Hörbehindert im Büro!hoerbehindert-im-buero.htm?output=print

Büroräume für hörgeschädigte Mitarbeiter, Hinweise zur Ausstattung

Hinweise zur Ausstattung von Büroräumen bei Hörbehinderung

Vorbemerkung

Erkrankungen des Ohres, die mit "Schwerhörigkeit" bezeichnet werden, lassen sich in zwei große Gruppen einteilen:

  • Mittelohr-Schwerhörigkeit (Schallleitungs-Schwerhörigkeit), knapp 10% der Fälle.
  • Innenohr-Schwerhörigkeit (Schallempfindungs-Schwerhörigkeit), mehr als 90 % der Fälle.

Bei der Schallleitungsschwerhörigkeit des Mittelohres ist die Funktion von Hammer, Amboss und Steigbügel eingeschränkt. Dadurch hören die betroffenen Personen lediglich leiser. Dieser Hörverlust ist häufig mit Hörgeräten gut auszugleichen.

Bei der Schallempfindungsschwerhörigkeit sind in der Cochlea des Innenohres Teilbereiche der Hörzellen ausgefallen. In den meisten Fällen ist die Funktion des Gehörs bei den tiefen Tönen wenig, bei den hohen aber stark oder sogar sehr stark eingeschränkt, die Schallsignale werden deshalb verzerrt wahrgenommen und das Verstehen von Sprache ist eingeschränkt.

Durch die mit der Innenohrschädigung schlechtere zeitliche Auflösung aufeinanderfolgender Schallsignale sind nicht nur Störgeräusche von dritter Seite sondern auch der von der Sprache selbst erzeugte Nachhall im Raum sehr störend. Daraus ergibt sich bei der Einrichtung von Büroarbeitsplätzen für hörgeschädigte Mitarbeiter die Notwendigkeit, Störgeräusche von dritter Seite soweit wie möglich zu reduzieren (Schallschutz) und Störgeräusche im Raum so gut wie möglich zu dämpfen (Raumakustik). Schließlich sind in den meisten Fällen an den persönlichen Bedarf angepasste Hörhilfsmittel (zusätzlich zu den Hörgeräten) erforderlich.

Ausstattung

Schallschutz, Raumakustik, Ausstattung: tabellarische Übersicht

Schallschutz
Schutz gegen AußenlärmDIN 4109, Tabelle 8
Schutz gegen Schall aus den Nachbarbüros
zum Schutz gegen Übertragung in die Nachbarbüros ggf. auch mehr
(Hörgeschädigte sind unbewusst lauter)
R'w ≥ 45 dB
Schutz gegen Schall von Kollegenmöglichst Einzelbüros
Schutz gegen Schall technischer AnlagenLp ≤ 35 dB(A)
Raumakustik
NachhallzeitTm ≤ 0,8 (0,32 lg V/m³ - 0,17) s
hochgradige Schallabsorption sowohl an der Decke als auch an zwei (senkrecht zueinander stehenden) Wänden
offene Akten- und Bücherregale sind besser als geschlossene Schrankfronten
Schallfeld-Diffusität auch auf Kopfebene sitzender und stehender Personen (Blumen bringen leider nur wenig)
Teppichboden zur Störgeräuschvermeidung
Technische Zusatzausstattungen
optische Alarmanlagen zusätzlich zu akustischen in allen Räumen, in denen sich Hörgeschädigte allein aufhalten
(deshalb auch auf der Toilette)
optischer Kontakt zum Flur (ggf. verglastes Türblatt)
individuelle Hörhilfsmittel am Telefon einschließlich optischer Anruf-Signalisierung
bei Bedarf eigenes Telefax-Gerät als Kommunikationshilfe (wird zunehmend durch Inter- und Intranet abgelöst)
im Besprechungsraum kleine IndukTive Höranlage (fest installiert), bei Bedarf Schriftdolmetschung

Zusammenfassung

Die in der pdf-Datei beschriebenen Maßnahmen zum Schallschutz, zur Raumakustik und zur technischen Ausstattung dienen dazu, hochgradig hörgeschädigte Arbeitnehmer wieder in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Nicht in jedem Fall wird man alle Maßnahmen ausführen müssen, sondern hier ist mit Augenmerk an den jeweils persönlichen Bedarf (und möglicherweise auch an die persönlichen Vorlieben) anzupassen.

Die Vielzahl der aufgeführten Einzelpositionen lässt zunächst vermuten, dass die Anpassung eines Büroraumes für einen hörgeschädigten Arbeitnehmer sehr aufwendig sei. Das Gegenteil ist aber der Fall. Viele der Maßnahmen lassen sich für wenige hundert Euro durchführen. Lediglich die hochgradig schallabsorbierenden Decken- und Wandbekleidungen schlagen mit einem größeren Aufwand zubuche. Jedoch wird hiermit eine raumakustische Situation erreicht, welche auch viele Guthörende gern hätten.



Die vollständige Dokumentation steht hier zum Downloaden bereit.

Download mit Login

Büroräume für hörgeschädigte Mitarbeiter - Hinweise zur Ausstattung (ca. 155 kB)

hoerbehindert-im-buero.pdf


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Autorinfo

Herr Dipl.-Ing. Carsten Ruhe

25497 Prisdorf

Beratungsbüro für Akustik hörgerecht planen und bauen

  • Bauakustik
  • Raumakustik
  • Geräusch- Immissionsschutz
  • Lärmschutz am Arbeitsplatz
  • Maschinenakustik
  • Thermische Bauphysik

Zusatzinfo

Symbol "hörgeschädigt" nach DIN 66079
Symbol "hörgeschädigt" nach DIN 66079

Norm DIN 66079, Teil 4, "Grafische Symbole zur Information der Öffentlichkeit, Symbole für Behinderte"

Darstellung des Sachverhaltes "Hörgeschädigt" zum Hinweis auf Kennzeichnung von Einrichtungen, die für Hörgeschädigte geeignet sind und entsprechende Hilfe bieten.

Die Norm wurde 2009 ersatzlos gestrichen.

zur Info:

  • ÖNORM A 3011, Teil 3: "Grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation"
    Sie enthält grafische Symbole zur Kennzeichnung behindertengerechter Einrichtungen und Anlagen.
  • ÖNORM A 3012: "Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation"
    Sie enthält Regeln zur Gestaltung von Informationselementen.

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