Kindertagesbetreuung - Fördermittel, Finanzierung
Seit dem 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, eingeführt worden.
Finanzierung von Investitionen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.
Der nachhaltige Ausbau der Tagesbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung.
"In dieser Legislaturperiode wird das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsfinanzierung" um 550 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten um nochmals weitere 100 Millionen Euro. Grundlage ist das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Dabei wird der Schwerpunkt auf eine qualitativ hochwertige, ganztägige Betreuung gelegt. So werden explizit Ausstattungsinvestitionen, die der gesundheitlichen Versorgung, den Maßnahmen der Inklusion und der Einrichtung von Ganztagsplätzen, dienen, gefördert. Auch die sprachliche Bildung ist ausdrücklich als Förderziel des Gesetzes genannt." [Quelle: BMFSFJ]
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert mit 2 Programmen den Ausbau von Kinderkrippen (Altersgruppe unter 3 Jahren)
Die Gebäude sind als Kindertageseinrichtungen oder als Räumlichkeiten für die Kindertagespflege zu nutzen. Die Förderung erhalten Sie für Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren durch Neubau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Gebäuden.
Ebenso für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien, mit den Investitionen verbundene Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer sowie anfallende Beratungskosten wie Architektenhonorare.
IKK – Investitionskredit Kommunen - Kredit für Kommunen, die ihre Infrastruktur verbessern Kredit 208
Günstiger Kredit für Kita-Plätze der Kommunen
Fördermittel für:
- kommunale Gebietskörperschaften
- deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
- Gemeindeverbände wie kommunale Zweckverbände
Kredit 148 - IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Der Kredit für die günstige Finanzierung von Kita-Plätzen
Fördermittel für:
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen
- Privatpersonen und Unternehmen, die als Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind
- natürliche Personen sowie Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-privaten Partnerschaften
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Bauliche Anforderungen an Kindertageseinrichtungen
Es gelten die baurechtlichen, brandschutztechnischen, gesundheitlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften für Kindertageseinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes. Kindertagesstätten sind öffentlich zugängliche Gebäude entsprechend den Vorgaben zum Barrierefreien Bauen der Landesbauordnung, unabhängig vom Betreiber.
Auszug § 50 Barrierefreies Bauen Musterbauordnung
(2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, ...
Die Räumlichkeiten für eine Kindertageseinrichtung sollten möglichst auf einer Ebene zu erreichen sein. Zugänglichkeit, Raumbedarf und die Sanitärbereiche sind entsprechend der Norm 18040-1/2 umzusetzen.
Eingang | |
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"Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein." Für die Tür ist ein Sicherheitskonzept, unter Berücksichtigung der Bedienbarkeit der Tür, zu entwickeln. Schwellen gehören der Vergangenheit an, hierfür gibt es technische Lösungen, eine 2 cm Schwelle, wie in der DIN 18040-1 angegeben, ist nicht nur für Rollis sondern auch für Bobby Cars zu viel. Fest verlegte Schmutzfangmatten, eingelassene Sauberlaufmatten reduzieren im Winter Verschmutzungen im Eingangsbereich und Fluren. Ein ausreichender überdachter Platz für Kinderwagen mit Trockenmöglichkeit für Kinderwagenauflagen ist vorzusehen. |
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Flur, Durchgang | |
Bei Nutzung eines breiten Flures als Bewegungsraum müssen die Anforderungen an den Fluchtweg eingehalten werden. Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. Die DIN 18040-1 nennt für kurze Flure eine Mindestbreite von 1,20 m und für Durchgänge eine lichte Breite von mindestens 90 cm. | |
Gruppenraum | |
Der Gruppenraum ist der Hauptaufenthaltsraum. Die Mindestgrößen für Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen schwanken in den Bundesländern beispielsweise zwischen 1,5 qm und 4,5 qm pro Kind. Es gibt Gruppenräume mit wohnlichem Charakter als Kleingruppe mit 10 bis 15 Kindern oder aber mehrere Gruppen bis zu 20 Kindern. Günstig sind quadratische Gruppenräume für Kreisspiele und Gruppentische. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten wird eine lichte Raumhöhe von 2,5 m gefordert. Die lichte Raumhöhe für Aufenthaltsräume beträgt in den meisten der Landesbauordnungen 2,40 m. Werden Spielpodeste eingebaut, ist bei einer Höhe von mehr als 1,5 m Absturzhöhe ein 1 m hohes Geländer anzubringen. Kinder mit einer Behinderung haben einen höheren Raumbedarf und auch Ruhebedarf. Zusätzlich ist ein Raum für die Einzel- und Kleingruppenförderung bzw. Therapie erforderlich. |
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Sanitärräume | |
Für Kinder und Personal sind getrennte Sanitärräume vorzusehen. Ein (Behinderten-)WC für Personal/ Besucher muss der DIN 18040-1 entsprechen. Für Kinder müssen WC-Räume den Gruppenbereichen unmittelbar zugeordnet sein. Ein Kind mit Fähigkeitseinschränkungen ist meist auf Hilfe angewiesen. Werden seitliche Trennwände angeordnet, ist auch hier für 1 WC eine Bewegungsfläche von mindestens 80 cm anzuordnen. Ausstattung 1-14 Kinder: 1 WC, 1 Waschtisch, 1 Wickelplatz und 1 Duschplatz empfohlene Einbauhöhe WC 30 cm | WT 45-55 cm | Wickelplatz 80x70 cm | Duschplatz 1,20 x 1,20 cm Sanitärräume - Kindergärten, Schulen, Richtlinie VDI 6000 Blatt 6 |
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Küche | |
Die Küche darf nicht kleiner als 5 qm sein, besser 8 qm. Zur Ausstattung gehören: ausreichende Arbeitsflächen, Geschirrschränke, Herd, Geschirrspülautomat, Kühlschrank, Waschbecken. | |
Innentüren | |
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher zu passieren sein. Türen sollten außer zum Sanitärraum auch in Gruppenräumen immer nach außen aufschlagen. Türschilder/ taktile Symbole sind entsprechend der Altersgruppe niedrig anzubringen. Türaufschläge zur Wand gefährden Kinder. Quetsch- und Scherstellen sind mit Klemmschutz zu sichern. | |
Bodenbelag | |
Bodenbeläge müssen rutschhemmend, sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181 und fest verlegt sein; dies gilt für Eingangsbereich, Flur, Gruppenraum, Pausenraum, Büro und Treppen. Im Eingangsbereich/ Windfang eignen sich fest verlegte Schmutzfangmatten zur Minimierung der Schmutzbelastung im Flurbereich. Für Sporträume eignen sich besonders elastische und weiche Bodenbeläge, wie Kork oder Kunststoffbelag. Fliesen im Sanitärbereich und in Küchen müssen auch im nassen Zustand gut rutschhemmend entsprechend R 10 sein. | |
Treppen, Treppengeländer und Handläufe | |
Treppen müssen gerade Läufe haben. Zur Vermeidung des Abrutschens an freien seitlichen Stufenenden ist z. B. eine Aufkantung geeignet. Treppen müssen Setzstufen haben. Trittstufen dürfen über die Setzstufen nicht vorkragen. Eine Unterschneidung bis 2 cm ist bei schrägen Setzstufen zulässig. Treppengeländer sind so auszuführen, dass Kinder nicht hindurchfallen können. Der lichte Abstand zwischen den Stäben in Kinderkrippen darf nicht mehr als 8,9 cm betragen. | |
Beidseitig durchgängig angeordnete Handläufe auf zwei Höhen mit angepasstem Durchmesser sorgen für sicheren Halt. Die Enden müssen das Hängenbleiben verhindern, ein hinaufklettern darf nicht möglich sein. | |
Öffnungen in Geländern und Umwehrungen: In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen und die Geländer sind so zu gestalten, dass ein Überklettern des Treppengeländers erschwert wird, z. B. durch Anordnung senkrechter Stäbe oder einer Scheibe im unteren Bereich bis zu einer Höhe von 70 cm oder einem um mindestens 15 cm nach innen gezogenen Handlauf. | |
Aufzug | |
Im Neubau mit Geschossebenen müssen Aufzüge mindestens dem Typ 2 mit einer Fahrkorbbreite von 110 cm und einer Fahrkorbtiefe von 140 cm nach DIN EN 81-70 entsprechen. Die lichte Zugangsbreite der Schiebetür/ Teleskoptür muss mindestens 90 cm betragen. Bei Umbaumaßnahmen kommen auch Behindertenlifte zum Einsatz. Sinnvoll ist ein Zugangskontrollsystem. Automatisch verlängerte Türöffnungszeiten und Lichtschranken in ca. 50 cm Höhe erhöhen die Sicherheit. |
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Im Bestand können alternativ auch Kabinenlifte oder Hebebühnen eingebaut werden. | |
Brandschutz | |
Bei nicht Vorhandensein eines gebauten 2. Rettungsweges/ Treppe aus Obergeschossen ist mit der Feuerwehr die eventuelle Nutzung einer Rettungsrutsche abzustimmen. | |
Raumtemperatur, Lärm, Beleuchtung | |
Raumtemperatur: Gruppen-, Übergabe- und Mehrzweckräume 20 °C, Schlafraum 16 °C, Kinderwasch- und WC-Raum 24 °C, Kinderwagenraum 14 °C Lärm: Für eine gute Sprachverständlichkeit sollte die Nachhallzeit in den Räumen unter einer Sekunde liegen, besser 0,6 s bis 0,7 s. Es sind geeignete und fachgerechte raumakustisch wirksame Maßnahmen nach DIN 18041 zu treffen. Beleuchtung: Nicht geeignet für eine Kita sind ausschließlich Räume auf der Nordseite. Speziell Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsräume und Essräume aber auch Eingangszonen und Empfangsbereiche sollten einladend sein. | |
Außengelände | |
Spielbereiche im Freien müssen direkt zugeordnet und zur Verkehrsfläche abgesichert sein. Es sollten pro Kind 10 qm Bewegungsfläche zur Verfügung stehen. Die Kita sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein. Parkplätze zum kurzzeitigen Parken vor der Kita in unmittelbarer Nähe sind anzustreben. Ein Behindertenparkplatz mit entsprechender Stellplatzfläche ist auch für Eltern, die einen Kinderwagen ausladen, bequem. | |
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- DIN 18040-1 Inhalt
- Sanitärräume - Kindergärten, Schulen, Richtlinie VDI 6000 Blatt 6
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