Fördermöglichkeiten der Barrierefreiheit in GebäudenFacebookTwitterEmailDrucken

Was Kommunen mit Fördermittel der KfW-Bank für die Bewohner Ihrer Gemeinde an öffentliche Gebäuden wie Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten verbessern können.

Wegen des demografischen und sozialen Wandels soll der öffentliche Raum in Deutschland den Bedürfnissen der heute und vor allem künftig älteren Bevölkerung angepasst werden. Gleichzeitig geht es darum, ein kinder- und familienfreundliches Umfeld zu schaffen.

KfW Fördermittel zur Barrierereduzierung in die kommunale und soziale Infrastruktur

Die KfW - Bank bietet 2 Förderprogramme für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur an, mit denen auch Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren gefördert werden können.

Das KfW Förderprogramm 148 ist für Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, sämtliche gemeinnützigen Organisationen - inklusiv der Kirchen-, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffent­lichen Rechts mit mehr­heitlich kommunalem Hintergrund sowie sämtliche Unternehmen, die sich in einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) befinden. Dieser Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank eingereicht werden.

Das KfW Förderprogramm 208 richtet sich ausschließlich an kommunale Gebietskörperschaften und deren juristisch unselbständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände, wie beispielsweise kommunale Zweckverbände. Das entsprechende Antragsformular ist direkt bei der KfW in Berlin einzureichen.

Mitgefördert werden in diesen Programmen auch die Umsetzung der Barrierefreiheit

Gefördert werden:

Öffentliche Gebäude wie Kindergärten, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Sportstätten, Krankenhäuser:• Wege zu Gebäuden und Stellplätze barrierearm gestalten • Gebäudezugänge und Servicesysteme wie Schalter und Kassen optimieren • Niveauunterschiede vertikal erschließen und überwinden, zum Beispiel durch Rampen, Treppen und Aufzüge • Raumgeometrie ändern, zum Beispiel Raumzuschnitt oder Türbreite • Sanitärräume umbauen • trittsichere Bodenbeläge im Gebäude verlegen • Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung und Kommunikation verbessern • Sportplätze, Sporthallen und Schwimmbäder umgestalten
Verkehr:• U-Bahn-, S-Bahn- und Straßenbahn-Stationen erschließen • Über- und Unterführungen barrierearm umbauen • Haltestellen anpassen • elektronische, internetbasierte Informationssysteme aufbauen • (z. B. Internet­plattformen zur Information über barrierefreie Reiseketten, Störungs­meldungen in Echtzeit oder mobile Kommunikations­systeme zwischen Fahrzeug und Fahrgast für sehbehin­derte Menschen)
Öffentlicher Raum:• Bürgersteige absenken • Fußgängerüberwege und -zonen anpassen • Leit- und Orientierungshilfen für blinde und sehbehin­derte Menschen schaffen • barrierefreie/-arme öffentliche WC-Anlagen einrichten oder neu bauen • Stellplätze anlegen • Park- und Grünanlagen schaffen • Spielplätze bauen

Welche Konditionen machen die beiden KfW-Kredite so günstig?

Im Programm 148 wird jedes förderfähige Vorhaben von der KfW mit bis zu 100% der Investitionskosten durch den Kredit gestützt. Der Höchstbetrag liegt im Programm 148 bei 50 Millionen Euro. Im Programm 208 für Kommunen beträgt der Kredithöchstbetrag 150 Millionen Euro. Bei Krediten bis 2 Millionen Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen, bei Krediten über 2 Millionen Euro maximal 50 %.

Was wird eigentlich gefördert?

Barriere reduzierende Maßnahmen in kommunalen und sozialen Bereichen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040-1 und DIN 18040-3 dienen. Diese müssen den Richtlinien der unten beschriebenen Förderbeiche 1 bis 10 entsprechen. Die Kredite werden immer bezogen auf ein konkretes Vorhaben vergeben.

Bei Großprojekten gilt jeder einzelne Bauabschnitt als Einzelvorhaben. Die technischen Mindestvoraussetzungen entsprechend der angesprochenen Normen sind von einem Sachverständigen zu prüfen. Die Durchführung muss ein Fachunternehmen des Bauhandwerks übernehmen. Nur in diesen Fällen werden sämtliche Investitionen des Projektes, also auch Beratung und Planung, durch den Kredit abgedeckt.

Die Förderbereiche können einzeln und kombiniert durchgeführt werden.

Technische Mindestanforderungen, Hersteller, Produkte

Die Hinweise und Bestellinformationen zu ausführenden Firmen haben wir für Sie in die zwei Themengebiete A: Gebäude und B: Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum aufgeschlüsselt:

A: Gebäude / Förderbereiche 1-8

Die Infomationen zu den folgenden Förderbereichen finden Sie unten.

  1. Wege zu Gebäuden und Stellplätze
  2. Gebäudezugänge und Servicesysteme
  3. Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden
  4. Raumgeometrie
  5. Sanitärräume
  6. Bodenbeläge in Innenräumen
  7. Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung, Kommunikation
  8. Sportstätten (z. B. Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder)

B: Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum / Förderbereiche 9-10

Die Informationen zu den folgenden Förderbereichen finden Sie hier.

  1. Verkehrsanlagen
  2. Öffentlicher Raum

A: Gebäude / Förderbereiche 1-8

1. Wege zu Gebäuden und Stellplätze: Beläge, Rampen, Entwässerung

Ausleuchtung der Wegführung

  • Die Beleuchtungsstärke auf dem Boden von Wegen muss mindestens 10 lx betragen, auf Stufen im Außenbereich mindestens 20 lx.
  • Die Beleuchtung muss blendfrei sein.

DIN 18040-1 Gehwege, Verkehrsflächen, Pkw-Stellplatz

Gehwege müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein.

  • mindestens 150 cm breit
  • feste und ebene Oberfläche
  • Gefälle 3-6%

Schaffung von barrierefreien Stellplätzen

  • Parkplatz Mindestbreite 350 cm, als Behindertenparkplatz ausweisen
Entwässerungbarrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit
barrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit

barrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit

2. Gebäudezugänge und Servicesysteme

Türen

  • Zum Erreichen von Türdrückern muss ein seitlicher, frei zugänglicher Bereich mit einer Breite von mindestens 50 cm vorhanden sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss ein Bewegungsraum mit einer seitlichen Breite von mindestens 30 cm vorhanden sein.
  • Türdrücker müssen sich auf einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m befinden.

DIN 18040-1 Türen

  • Mindestbreite 90cm
  • Karussell- und Pendeltüren sind kein barrierefreier Zugang, als einziger Zugang ungeeignet
  • farblich kontrastierend
  • schwellenlos
Türen, Türantriebe, Schwellenfreiheitan Balkon, Terrasse, Hauseingang für jede Tür die richtige Dichtung für barrierefreie, schlagregen­sichere Übergänge Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen und nachleuchtende Sicherheitsmatten als Leitsystem
an Balkon, Terrasse, Hauseingang

an Balkon, Terrasse, Hauseingang

für jede Tür die richtige Dichtung

für jede Tür die richtige Dichtung

für barrierefreie, schlagregen­sichere Übergänge

für barrierefreie, schlagregen­sichere Übergänge

Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen

Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen

und nachleuchtende Sicherheitsmatten als Leitsystem

und nachleuchtende Sicherheitsmatten als Leitsystem

Entsorgungmit Einwurfhelfer, einfaches Absenken der Einwurföffnung barrierefrei mit Kippfunktion, indivduell gestaltbar
mit Einwurfhelfer, einfaches Absenken der Einwurföffnung

mit Einwurfhelfer, einfaches Absenken der Einwurföffnung

barrierefrei mit Kippfunktion, indivduell gestaltbar

barrierefrei mit Kippfunktion, indivduell gestaltbar

Windfänge

  • In Windfängen mit Drehflügeltüren muss zwischen den Schwenkbereichen der Türflügel ein Zwischenraum von mindestens 1,50 m Tiefe vorhanden sein, und zwar sowohl für Türen mit denselben als auch mit entgegengesetzten Aufschlagrichtungen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss die Tiefe mindestens 1,20 m betragen.
  • Windfänge mit Schiebetüren (auch automatisch betriebene) müssen eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m Tiefe zwischen den Türen aufweisen.

Maßnahmen zur verbesserten Orientierung

  • Es gilt die DIN 32975.

Beleuchtung - Gebäudezugang

  • Der Haupteingangsbereich zu öffentlichen Gebäuden muss mit mindestens 100 lx auf Bodenniveau ausgeleuchtet sein. Das Beleuchtungskonzept muss auch eine vertikale Komponente beinhalten, um beispielweise Beschilderungen und sonstige Informationen lesen zu können.
Beleuchtung, OrientierungLicht für Eingang und Treppenhaus mit nachleuchten­dem visuell-taktilen Leitsystem mehrfach wiederverwendbares robustes Leitsystem, rückstandsfrei demontierbar Bodenindikatoren aus hochwertigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing akustische Informationen und tastbare Lagepläne Tastbare Profil- und Brailleschrift aus Aluminium oder Edelstahl für runde und gerade Handläufe
Licht für Eingang und Treppenhaus

Licht für Eingang und Treppenhaus

mit nachleuchten­dem visuell-taktilen Leitsystem

mit nachleuchten­dem visuell-taktilen Leitsystem

mehrfach wiederverwendbares robustes Leitsystem, rückstandsfrei demontierbar

mehrfach wiederverwendbares robustes Leitsystem, rückstandsfrei demontierbar

Bodenindikatoren aus hochwertigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing

Bodenindikatoren aus hochwertigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing

akustische Informationen und tastbare Lagepläne

akustische Informationen und tastbare Lagepläne

Tastbare Profil- und Brailleschrift

Tastbare Profil- und Brailleschrift

aus Aluminium oder Edelstahl für runde und gerade Handläufe

aus Aluminium oder Edelstahl für runde und gerade Handläufe

3. Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden

Aufzüge

  • Aufzüge müssen der Norm DIN EN 81-70 (Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen) entsprechen.
  • Aufzugskabinen in öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen mindestens 1,10 m breit und 1,40 m tief sein.
  • Aufzugskabinentüren müssen Durchgangsbreiten von mindestens 0,90 m aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Durchgänge mindestens 0,80 m breit sein. Erfolgt der Zugang über die Längsseite des Aufzugs, muss die Türdurchgangsbreite mindestens 1,10 m betragen.
  • Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärts führenden Treppen angeordnet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss der Sicherheitsabstand mindestens 2,00 m betragen.
Aufzüge, HomelifteTraglast bis 400kg, Hubhöhe bis 15m außen und innen, für öffentl. Gebäude zugelassen für 325 kg Tragkraft und bis 18 m Förderhöhe 630 kg Tragkraft und bis 30 m Förderhöhe für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude Traglast bis 400 kg, bis 13 m Höhe für außen und innen ohne Schacht, bis 13 m Förderhöhe und 250 kg Traglast schachtlos, dreiseitig geschlos­sene Kabine, bis 12m Förderhöhe
Traglast bis 400kg, Hubhöhe bis 15m außen und innen, für öffentl. Gebäude zugelassen

Traglast bis 400kg, Hubhöhe bis 15m außen und innen, für öffentl. Gebäude zugelassen

für 325 kg Tragkraft und bis 18 m Förderhöhe

für 325 kg Tragkraft und bis 18 m Förderhöhe

630 kg Tragkraft und bis 30 m Förderhöhe

630 kg Tragkraft und bis 30 m Förderhöhe

für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude

für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude

Traglast bis 400 kg, bis 13 m Höhe für außen und innen

Traglast bis 400 kg, bis 13 m Höhe für außen und innen

ohne Schacht, bis 13 m Förderhöhe und 250 kg Traglast

ohne Schacht, bis 13 m Förderhöhe und 250 kg Traglast

schachtlos, dreiseitig geschlos­sene Kabine, bis 12m Förderhöhe

schachtlos, dreiseitig geschlos­sene Kabine, bis 12m Förderhöhe

Hebebühnen und Treppenlifte sind nur förderfähig, wenn die Installation eines Aufzugs baustrukturell nicht möglich ist und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zum Ein- und Ausstieg muss eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m vor der Förderplattform vorhanden sein.
  • Förderplattformen von Hebebühnen müssen mindestens 1,10 m x 1,40 m, die von Treppenliften 0,95 m x 1,25 m groß sein.
  • Treppenlifte dürfen in Parkposition notwendige Fluchtwege nicht einschränken.
Hebebühnenvon 0,75m bis 3,00m, innen und außen besonders geeignet für Denkmalsbauten bodengleich begehbar, auch mit passendem Umgebungsbelag, innen und außen für innen und außen, von 0,6 m  bis 3 m Höhe, Traglast 400 kg
von 0,75m bis 3,00m, innen und außen

von 0,75m bis 3,00m, innen und außen

besonders geeignet für Denkmalsbauten

besonders geeignet für Denkmalsbauten

bodengleich begehbar, auch mit passendem Umgebungsbelag, innen und außen

bodengleich begehbar, auch mit passendem Umgebungsbelag, innen und außen

für innen und außen, von 0,6 m  bis 3 m Höhe, Traglast 400 kg

für innen und außen, von 0,6 m bis 3 m Höhe, Traglast 400 kg

Treppenplattformlift, Schrägaufzugauch für Kurven auch für gewendelte Treppen für kurvenläufige und gerade Treppen, innen und au0en
auch für Kurven

auch für Kurven

auch für gewendelte Treppen

auch für gewendelte Treppen

für kurvenläufige und gerade Treppen, innen und au0en

für kurvenläufige und gerade Treppen, innen und au0en

Rampen

  • Rampen müssen eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 m aufweisen.
  • Sie dürfen eine maximale Neigung von 6 % aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind Rampen mit maximal 10 % Neigung zulässig.
  • Sie müssen ab 6,00 m Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 m lang sind. Die Entwässerung der Zwischenpodeste außenliegender Rampen muss sichergestellt sein (Quergefälle ist unzulässig).
  • Rampen müssen an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,20 m Breite und 1,50 m Tiefe aufweisen.
Einbaurampenbis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag
bis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang

bis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang

für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag

für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag

Rampe aus Metallrutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei mit Podest und beidseitigem Handlauf mit Podest, ggf. Stufen, Unter­kon­struk­tion, Geländer, Edelstahl, Alu-Riffelblech aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wendepodesten kombinierbar
rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei

rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei

mit Podest und beidseitigem Handlauf

mit Podest und beidseitigem Handlauf

mit Podest, ggf. Stufen, Unter­kon­struk­tion, Geländer, Edelstahl, Alu-Riffelblech

mit Podest, ggf. Stufen, Unter­kon­struk­tion, Geländer, Edelstahl, Alu-Riffelblech

aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wendepodesten kombinierbar

aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wendepodesten kombinierbar

Rampe, HandlaufHandlauf für Wand und Geländer, auch beleuchtet Bausätze und Rohrverbinder mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege
Handlauf für Wand und Geländer, auch beleuchtet

Handlauf für Wand und Geländer, auch beleuchtet

Bausätze und Rohrverbinder

Bausätze und Rohrverbinder

mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege

mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege

4. Raumgeometrie: Innentüren, Schwellenfreiheit, Bodenbeläge

Innentüren einschließlich Öffnungssysteme und Türkommunikationssysteme

  • Die Durchgangsbreite nach der Anpassung von Innentüren muss 0,90 m, wenn dies baustrukturell nicht möglich ist, mindestens 0,80 m betragen. Im Übrigen gelten die unter 2. Gebäudezugänge und Servicesysteme genannten Anforderungen für Türen.
Innentürelektrischer Türöffner mit Handtaster oder Handsender
elektrischer Türöffner mit Handtaster oder Handsender

elektrischer Türöffner mit Handtaster oder Handsender

Plätze für Rollstuhlnutzer in Versammlungsräumen (z. B. Aulen, Konferenzräume, Ratssäle, Theater- und Konzertsäle, Versammlungs-, Vortrags- und Mehrzwecksäle sowie Klassen- und Unterrichtsräume)

  • Es müssen freie Flächen von mindestens 0,90 m Breite und mindestens 1,20 m Tiefe vorhanden sein.
  • Für die Erschließung von Rollstuhlplätzen in der letzten Reihe müssen ein freier Durchgang hinter der allgemeinen Bestuhlung von mindestens 1,20 m sowie eine Wendefläche mit mindestens 1,50 m x 1,50 m vorhanden sein.

5. Sanitärräume: WC-Anlagen, WC, Waschtisch, Haltegriffe

Nachrüstung von Standard-WCs (zu Komfort-WCs)

  • WC-Kabinen müssen beidseitig mit Winkelgriffen oder einer Kombination aus horizontalen und vertikalen Bügelgriffen ausgestattet werden.

Mehrzweck-WCs

  • WC-Räume müssen eine Mindestgröße von 1,65 m x 2,20 m aufweisen.
  • WC-Becken müssen eine Ausladung von mindestens 65 cm, Waschtische eine Mindestgröße von 35 cm x 45 cm aufweisen.
  • WCs müssen mit Stütz- und Haltesystemen ausgestattet werden.
  • Türen müssen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.
  • Wickelbereiche dürfen den Bewegungsraum von Rollstuhlnutzern nicht einschränken.
WC-AnlagenBau und Sanierung, individuelles Design, auch als WC-Anlage für Gebäude Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe mit 24-Stunden-Rufweiterleitung
Bau und Sanierung, individuelles Design, auch als WC-Anlage für Gebäude

Bau und Sanierung, individuelles Design, auch als WC-Anlage für Gebäude

Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe

Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe

mit 24-Stunden-Rufweiterleitung

mit 24-Stunden-Rufweiterleitung

Verstellbare WCsKeramik bis zum Boden absenkbar, um 45 cm höhen­ver­stell­bar WC für kleine Räume im Bestand WC mit Aufsatz und Stützgriffen, Notruftaster elektrisch höhenverstellbar, bis 200 kg belastbar mechanisch oder elektrisch höhenverstellbar
Keramik bis zum Boden absenkbar, um 45 cm höhen­ver­stell­bar

Keramik bis zum Boden absenkbar, um 45 cm höhen­ver­stell­bar

WC für kleine Räume im Bestand

WC für kleine Räume im Bestand

WC mit Aufsatz und Stützgriffen, Notruftaster

WC mit Aufsatz und Stützgriffen, Notruftaster

elektrisch höhenverstellbar, bis 200 kg belastbar

elektrisch höhenverstellbar, bis 200 kg belastbar

mechanisch oder elektrisch höhenverstellbar

mechanisch oder elektrisch höhenverstellbar

Waschtischeunterfahrbar, auch höhenverstellbar unterfahrbar mit Griffleiste Maße: 600 x 555 mm unterfahrbar mit Ablageflächen und vier eingelassene Haltegriffe unterfahrbar mit Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen elektrisch höhenverstellbar, Aufputz- und Unterputzmontage bis zu 30 cm elektrisch höhenverstell­bar
unterfahrbar, auch höhenverstellbar

unterfahrbar, auch höhenverstellbar

unterfahrbar mit Griffleiste Maße: 600 x 555 mm

unterfahrbar mit Griffleiste Maße: 600 x 555 mm

unterfahrbar mit Ablageflächen und vier eingelassene Haltegriffe

unterfahrbar mit Ablageflächen und vier eingelassene Haltegriffe

unterfahrbar mit Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen

unterfahrbar mit Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen

elektrisch höhenverstellbar, Aufputz- und Unterputzmontage

elektrisch höhenverstellbar, Aufputz- und Unterputzmontage

bis zu 30 cm elektrisch höhenverstell­bar

bis zu 30 cm elektrisch höhenverstell­bar

Haltegriffefest montiert oder höhenverstellbar Stützklappgriffe, Duschhandläufe Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben
fest montiert oder höhenverstellbar

fest montiert oder höhenverstellbar

Stützklappgriffe, Duschhandläufe

Stützklappgriffe, Duschhandläufe

Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben

Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben

Waschtisch-ArmaturenBerührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause
Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre

Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre

leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

Individuell zu nutzende Sanitärräume (z. B. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen)

  • Es gilt die DIN 18040-2 für Sanitärräume hinsichtlich Gestaltung von z. B. Duschen, WCs, Waschplätzen, Badewannen, Türen. Hinsichtlich der Anpassungen für Rollstuhlnutzer müssen die Anforderungen "R" der o. g. DIN-Norm eingehalten werden.
  • Sanitärräume (für Nichtrollstuhlnutzung) müssen eine Grundfläche von mindestens 1,80 m x 1,80 m aufweisen.
  • Die "Duschfläche" muss mindestens 1,20 m x 1,20 m betragen.
  • Die Sanitärräume müssen mindestens folgende Sicherheits- und Stützsysteme aufweisen: Duschsitz (klappbar) inklusive Haltesysteme zur Benutzung der Dusche, Haltesysteme am WC: wandmontiert als Winkelgriff oder im rechten Winkel gesetzte Bügelgriffe in Kombination mit einem Klappgriff, Haltegriffe am Waschtisch (z. B. wandmontiert).
  • Waschtische müssen Beinfreiraum gemäß DIN 18040-2 gewährleisten.
  • Für die Anpassung der Türen gelten die entsprechenden Bedingungen unter Gebäudezugänge und Servicesysteme.
  • Sanitärräume müssen mit Notrufsystemen ausgestattet werden.
WC-Türenplatzsparend mit barrierefreiem Stangenbeschlag Falt-Drehtür, Raumersparnis durch Teilung des Türblatts Notrufanlage per Funk oder Kabel für schnelle Hilfe
platzsparend mit barrierefreiem Stangenbeschlag

platzsparend mit barrierefreiem Stangenbeschlag

Falt-Drehtür, Raumersparnis durch Teilung des Türblatts

Falt-Drehtür, Raumersparnis durch Teilung des Türblatts

Notrufanlage per Funk oder Kabel für schnelle Hilfe

Notrufanlage per Funk oder Kabel für schnelle Hilfe

Rollstuhlgerechtes Fertigbadperfekt geeignet für den Einbau in Pflegeeinrichtungen
perfekt geeignet für den Einbau in Pflegeeinrichtungen

perfekt geeignet für den Einbau in Pflegeeinrichtungen

6. Bodenbeläge in Innenräumen

  • Unebenheiten von mehr als 4 mm und Schwellen müssen beseitigt werden.
Bodenbelag, schwellenfreie Innentürengute Berollbarkeit, Trittschall­verbesserungs­maß bis zu 20 dB, leicht zu reinigen ideale Lösung für alle rutschigen Böden schützt wirksam vor Zugluft und Wärmeverlust
gute Berollbarkeit, Trittschall­verbesserungs­maß bis zu 20 dB, leicht zu reinigen

gute Berollbarkeit, Trittschall­verbesserungs­maß bis zu 20 dB, leicht zu reinigen

ideale Lösung für alle rutschigen Böden

ideale Lösung für alle rutschigen Böden

schützt wirksam vor Zugluft und Wärmeverlust

schützt wirksam vor Zugluft und Wärmeverlust

7. Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung, Kommunikation

Raumakustik

  • Für kleine und mittlere Räume (Raumvolumen bis 5000 m³), die für Vorträge, Präsentationen und vergleichbare Veranstaltungen genutzt werden können (z. B. Klassenräume, Seminarräume, Gemeindesäle), gilt: Raumakustische Verbesserungsmaßnahmen, insbesondere zur Verminderung von Störschall, Reduzierung von Nachhallzeiten, Schalllenkung usw. über Akustikdecken und -wände, müssen die DIN 18041 einhalten.
AkustikInduktive Ring­schleifenverstärker für besseres Hören
Induktive Ring­schleifenverstärker für besseres Hören

Induktive Ring­schleifenverstärker für besseres Hören

Beleuchtung in Fluren und Innenräumen

  • Analog zur "Beleuchtungsstärken-Skala" nach DIN EN 12464-1:2021-11 müssen in Fluren und Innenräumen die Beleuchtungsstärken jeweils um eine Stufe angehoben werden (z. B für Flure: statt 100 lx nach Anpassung 150 lx).

8. Sportstätten (z.B. Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder)

WC-, Dusch-, Wasch- und Umkleidebereiche

  • Werden in Gemeinschaftsduschen barrierefrei zu nutzende Duschkabinen eingerichtet, müssen diese über eine Fläche von mindestens 0,90 m Tiefe und 1,50 m Breite verfügen. Dieser Bereich darf nicht von dem Erschließungsgang durch eine feste Kabinenwand, sondern nur mit einem Duschvorhang abgetrennt sein.
  • WCs müssen die Anforderungen an barrierearme WCs und Mehrzweck-WCs einhalten (siehe 5 Sanitärräume).

Maßnahmen für den Mannschaftsrollstuhlsport

  • Durchgänge müssen mindestens 1,25 m breit sein.
  • Flure müssen mindestens 2,30 m breit sein.
  • Bewegungsflächen vor Türen müssen mindestens 2,00 m Breite x 1,50 m Tiefe aufweisen.
  • Umstiegsflächen für Rollstühle müssen pro Rollstuhlnutzer mindestens 2,00 m breit sein.

Zuschaueranlagen in Sportstätten

Förderbereiche 9-10: Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum

Zu den Förderbereichen 9 und 10: Verkehrsanlagen, öffentlicher Raum blättern

  1. Verkehrsanlagen
  2. Öffentlicher Raum

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