Arztpraxis barrierefrei - Checkliste
"Beim Standort und bei der Einrichtung der Praxis ist Barrierefreiheit i.S. § 4 BGG i.V. mit § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I herzustellen". Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens wird in Art. 25 der Behindertenrechtskonvention (BRK) gefordert.
Barrierefreie Arztpraxis, barrierefreie Ärztehäuser
Sachsen fördert Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen mit dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen - "Lieblingsplätze für alle". Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25 000 EUR und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
In der ratifizierten Behindertenrechtskonvention (BRK) legt Art. 9, Absatz 1 dar, in welchen Bereichen die Vertragsstaaten auf jeden Fall Barrierefreiheit schaffen müssen. Dazu gehören medizinische Einrichtungen wie Ärztehäuser und Arztpraxen. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens wird in Art. 25 der Konvention gefordert.
In der Regel entsprechen Arztpraxen in neu errichteten Gebäuden den Anforderungen der BRK. Arztpraxen im Bestand haben das größte Problem hinsichtlich der Zugänglichkeit. Hier sind Lösungen erforderlich, die mit einem verhältnismäßigen Aufwand zu realisieren sind.
Barrieren:
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - Gehbehinderte, Rollatornutzer, Rollstuhlnutzer stellen sich folgende Barrieren dar:
- Parkplätze unzureichend
- Stufen, Treppen, Türen
- Raumgrößen, Umkleiden
- RWC
- nicht höhenverstellbare/flexible Untersuchungsmöbel.
Für Sehbehinderte, Blinde:
- fehlende visuelle, taktile und/oder akustische Informationen zur Orientierung
- schlechte Beschilderung, Beleuchtung, große Glasflächen, ungenügender Kontrast
- Platz für den Blindenführhund fehlt (Blinde)
- fehlendes Infomaterial.
Für Hörbehinderte:
- keine visuellen oder akustischen Informationen zur Orientierung
- Anmeldung nicht per Email, Fax , SMS möglich
- keine Induktive Höranlage
- keine Informationen zu Gebärdensprachdolmetscher und weiteren Kommunikationshilfen verfügbar.
Für Behinderte mit Begleitperson, kognitiven Einschränkungen:
- keine Materialien oder Kommunikation in leichter Sprache für den Betroffenen
- fehlende Geduld, keine Toleranz.
Checkliste barrierefreie Arztpraxis - Hersteller, Produkte, Infomaterial
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Erreichbarkeit/Wege und Stellplätze
- mit Bus, Bahn, Straßenbahn usw., max. 10-15 Gehminuten
- Parkplätze für RollstuhlfahrerInnen in der Nähe des Eingangs
- Ebene, berollbare, rutschsichere Plattenbeläge
Parkplatz, Zuwegung
Zugang: Überwindung von Höhenunterschieden mittels Rampen
Rampen mit einer Neigung von ≤ 6 % Steigung. Zu beachten: Für eine Stufe von 18cm ist eine Rampenlänge von 3m erforderlich. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind Rampen mit maximal 10 % Neigung zulässig (Mindestforderung Barrierearme Stadt: Fördermöglichkeiten Gebäude)
Rampen aus Metall
Manuell bedienbare oder automatisch ausfahrbare Einbaurampen sind eine diskrete Lösung für jedes Gebäude.
Einbaurampen
Mobile Rampen erlauben meist keinen selbstständigen Besuch und erfordern daher eine Begleitperson oder Hilfe aus der Arztpraxis.
Mobile Rampen
Treppenanlagen
- Treppenhandläufe auf beiden Seiten der Treppe
- Handlaufbeschilderung für Blinde
- Stufenvorderkantenmarkierung auf der Treppenstufe kennzeichnen Treppenanfang und Treppenende
Handlauf
Stufenmarkierung
Taktile, optische und akustische Orientierungshilfen
- Beschilderung kontrastreich und in gut lesbarer Schriftgröße in Augenhöhe (120-140 cm), zusätzliche optische Rückmeldung für Hörbehinderte
- tastbare Lichtschalter
- blendfreie Beleuchtung des Außenbereichs und des Eingangs und der Räume
- Bodenindikatoren erleichtern die Orientierung mit dem Langstock
Orientierung
Bodenindikatoren
Hebebühnen/Treppenplattformlifte/Aufzüge
Die Plattform/der Fahrkorb des Liftes muss mindestens Platz für einen Elektrorollstuhl bieten:
- lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Zufahrtsbreite mindestens 90 cm
- Anforderungstaster müssen vom Rollstuhl erreichbar, für Sehbehinderte kontrastreich und für Blinde zu ertasten sein
- Sprachansage (Empfehlung), Notruf
Hebebühne bis 2,00 m Förderhöhe
Hebebühnen bis 3,00 m Förderhöhe
Treppenplattformlift, Schrägaufzug
Aufzüge
Türen
- Türklingeln und Gegensprechanlagen, Lichtschalter sowie Öffner (vorzugsweise automatisch) müssen leicht bedienbar sein; Höhe zwischen 85 bis 105 cm und vom Rollstuhl aus erreichbar
- zusätzliche optische Rückmeldung für Hörbehinderte
- Türbreite 90 cm (Bestandsbauten 80 cm sind kritisch)
- ausreichende Bewegungsfläche vor und hinter der Tür
- Klemmschutz gegen das Fingereinklemmen für große und kleine Patienten
Türkommunikation, Türantrieb, Klemmschutz
Praxisräume
- Große Glasflächen mit kontrastreicher Markierung versehen als Durchlaufschutz zur Unfallvermeidung
- Anmeldetresen mit abgesenktem Bereich zur Kommunikation im Sitzen zwischen Patient (egal ob Rollstuhlfahrer, kleinwüchsig oder 80) und Krankenschwester.
- Für Hörbehinderte ist eine Induktive Höranlage zur Kommunikation vorhanden oder ein Gebärdendolmetscher wird zum Termin hinzugezogen
- Platz für Blindenführhund
Gut hören
Bodenbeläge
- Rutschhemmende Bodenbeläge oder Bodenbeschichtungen für stark frequentierte Bereiche
- mit tastbaren Markierungen
- berollbare Sauberlaufmatten
Bodenbeläge
Toiletten
- Raumgröße mit ausreichenden Bewegungsflächen (150 x 150 cm); Bewegungsflächen dürfen sich überlagern
- Türen nach außen aufschlagend
- Notruf
- Ausstattung des WCs mit Haltegriffen und Stützgriffen zum Umsetzen; Abstand zur Wand beidseitig 90 cm
- Waschbecken unterfahrbar (mind. 30 cm), Spiegel einsehbar
WC-Räume
Umkleiden/Liegen/Wickeln
- Umkleidekabine mit ausreichender Bewegungsfläche (150 x 150 cm) oder Umkleidemöglichkeit in einem Behandlungsraum
- Sitzgelegenheiten, Haltegriffe, (Wandklapp-) Liege, Wickeltisch
Liege/Wandklappliegen/Wickeltisch, höhenverstellbar
Untersuchungsraum/mobile Lifter
- Platzbedarf für Rollstuhlnutzer sowie eventuell Stuhl für Begleitperson
- wegklappbare Fußstützen und abnehmbare Armlehnen an Behandlungsstühlen
- höhenverstellbare Untersuchungsmöbel (Untersuchungsliegen, Röntgenapparate, Stühle für gynäkol. Untersuchungen, Zahnarztstühle)
- technische Hilfsmittel z.B. mobile Lifter/Hebelifte für das Umsetzen vom Rollstuhl auf die Behandlungsliege
Mobile Lifter
Service
Schulung des Personals
Kommunikationstraining: Toleranz und Hilfsbereitschaft gegenüber Hörbehinderten, Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit psychischen Problemen