Wohngebäude - Hauseingang barrierefrei
Der Eingangsbereich verlangt eine sorgfältige Planung und Gestaltung. Es sind nicht nur funktionale Aspekte wie Sicherheit und Barriefreiheit zu berücksichtigen sondern auch ästhetische und soziale Aspekte. Hier begegnen sich Hausbewohner und Besucher. Ein attraktives und freundliches Wohnumfeld erhöht das Wohlgefühl und trägt zu einem freundlichen Miteinander bei.
Vor der Tür - Äußere Erschließung des Gebäudes
Gehwege, Verkehrsflächen
Gehwege und Verkehrsflächen müssen eine feste und ebene Oberfläche aufweisen, damit sie von Rollstuhl- und Rollatornutzern leicht und erschütterungsarm befahren werden können.
Der Hauptweg zum Gebäudeeingang muss mindestens eine Breite von 150 cm haben. Nach einer Länge von 15 m muss eine Begegnungs- oder Wendemöglichkeit mit einer Bewegungsfläche von 180 cm x 180 cm gegeben sein. Ist der Weg zum Haupteingang nur bis 6 m lang, ist auch eine Wegbreite wie bei Nebenwegen von 120 cm ausreichend, falls am Anfang und am Ende des Weges eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm zum Wenden vorhanden ist.
Soweit die Maße der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Wohnungen). Ist jedoch genug Fläche vorhanden, sollte überlegt werden, ob der Weg nicht von vornherein breiter angelegt werden kann. Damit Menschen mit Kinderwagen und Rollstuhlnutzer auf der Zuwegung einander passieren können, ist eine Breite von mindestens 180 cm erforderlich. Ist der Weg nur 150 cm breit, können Rollstuhlfahrer zwar rangieren und die Richtung wechseln, aber problemlos kommen sie nur an Personen ohne Gehhilfen vorbei.
PKW‐Stellplätze
Die gekenzeichneten Parkplätze für Behinderte müssen mindestens 350 cm breit und mindestens 500 cm lang sein. Die EAR 23 (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs) spricht sich für Stellplätze mit den Abmessungen mindestens 3,65 m breit und mindestens 5,20 m lang aus.
Die Parkplätze sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge liegen. Garagentore müssen automatisch geöffnet und geschlossen werden.
Gemeinschaftsplätze und Freiflächen
Die DIN 18040-2 äußert sich nicht explizit zur Gestaltung der Außenanlage wie die Ausgestaltung der Fahrradstellplätze oder des Abstellplatzes für Mülltonnen. Dessen ungeachtet sollte für den Mülltonnenabstellplatz dasselbe gelten wie für die Gehwege: Der Platz sollte gut zugänglich sein, über eine glatte Oberfläche verfügen und die notwendigen Bewegungsflächen für Menschen mit Rollstuhl und Rollator einhalten.
In den jeweiligen Landesbauordnungen und den Stellplatzsatzungen der Gemeinden ist aufgeführt, welche Anzahl von Stellplätzen für Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes geschaffen werden müssen. Die Anzahl der Mülltonnen, die vorgehalten werden müssen, hängt von der Anzahl der Personen ab. Für kleine Menschen und Rollifahrer bietet die Berliner Stadtreinigung den Einwurfhelfer arc32 für Abfalltonnen bundesweit an.
Die weitere Gestaltung des Außengeländes ist ein freiwillige Aufgabe. Unter den veränderten klimatischen Bedingungen ist das Anlegen von gepflegten und sauberen Grünflächen und das Pflanzen von Bäumen zu empfehlen. Je nach Jahreszeit haben die Bewohner so Gelegenheit, sich zu sonnen oder Schutz im Schatten zu suchen. Sitzgelegenheiten, Spielgeräte und Hochbeete fördern das gesellige Beisammensein von jung und alt.
Zugangsbereich und Eingangsbereich
Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.
Um den Eingangsbereich kontrastreich zu gestalten, muss sich die Hauseingangstür farblich deutlich von der Umgebungsfläche abheben. Eine blendfreie Beleuchtung erleichtert die Orientierung.
Blinde Menschen benötigen Wegbegrenzungen wie Sockel, Absätze, Rasenkantensteine oder unterschiedliche Bodenstrukturen oder Bodenindikatoren, um sich taktil orientieren zu können.
Hauseingangstür
Vor der Eingangstür wird eine Bewegungsfläche benötigt, die eben ist und höchstens die für die Entwässerung notwendige Neigung aufweist. Die Größe der Bewegungsfläche bemisst sich nach Art der Tür Bewegungsflächen an Türen.
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen zu schließen und sicher zu passieren sein DIN 18040-2 Anforderungen an Türen. um sicher durch den Eingang zu kommen, muss die Tür mindestens 90 cm breit und 205 cm hoch sein.
Türen mit großen Glasflächen müssen mit einer kontrastreichen Sicherheitsmarkierung ausgestattet werden, die über die gesamte Glasbreite reicht und in einer Höhe von von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm über OFF (Oberkante fertiger Fußboden) angebracht wird.
Bedienelemente und Ausstattungselemente: Briefkästen, Klingelanlagen, Gegensprechanlagen
Barrierefrei erkennbar und nutzbar sind Bedienelemente, wenn
- sie nach dem Zwei-Sinne-Prinzip visuell kontrastierend gestaltet und taktil wahrnehmbar sind
- ihre Funktion erkennbar ist, beispielsweise durch Kennzeichnung und/oder Anordnung der Elemente an gleicher Stelle
- die Auslösung der Funktion eindeutig rückgemeldet wird, beispielsweise durch ein akustisches Bestätigungssignal, ein Lichtsignal oder die Schalterstellung
Barrierefrei erreichbar sind Bedienelemente, wenn
- sie stufenlos zugänglich sind
- vor den Bedienelementen eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm vorhanden ist
- sie zu Wänden bzw. bauseitigen Einrichtungen 15 cm unterfahrbar sind, falls sie nur frontal angefahren und bedient werden können
- das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen grundsätzlich 85 cm über OFF beträgt.
Reichweite, Reichhöhe von Rollstuhlfahrern
Hinter der Haustür - Innere Erschließung des Gebäudes
Bewegungsflächen
Der Flur oder das Foyer muss mindestens 150 cm breit sein, um mit dem Rollstuhl oder mit Gehilfen genutzt werden zu können. Ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm zum Wenden vorhanden ist, genügt auch eine Flurbreite von 120 cm. Bei langen Fluren muss die Bewegungsfläche zum Wenden mindestens nach jeweils 15 m vorhanden sein.
Die benötigten Bewegungsflächen müssen frei gelassen werden und dürfen nicht durch hineinragende Ausstattungselemente oder Bedienelemente eingeschränkt werden.
Bodenbeläge
Im Eingangsbereich müssen die festverlegten Bodenbeläge rollengeeignet sein und mindestens der Rutschhemmklasse R 9 entsprechen. Dies ist die Gruppe mit dem geringsten Haftreibwert. Doch gerade im Eingang kommt es verstärkt zu Schmutz oder wetterbedingt zu feuchten oder nassen Stellen, die die Gefahr des Ausrutschens erhöhen.
Dieser Gefahr kann man entgehen, indem ein Bodenbelag mit höherer Rutschhemmklasse ausgewählt wird oder Sauberlaufmatten eingesetzt werden, die Schmutz und Nässe wirksam zurückhalten.
Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Der Fahrkorb mindestens dem Typ 2 nach DIN EN 81-70:2021-06 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen) entsprechen. Der Typ 2 muss über eine Tragfähigkeit bis 630 kg verfügen und der Fahrkorb mindestens 1100 x 1400 mm groß sein. Sind die Türen Übereck angeordnet muss der Fahrkorb mindestens Typ 4 entsprechen DIN EN 81-70 Aufzüge Ausgabe 2022-12.
Die notwendigen Bewegungsflächen vor dem Aufzug müssen eingehalten werden.
Befehlsgeber, Anzeigen und Notruf sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip zu gestalten.
Wohnungseingangstüren
Wohnungseingangstüren müssen neben den Anforderungen an Sicherheit, Schallschutz und Klimaschutz schon aus Brandschutzgründen selbstschließend sein. Wird die Bedienkraft von 50 N überschritten, sind Freilauftürschließer zu empfehlen. Nach Möglichkeit sollten Türöffnungen stets mit niveaugleichen Übergängen ausgeführt werden.
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