Barrierefreier Tourismus: Fördermöglichkeiten
Menschen mit einer Behinderung, einer Beeinträchtigung oder einem besonderen Bedarf müssen gleichberechtigten Zugang zu Tourismusleistungen haben. Das betriftt beispielsweise barrierefreie Unterkünfte, leicht zugängliche Sehenswürdigkeiten und Verkehrsmittel, sowie öffentliche Toiletten und Behindertenparkplätze.
Barrierefreiheit im Tourismus: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Barrierefreiheit soll Markenzeichen des Tourismus in Deutschland werden.
Um diese Barrierefreiheit im Tourismus zu fördern, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Ein wichtiges Instrument zur Förderung ist die Förderung von Tourismusprojekten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Diese Projekte können beispielsweise den Neubau oder die Modernisierung von Unterkünften, die Errichtung von Behindertenparkplätzen oder die Erneuerung von öffentlichen Toiletten umfassen. Außerdem gibt es verschiedene Förderprogramme für die Umsetzung barrierefreien Tourismus wie das Förderprogramm "Reisen für Alle", das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt wird. Hierbei werden Qualitätsstandards für barrierefreie Tourismusleistungen geschaffen und eine Beratung für touristische Anbieter angeboten. Auch das Förderprogramm "Aktiv für Vielfalt" unterstützt touristische Betriebe, die barrierefreie Angebote schaffen wollen.
Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme auf regionaler Ebene, die zur Unterstützung von Barrierefreiheit im Tourismus beitragen. Dazu gehören beispielsweise die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg und des Landes Sachsen-Anhalt, die die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unterstützen.
Auch die KfW fördert (indirekt) barrierefreien Tourismus
Die kommunale Infrastruktur lässt sich im Sinne behindertengerechterer Umgebungen über das Programm 208 der KfW vorantreiben. Beispielsweise wird die Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich des Tourismus explizit gefördert. Der Höchstbetrag liegt hier bei 150 Millionen Euro pro Antrag und Jahr.
In den einzelnen Bundesländern gibt es jeweils eigene Fördermöglichkeiten
Beispielsweise im Osten der Republik, in Brandenburg: Bei der Investitionsbank des Landes (ILB) gibt es zwei Kreditprogramme, die im Besonderen auch die Tourismusförderung mit einbeziehen. Das GRW Programm Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur vom 4. November 2015 stellt entsprechende Mittel aus verschiedenen Fonds zur Verfügung. Ziele der Programme sind neben der Wirtschaftsförderung im Land auch die Sicherung der Arbeitsplätze.
Im "Tourismuspolitischen Konzept der Bayerischen Staatsregierung" heißt es zusammenfassend unter Punkt 8: "Die Teilhabe aller Menschen am Tourismus ist wichtig. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt deshalb den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in vielfältiger Weise. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal der Zukunft." Deshalb gibt es zum Beispiel die kostenlose Bauberatung bei der Bayerischen Architektenkammer. Zur Förderung der Investitionen existieren unter anderem diese beiden Landesprogramme: Das "Bayerische Regionale Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)" gewährt den Antragsstellern für barrierefreie Einrichtungen Investitionszuschüsse oder solche, die entsprechende Darlehen verringern. Auch das Programm "Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)" ist auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufbar.
Hilfestellung bei der Vermarktung und Qualitätssiegel
Darüber hinaus gibt es bei der Vermarktung barrierefreier Tourismusprojekte zahlreiche Hilfestellungen, zum Beispiel über die Bayerische Tourismus Marketing GmbH und deren interaktiven Internetauftritt sowie zwei unterschiedliche Qualitätssiegel, die auf Barrierefreiheit in Hotelerie, Gastronomie und anderen touristischen Einrichtungen hinweisen. Detailliertere Informationen zu einzelnen Fördermöglichkeiten des barrierefreien Tourismus erhält man entweder beim Behindertenbeauftragten, beim für den Tourismus zuständigen Ministerium oder auch bei der Tourismus Marketing Gesellschaft des jeweiligen Bundeslandes.
Konkrete Umgestaltungsmaßnahmen und ihre Grenzen
Wer nun also Baumaßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Gästezimmern plant oder durchführt, sollte darauf achten, die dafür anfallenden Mehrkosten in einem Rahmen von 3% bis 10% zu halten.
Bei der Umgestaltung von Bestandsbauten hingegen ist der Kostenaufwand für die Barrierefreiheit in der Regel erheblich höher. Der Umbau im Sanitär- oder Elektrobereich und Maßnahmen zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung sind in diesem Fall bei einem Betreiberwechsel oder bei ohnehin fälligen Umgestaltungsmaßnahmen empfehlenswert. Der Einbau eines Aufzuges, die barrierefrei Gestaltung des Eingangsbereiches und eine entsprechende Ausstattung der Bäder beispielsweise, verursachen natürlich höhere Kosten als in einer Beherbergungsstätte, die eben nicht auf barrierefreien Tourismus setzt.
Bei einem denkmalgeschützten Gebäude wird dann unter Umständen der Einbau eines Aufzuges (zum Beispiel an der Fassade) sogar ganz unmöglich, weil entweder die Mehrkosten zu hoch würden, technisch keine Möglichkeit dazu bestünde oder gar keine behördliche Genehmigung erfolgen könnte. Immerhin: Man sollte zumindest versuchen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, den Eingangs- und Gaststättenbereich möglichst barrierefrei zu gestalten.
In der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sind speziell für Unterkunftsgebäude keine Forderungen und Empfehlungen enthalten. Der Planung sollte sie trozdem zugrunde gelegt werden - im öffentlich zugänglichen Bereich die DIN 18040, Teil 1 und für die Bewohnerzimmer DIN 18040, Teil 2 "Wohnungen".
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Gebäude und Außenanlage
Dazu gehören Parkplatz, Tiefgarage, Hauseingang, räumliche Anordnung, Lage der Zimmer, Brandschutz-Rettungswege, Balkone, Aufzüge, Treppe, Rezeption, Erschließung, Flure, Zimmertür.
Gehwege und Erschließungsflächen
- Gehwege mind. 150cm breit, stufenlos
- feste und ebene Oberfläche der Erschließungsflächen
- Parkplatz Mindestbreite 350cm, als Behindertenparkplatz ausweisen
Wege, Stellplatz

Freizeit, Spielplatz

Zugangs- und Eingangsbereiche
Rampen
- Rampen Neigung < 6%
- beidseitige Handläufe und Radabweiser
Rampen, Rampenbeläge

Handlauf

Flure
- Mindestbreite 150cm
- Mindestbreite Durchgänge 90cm
- hell und blendfrei
- verglaste Wände und Türen mit Sicherheitsmarkierung
Eingangstüren
- Mindestbreite 90cm
- Karussell- und Pendeltüren sind kein barrierefreier Zugang, als einziger Zugang ungeeignet
- farblich kontrastierend
- schwellenlos
- Drückergarnituren in 85cm Höhe
Türantriebe
Abbau von Barrieren an Türschwellen

Türschwellenrampen

Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
Treppen
- Setzstufen erforderlich
- Anforderungen der Gäste mit Sehbehinderungen, Blinde beachten
- Trittstufenmarkierung
- Treppenläufe und Zwischenpodeste sind beidseitig mit Handläufen zu versehen
Treppensicherheit, Handlaufinformation, Rutschsicherheit

Aufzüge
- Kabine 140cm x 110cm
- lichte Zugangsbreite mindestens 90cm
- waagerechtes Bedientableau in 85cm Höhe.
- Sprachausgabe; Bedientableau kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar
- Notrufbestätigung auch optisch
Aufzugsanlagen

Hebebühnen

Im Boden versenkbare Hebeplattformen

Treppenplattformlift, Schrägaufzug

Rezeption
- Für Gäste mit Sehbehinderung, eingeschränktem Hörvermögen und Rollstuhl zugänglich und nutzbar.
- Tresenhöhe 85cm, teilweise abgesenkt
- induktive Höranlage
Induktive Höranlagen für Rezeption und Zimmer

Gasträume
- Barrierefreier Zugang; barrierefreie Nutzbarkeit sichern
- Stand- und Bewegungsfläche für Rollstuhlplätze beachten
- Schilder, kontrastreich gestalten taktil wahrnehmbar (2-Sinne-Prinzip).
- Greifhöhe Bedienelemente 85cm
- Speisekarte gut lesbar, auch in Braille
- Geräuscheinwirkungen reduzieren
- Pro Sanitäranlage 1 Gästetoilette für Rollstuhlfahrer
Leitsysteme, Pläne, Schilder

Die Anforderungen an Gästezimmer entsprechen den Anforderungen an Räume in Wohnungen gemäß den Forderungen und Empfehlungen der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen", Teil 2 "Wohnungen"(Forderungen der Rollstuhlbenutzer werden in dieser Norm mit "R" gekennzeichnet).
Empfohlen wird der Einbau einer bodengleichen Dusche. Zimmer mit Verbindungstüren sind familienfreundlich.
- schwellenlos zugänglich
- Bewegungsflächen 120cm x 120cm
- Rollstuhlfahrer Bewegungsflächen 150cm x 150cm
Bodenbelag
Bodenbelag, Antirutschbeschichtung

Schwimmbad
Für Inhouse-Schwimmbäder oder Swimming Pools im Hotelgarten können Poollifte bzw. Schwimmbadlifter eingesetzt werden. So gelangen Gäste mit Mobilitätseinschränkung direkt vom Rollstuhl ins Wasser. Lifte gibt es als mobile und fest zu installierende Varianten.
Pool-Lift
Schwimmbadlifter

Sanitärräume
- Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten 120cm x 120cm
- Rollstuhlfahrer Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten 150cm x 150cm
- Rollstuhlfahrer bodengleiche Dusche
- rutschsicher
Bodenebene Duschen

Badewanne

Waschtische, Waschtischlifter

Dusch-WC, höhenverstellbare WC

Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation
Stütz- und Haltesysteme
Stütz- und Haltesysteme für Innenräume
Stütz- und Haltesysteme im Sanitärbereich

Beleuchtung
Beleuchtung
Rettungssysteme
zur Evakuierung im Notfall und Brandfall
Rauchmelder, Rettungssysteme

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