DIN 18024-2 - Öffentlich zugängige Gebäude und ArbeitsstättenDrucken

DIN 18024-2, Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten Ausgabe: 1996-11
Geltungsbereich
Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein
Das gilt insbesondere für
- Rollstuhlbenutzer - auch mit Oberkörperbehinderung
- Blinde, Sehbehinderte
- Gehörlose, Hörgeschädigte
- Gehbehinderte
- Menschen mit sonstigen Behinderungen
- Ältere Menschen
- Kinder, klein- und großwüchsige Menschen
Alle Gebäudeebenen müssen stufenlos, gegebenenfalls mit einem Aufzug oder einer Rampe, erreichbar sein. Untere Türanschläge und Schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden.
In jedem Sanitärraum (also jeweils bei Damen und Herren) und jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen.
Beispiele: Alteneinrichtungen, Rehabilitations- und Nachsorgeeinrichtungen, Tagesstätten oder Schulen und Kindergärten, Arzt-Praxis, Post, Schwimmbad usw.
(außer Krankenhausbau, eigene Richtlinien)
Die DIN 18024-2 wurde durch DIN 18040-1 - Öffentlich zugängliche Gebäude ersetzt.
Bewegungsflächen, Begegnungsflächen
Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben.
Stufenlose Erreichbarkeit, Rampen, Treppen, Handlauf
Aufzug, Hinweis zu Treppenliften
Bauweise von Wänden und Decken
Bodenbeläge im Gebäude, im Freien
Schalter, Taster, Toilettenspüler, Briefkasten und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter
Öffentlich zugängige Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen auszustatten.
In jedem Sanitärraum oder jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen.
Sportstätten, Bäder, Arbeitsstätten und Freizeitstätten, Umkleidebereiche, Schwimmbecken und Bewegungsbecken, Hygieneschleuse, Durchfahrbecken, Rollstuhlabstellplatz
Beherbergungsbetriebe, Tresen, Serviceschalter und Verkaufstische