Barrierefreies Bauen in Sachsen - Fördermittel
Investitionsprogramm Lieblingsplätze für alle fördert Barrierefreies Bauen in Sachsen. Das betrifft insbesondere die Schaffung von barrierefreien Zugängen zu öffentlichen zugänglichen Einrichtungen und Gebäuden.
Sachsen: Investitionsprogramm Lieblingsplätze für alle für Barrierefreies Bauen
Unter dem Titel "Lieblingsplätze für alle" legt der Freistaat Sachsen seit 2014 jedes Jahr das Investitionsprogramm für Barrierefreies Bauen auf. Seit 2020 wird das Programm jährlich fortgeführt, ohne dass es hierfür einer neuen Bekanntmachung bedarf.
Gefördert werden Investitionen
- zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich.
- zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen.
Förderrichtlinie Investitionen Teilhabe, Teil IV. Investitionsprogramm "Barrierefreies Bauen" Nr. 2. (abgerufen am 29.08.2024).
25 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel sind vorrangig für die barrierefreie Gestaltung von ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen einzusetzen.
Das außerordentlich erfolgreiche Programm wird - im gleichen Gesamtförderumfang wie in den Vorjahren - ab 2020 jährlich fortgesetzt.
Wer kann sich bewerben?
- Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen
- Projektträger und Betreiber aus den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit, Gastronomie, Soziales, Bildung und Gesundheit
- Eigentümer, Mieter, Pächter und Betreiber von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Objekten
- Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten einer ambulanten Praxis
Nicht gefördert werden Maßnahmen in öffentlichen kommunalen Gebäuden sowie der öffentlichen Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger, es sei denn es handelt sich um freiwillige Angebote.
In welcher Höhe wird gefördert?
Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Als Pächter, Inhaber oder Eigentümer beschreiben Sie Ihr Vorhaben, kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt ein. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind die Erstempfänger der Förderung und müssen ihre Anträge bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres an die Sächsische Aufbaubank-Förderbank stellen. Die Antragsfristen für die Letztempfänger enden früher und variieren von Landkreis zu Landkreis.
Erfahrungsgemäß ist die Resonanz groß. Planen Sie eine Maßnahme zur Förderung der Barrierefreiheit, stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag.
Was wird gefördert?
- Barrierefreie Zugänge (Rampen, Lifte)
- Barrierefreie Sanitäranlagen
- Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
- Anlagen zur Verbesserung des Hörens
- Spielgeräte für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen
Informationsmaterial anfordern
Lassen Sie sich Informationsmaterial und Preisangaben unverbindlich von den Partnern von nullbarriere.de zusenden oder Angebote erstellen. Markieren Sie dafür die von Ihnen gewünschten Produkte und füllen Sie das Kontaktformular aus.