Fördermöglichkeiten der Barrierefreiheit in Gebäuden
Was Kommunen mit Fördermittel der KfW-Bank für die Bewohner Ihrer Gemeinde an öffentliche Gebäuden wie Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten verbessern können.
Wegen des demografischen und sozialen Wandels soll der öffentliche Raum in Deutschland den Bedürfnissen der heute und vor allem künftig älteren Bevölkerung angepasst werden. Gleichzeitig geht es darum, ein kinder- und familienfreundliches Umfeld zu schaffen.
KfW Fördermittel zur Barrierereduzierung in die kommunale und soziale Infrastruktur
Die KfW - Bank bietet 2 Förderprogramme für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur an, mit denen auch Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren gefördert werden können.
Das KfW Förderprogramm 148 ist für Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, sämtliche gemeinnützigen Organisationen - inklusiv der Kirchen-, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie sämtliche Unternehmen, die sich in einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) befinden. Dieser Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank eingereicht werden.
Das KfW Förderprogramm 208 richtet sich ausschließlich an kommunale Gebietskörperschaften und deren juristisch unselbständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände, wie beispielsweise kommunale Zweckverbände. Das entsprechende Antragsformular ist direkt bei der KfW in Berlin einzureichen.
Mitgefördert werden in diesen Programmen auch die Umsetzung der Barrierefreiheit
Gefördert werden:
Öffentliche Gebäude wie Kindergärten, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Sportstätten, Krankenhäuser: | • Wege zu Gebäuden und Stellplätze barrierearm gestalten • Gebäudezugänge und Servicesysteme wie Schalter und Kassen optimieren • Niveauunterschiede vertikal erschließen und überwinden, zum Beispiel durch Rampen, Treppen und Aufzüge • Raumgeometrie ändern, zum Beispiel Raumzuschnitt oder Türbreite • Sanitärräume umbauen • trittsichere Bodenbeläge im Gebäude verlegen • Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung und Kommunikation verbessern • Sportplätze, Sporthallen und Schwimmbäder umgestalten |
Verkehr: | • U-Bahn-, S-Bahn- und Straßenbahn-Stationen erschließen • Über- und Unterführungen barrierearm umbauen • Haltestellen anpassen • elektronische, internetbasierte Informationssysteme aufbauen • (z. B. Internetplattformen zur Information über barrierefreie Reiseketten, Störungsmeldungen in Echtzeit oder mobile Kommunikationssysteme zwischen Fahrzeug und Fahrgast für sehbehinderte Menschen) |
Öffentlicher Raum: | • Bürgersteige absenken • Fußgängerüberwege und -zonen anpassen • Leit- und Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen schaffen • barrierefreie/-arme öffentliche WC-Anlagen einrichten oder neu bauen • Stellplätze anlegen • Park- und Grünanlagen schaffen • Spielplätze bauen |
Welche Konditionen machen die beiden KfW-Kredite so günstig?
Im Programm 148 wird jedes förderfähige Vorhaben von der KfW mit bis zu 100% der Investitionskosten durch den Kredit gestützt. Der Höchstbetrag liegt im Programm 148 bei 50 Millionen Euro. Im Programm 208 für Kommunen beträgt der Kredithöchstbetrag 150 Millionen Euro. Bei Krediten bis 2 Millionen Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen, bei Krediten über 2 Millionen Euro maximal 50 %.
Was wird eigentlich gefördert?
Barriere reduzierende Maßnahmen in kommunalen und sozialen Bereichen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040-1 und DIN 18040-3 dienen. Diese müssen den Richtlinien der unten beschriebenen Förderbeiche 1 bis 10 entsprechen. Die Kredite werden immer bezogen auf ein konkretes Vorhaben vergeben.
Bei Großprojekten gilt jeder einzelne Bauabschnitt als Einzelvorhaben. Die technischen Mindestvoraussetzungen entsprechend der angesprochenen Normen sind von einem Sachverständigen zu prüfen. Die Durchführung muss ein Fachunternehmen des Bauhandwerks übernehmen. Nur in diesen Fällen werden sämtliche Investitionen des Projektes, also auch Beratung und Planung, durch den Kredit abgedeckt.
Die Förderbereiche können einzeln und kombiniert durchgeführt werden.
Technische Mindestanforderungen, Hersteller, Produkte
Die Hinweise und Bestellinformationen zu ausführenden Firmen haben wir für Sie in die zwei Themengebiete A: Gebäude und B: Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum aufgeschlüsselt:
A: Gebäude / Förderbereiche 1-8
Die Infomationen zu den folgenden Förderbereichen finden Sie unten.
- Wege zu Gebäuden und Stellplätze
- Gebäudezugänge und Servicesysteme
- Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden
- Raumgeometrie
- Sanitärräume
- Bodenbeläge in Innenräumen
- Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung, Kommunikation
- Sportstätten (z. B. Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder)
B: Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum / Förderbereiche 9-10
Die Informationen zu den folgenden Förderbereichen finden Sie hier.
- Verkehrsanlagen
- Öffentlicher Raum
A: Gebäude / Förderbereiche 1-8
1. Wege zu Gebäuden und Stellplätze: Beläge, Rampen, Entwässerung
Ausleuchtung der Wegführung
- Die Beleuchtungsstärke auf dem Boden von Wegen muss mindestens 10 lx betragen, auf Stufen im Außenbereich mindestens 20 lx.
- Die Beleuchtung muss blendfrei sein.
DIN 18040-1 Gehwege, Verkehrsflächen, Pkw-Stellplatz
Gehwege müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein.
- mindestens 150 cm breit
- feste und ebene Oberfläche
- Gefälle 3-6%
Schaffung von barrierefreien Stellplätzen
- Parkplatz Mindestbreite 350 cm, als Behindertenparkplatz ausweisen
Entwässerung
2. Gebäudezugänge und Servicesysteme
Türen
- Zum Erreichen von Türdrückern muss ein seitlicher, frei zugänglicher Bereich mit einer Breite von mindestens 50 cm vorhanden sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss ein Bewegungsraum mit einer seitlichen Breite von mindestens 30 cm vorhanden sein.
- Türdrücker müssen sich auf einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m befinden.
- Mindestbreite 90cm
- Karussell- und Pendeltüren sind kein barrierefreier Zugang, als einziger Zugang ungeeignet
- farblich kontrastierend
- schwellenlos
Türen, Türantriebe, Schwellenfreiheit

Entsorgung

Windfänge
- In Windfängen mit Drehflügeltüren muss zwischen den Schwenkbereichen der Türflügel ein Zwischenraum von mindestens 1,50 m Tiefe vorhanden sein, und zwar sowohl für Türen mit denselben als auch mit entgegengesetzten Aufschlagrichtungen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss die Tiefe mindestens 1,20 m betragen.
- Windfänge mit Schiebetüren (auch automatisch betriebene) müssen eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m Tiefe zwischen den Türen aufweisen.
Maßnahmen zur verbesserten Orientierung
- Es gilt die DIN 32975.
Beleuchtung - Gebäudezugang
- Der Haupteingangsbereich zu öffentlichen Gebäuden muss mit mindestens 100 lx auf Bodenniveau ausgeleuchtet sein. Das Beleuchtungskonzept muss auch eine vertikale Komponente beinhalten, um beispielweise Beschilderungen und sonstige Informationen lesen zu können.
Beleuchtung, Orientierung

3. Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden
Aufzüge
- Aufzüge müssen der Norm DIN EN 81-70 (Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen) entsprechen.
- Aufzugskabinen in öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen mindestens 1,10 m breit und 1,40 m tief sein.
- Aufzugskabinentüren müssen Durchgangsbreiten von mindestens 0,90 m aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Durchgänge mindestens 0,80 m breit sein. Erfolgt der Zugang über die Längsseite des Aufzugs, muss die Türdurchgangsbreite mindestens 1,10 m betragen.
- Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärts führenden Treppen angeordnet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss der Sicherheitsabstand mindestens 2,00 m betragen.
Aufzüge, Homelifte

Hebebühnen und Treppenlifte sind nur förderfähig, wenn die Installation eines Aufzugs baustrukturell nicht möglich ist und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zum Ein- und Ausstieg muss eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m vor der Förderplattform vorhanden sein.
- Förderplattformen von Hebebühnen müssen mindestens 1,10 m x 1,40 m, die von Treppenliften 0,95 m x 1,25 m groß sein.
- Treppenlifte dürfen in Parkposition notwendige Fluchtwege nicht einschränken.
Hebebühnen

Treppenplattformlift, Schrägaufzug

Rampen
- Rampen müssen eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 m aufweisen.
- Sie dürfen eine maximale Neigung von 6 % aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind Rampen mit maximal 10 % Neigung zulässig.
- Sie müssen ab 6,00 m Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 m lang sind. Die Entwässerung der Zwischenpodeste außenliegender Rampen muss sichergestellt sein (Quergefälle ist unzulässig).
- Rampen müssen an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,20 m Breite und 1,50 m Tiefe aufweisen.
Einbaurampen

Rampe aus Metall

Rampe, Handlauf

4. Raumgeometrie: Innentüren, Schwellenfreiheit, Bodenbeläge
Innentüren einschließlich Öffnungssysteme und Türkommunikationssysteme
- Die Durchgangsbreite nach der Anpassung von Innentüren muss 0,90 m, wenn dies baustrukturell nicht möglich ist, mindestens 0,80 m betragen. Im Übrigen gelten die unter 2. Gebäudezugänge und Servicesysteme genannten Anforderungen für Türen.
Innentür
Plätze für Rollstuhlnutzer in Versammlungsräumen (z. B. Aulen, Konferenzräume, Ratssäle, Theater- und Konzertsäle, Versammlungs-, Vortrags- und Mehrzwecksäle sowie Klassen- und Unterrichtsräume)
- Es müssen freie Flächen von mindestens 0,90 m Breite und mindestens 1,20 m Tiefe vorhanden sein.
- Für die Erschließung von Rollstuhlplätzen in der letzten Reihe müssen ein freier Durchgang hinter der allgemeinen Bestuhlung von mindestens 1,20 m sowie eine Wendefläche mit mindestens 1,50 m x 1,50 m vorhanden sein.
5. Sanitärräume: WC-Anlagen, WC, Waschtisch, Haltegriffe
Nachrüstung von Standard-WCs (zu Komfort-WCs)
- WC-Kabinen müssen beidseitig mit Winkelgriffen oder einer Kombination aus horizontalen und vertikalen Bügelgriffen ausgestattet werden.
Mehrzweck-WCs
- WC-Räume müssen eine Mindestgröße von 1,65 m x 2,20 m aufweisen.
- WC-Becken müssen eine Ausladung von mindestens 65 cm, Waschtische eine Mindestgröße von 35 cm x 45 cm aufweisen.
- WCs müssen mit Stütz- und Haltesystemen ausgestattet werden.
- Türen müssen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.
- Wickelbereiche dürfen den Bewegungsraum von Rollstuhlnutzern nicht einschränken.
WC-Anlagen

Verstellbare WCs

Waschtische

Haltegriffe

Waschtisch-Armaturen

Individuell zu nutzende Sanitärräume (z. B. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen)
- Es gilt die DIN 18040-2 für Sanitärräume hinsichtlich Gestaltung von z. B. Duschen, WCs, Waschplätzen, Badewannen, Türen. Hinsichtlich der Anpassungen für Rollstuhlnutzer müssen die Anforderungen "R" der o. g. DIN-Norm eingehalten werden.
- Sanitärräume (für Nichtrollstuhlnutzung) müssen eine Grundfläche von mindestens 1,80 m x 1,80 m aufweisen.
- Die "Duschfläche" muss mindestens 1,20 m x 1,20 m betragen.
- Die Sanitärräume müssen mindestens folgende Sicherheits- und Stützsysteme aufweisen: Duschsitz (klappbar) inklusive Haltesysteme zur Benutzung der Dusche, Haltesysteme am WC: wandmontiert als Winkelgriff oder im rechten Winkel gesetzte Bügelgriffe in Kombination mit einem Klappgriff, Haltegriffe am Waschtisch (z. B. wandmontiert).
- Waschtische müssen Beinfreiraum gemäß DIN 18040-2 gewährleisten.
- Für die Anpassung der Türen gelten die entsprechenden Bedingungen unter Gebäudezugänge und Servicesysteme.
- Sanitärräume müssen mit Notrufsystemen ausgestattet werden.
WC-Türen

Rollstuhlgerechtes Fertigbad
6. Bodenbeläge in Innenräumen
- Unebenheiten von mehr als 4 mm und Schwellen müssen beseitigt werden.
Bodenbelag, schwellenfreie Innentüren

7. Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung, Kommunikation
Raumakustik
- Für kleine und mittlere Räume (Raumvolumen bis 5000 m³), die für Vorträge, Präsentationen und vergleichbare Veranstaltungen genutzt werden können (z. B. Klassenräume, Seminarräume, Gemeindesäle), gilt: Raumakustische Verbesserungsmaßnahmen, insbesondere zur Verminderung von Störschall, Reduzierung von Nachhallzeiten, Schalllenkung usw. über Akustikdecken und -wände, müssen die DIN 18041 einhalten.
Akustik
Beleuchtung in Fluren und Innenräumen
- Analog zur "Beleuchtungsstärken-Skala" nach DIN EN 12464-1:2021-11 müssen in Fluren und Innenräumen die Beleuchtungsstärken jeweils um eine Stufe angehoben werden (z. B für Flure: statt 100 lx nach Anpassung 150 lx).
8. Sportstätten (z.B. Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder)
WC-, Dusch-, Wasch- und Umkleidebereiche
- Werden in Gemeinschaftsduschen barrierefrei zu nutzende Duschkabinen eingerichtet, müssen diese über eine Fläche von mindestens 0,90 m Tiefe und 1,50 m Breite verfügen. Dieser Bereich darf nicht von dem Erschließungsgang durch eine feste Kabinenwand, sondern nur mit einem Duschvorhang abgetrennt sein.
- WCs müssen die Anforderungen an barrierearme WCs und Mehrzweck-WCs einhalten (siehe 5 Sanitärräume).
Maßnahmen für den Mannschaftsrollstuhlsport
- Durchgänge müssen mindestens 1,25 m breit sein.
- Flure müssen mindestens 2,30 m breit sein.
- Bewegungsflächen vor Türen müssen mindestens 2,00 m Breite x 1,50 m Tiefe aufweisen.
- Umstiegsflächen für Rollstühle müssen pro Rollstuhlnutzer mindestens 2,00 m breit sein.
Zuschaueranlagen in Sportstätten
- Für die Gestaltung von Plätzen für Rollstuhlnutzer gelten die Anforderungen der DIN 13200-1:2003 in Verbindung mit der DIN 18040-1 (Bestuhlung).
- WCs müssen die Anforderungen an barrierearme WCs und Mehrzweck-WCs einhalten (siehe 5 Sanitärräume).
- Aufzüge, Treppen, Flure und sonstige Erschließungssysteme müssen den Technischen Mindestanforderungen sowie der DIN 18040-1 entsprechen.
Mehr Informationen siehe oben unter 2. Gebäudezugänge und Servicesysteme, 3. Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden und 4. Raumgeometrie). - Zuschauerplätze für Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen sowie Plätze für Rollstuhl- oder Gehhilfennutzer sind zu kennzeichnen.
Förderbereiche 9-10: Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum
Zu den Förderbereichen 9 und 10: Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum blättern
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