x 120 cm
- kontrastreiche Gestaltung
- Bewegungsflächen dürfen sich überlagern
- Notrufanlage visuell kontrastierend gestalten, taktil erfassbar, auffindbar
- nach außen öffnende Tür
- Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten 150 cm x 150 cm
- Bewegungsflächen dürfen sich überlagern
- im Duschbereich bodengleiche Dusche anordnen
- Notrufanlage vom WC aus und im Liegen bedienbar anordnen
- Stützgriffe und Haltegriffe
- pro Sanitäranlage muss eine barrierefreie Toilette für Rollstuhlbenutzer vorhanden sein, freie Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm
- Vorwandinstallationen sind mit Wandverstärkern zu versehen, um Waschtisch und WC bei Bedarf höhenverstellbar und diverse Stützgriffe und Haltegriffe am WC, Waschtisch und im Duschbereich anordnen zu können
- an beiden Seiten des WCs ist eine Bewegungsfläche von 90 cm x 70 cm vorzusehen
- Stellfläche für Liege 180 cm x 90 cm, Höhe 46 – 48 cm, Bewegungsfläche vor Liege 150 cm tief, Sicherung gegen unbeaufsichtigte Nutzung
- entlang Umkleideschränken 120 cm tiefe Bewegungsfläche