DIN EN 179 Notausgangsverschluss
Fluchttürverschlüsse nach EN 179 sind für Notfälle vorgesehen, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind.
Notausgangsverschluss
Fluchttürverschluss für Notfälle, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind, der ein sicheres und wirkungsvolles Entkommen durch eine Tür mit nur einer einzigen Betätigung zum Freigeben des Notausgangsverschlusses ermöglicht, auch wenn vorher Kenntnisse zur Betätigung des Verschlusses erforderlich sein können.
DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen
Funktionen der Fluchttür
- Fluchtrichtung: Die Türe verhält sich wie eine unversperrte Türe.
- Eingangsrichtung: Die Türe kann normal auf- und wieder zugeschlossen werden.
Die Norm enhält Anforderungen an die Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Notausgangsverschlüssen, die mechanisch entweder über einen Drücker oder eine Stoßplatte betätigt werden und für Anwendungsfälle vorgesehen sind, in denen die Entstehung einer Paniksituation unwahrscheinlich ist.
Wenn zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (Einbruchschutz Klasse 2-5) an Fluchttüren gefordert werden, sollte auf prEN 13633 zu elektrisch gesteuerten Paniktüranlagen oder auf prEN 13637 zu elektrisch gesteuerten Fluchttüranlagen zum Einsatz in Fluchtwegen verwiesen werden.
Ein Notausgangsverschluss muss so ausgelegt sein, dass die Tür innerhalb einer Sekunde zu öffnen sein muss (technisch ist dies z.T. nicht möglich, z.B. bei elektr. Drehtürantrieben), wobei eine einzige Handbetätigung ausreichend ist, ohne dass hierzu ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Der Verschluss muss so ausgelegt sein, dass die Tür nach vollständiger Betätigung des Bedienelements ohne Verzögerung freigegeben wird.
Ungeachtet zusätzlich eingebauter Verriegelungs- und/oder Entriegelungsvorrichtungen, wie z. B. eines Schlossriegels oder einer äußeren Zugangsvorrichtung, muss die Betätigung des Bedienelements jederzeit ein sofortiges Verlassen des Innenraumes ermöglichen.
Anwendungsbereich der Türen
- Klasse A: nach außen öffnende einflügelige Fluchttür, zweiflügelige Fluchttür: Gang- oder Standflügel
- Klasse B: nur nach außen öffnende einflügelige Fluchttür
- Klasse C: nach außen öffnende zweiflügelige Fluchttür: nur Standflügel
- Klasse D: nur nach innen öffnende einflügelige Fluchttür
An Notausgangsverschlüsse für die Verwendung an Rauchschutz-/Feuerschutztüren werden zusätzliche Anforderungen gestellt.
Notausgangsverschluss mit Drückerbetätigung oder Stoßplattenbetätigung
An Notausgängen sind Türdrücker oder Drückergriffe (Stoßplatten) vorgeschrieben. Das freie Ende des Drückers muss zur Fläche des Türflügels zeigen, um Verletzungen zu vermeiden.
Es sind auch Panikstangen nach DIN EN 1125: Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange, zugelassen, denn höhere Sicherheit ist immer von Vorteil.
Mögliche Einsatzgebiete: Studentenwohnheime, Seniorenheime, Krankenzimmer, kleine Büros, Hotels, Gewerbe
Verschluss nach Norm | Paniktür EN 1125 | Notausgang EN 179 |
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Fluchtmöglichkeit von innen unter Panik- oder Notbedingungen |
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üblicher Ausgang von innen ohne Panik- oder Notbedingungen |
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Zugang von außen |
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Ausgangssperre von innen |
keine: sofortige Freigabe des Verschlusses ohne Verzögerung | keine: sofortige Freigabe des Verschlusses ohne Verzögerung |
Einbruchschutz von außen |
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Der Unterschied zwischen den beiden Normen liegt in der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Panik ausbrechen kann.