DIN EN 179 NotausgangsverschlussFacebookTwittermailto:?subject=Gefunden%20auf%20nullbarriere.de&body=Gefunden%20auf%20nullbarriere.de%3A%0A%0ADIN%20EN%20179%20Notausgangsverschluss%0Ahttps%3A%2F%2Fnullbarriere.de%2F%2Fdin-en-179.htm%0A%0AAn%20Notausg%C3%A4ngen%20sind%20T%C3%BCrdr%C3%BCcker%20oder%20Dr%C3%BCckergriffe%20%28Sto%C3%9Fplatten%29%20vorgeschrieben.%20F%C3%BCr%20Geb%C3%A4ude%2C%20die%20in%20der%20Regel%20keinem%20%C3%B6ffentlichen%20Publikumsverkehr%20unterliegen.#print

Fluchttürverschlüsse nach EN 179 sind für Notfälle vorgesehen, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind.

Notausgangsverschluss

Fluchttürverschluss für Notfälle, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind, der ein sicheres und wirkungsvolles Entkommen durch eine Tür mit nur einer einzigen Betätigung zum Freigeben des Notausgangsverschlusses ermöglicht, auch wenn vorher Kenntnisse zur Betätigung des Verschlusses erforderlich sein können.

DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen

Mann öffnet mit Handsender Tür in Büro

Funktionen der Fluchttür

  • Fluchtrichtung: Die Türe verhält sich wie eine unversperrte Türe.
  • Eingangsrichtung: Die Türe kann normal auf- und wieder zugeschlossen werden.

Die Norm enhält Anforderungen an die Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Notausgangsverschlüssen, die mechanisch entweder über einen Drücker oder eine Stoßplatte betätigt werden und für Anwendungsfälle vorgesehen sind, in denen die Entstehung einer Paniksituation unwahrscheinlich ist.

Wenn zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (Einbruchschutz Klasse 2-5) an Fluchttüren gefordert werden, sollte auf prEN 13633 zu elektrisch gesteuerten Paniktüranlagen oder auf prEN 13637 zu elektrisch gesteuerten Fluchttüranlagen zum Einsatz in Fluchtwegen verwiesen werden.

Ein Notausgangsverschluss muss so ausgelegt sein, dass die Tür innerhalb einer Sekunde zu öffnen sein muss (technisch ist dies z.T. nicht möglich, z.B. bei elektr. Drehtürantrieben), wobei eine einzige Handbetätigung ausreichend ist, ohne dass hierzu ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Der Verschluss muss so ausgelegt sein, dass die Tür nach vollständiger Betätigung des Bedienelements ohne Verzögerung freigegeben wird.

Ungeachtet zusätzlich eingebauter Verriegelungs- und/oder Entriegelungsvorrichtungen, wie z. B. eines Schlossriegels oder einer äußeren Zugangsvorrichtung, muss die Betätigung des Bedienelements jederzeit ein sofortiges Verlassen des Innenraumes ermöglichen.

Anwendungsbereich der Türen

  • Klasse A: nach außen öffnende einflügelige Fluchttür, zweiflügelige Fluchttür: Gang- oder Standflügel
  • Klasse B: nur nach außen öffnende einflügelige Fluchttür
  • Klasse C: nach außen öffnende zweiflügelige Fluchttür: nur Standflügel
  • Klasse D: nur nach innen öffnende einflügelige Fluchttür

An Notausgangsverschlüsse für die Verwendung an Rauchschutz-/Feuerschutztüren werden zusätzliche Anforderungen gestellt.

Notausgangsverschluss mit Drückerbetätigung oder Stoßplattenbetätigung

An Notausgängen sind Türdrücker oder Drückergriffe (Stoßplatten) vorgeschrieben. Das freie Ende des Drückers muss zur Fläche des Türflügels zeigen, um Verletzungen zu vermeiden.
Es sind auch Panikstangen nach DIN EN 1125: Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange, zugelassen, denn höhere Sicherheit ist immer von Vorteil.

Mögliche Einsatzgebiete: Studentenwohnheime, Seniorenheime, Krankenzimmer, kleine Büros, Hotels, Gewerbe

mechanisch betätigte Paniktürverschlüsse - Notausgangsverschlüsse
Verschluss nach Norm Paniktür EN 1125 Notausgang EN 179
Fluchtmöglichkeit
von innen unter Panik- oder Notbedingungen
  • Fluchtmöglichkeit zu allen Zeiten
  • nur eine Betätigung der horizontalen Betätigungsstange in Fluchtrichtung zur Freigabe der Tür
  • keine vorherigen Kenntnisse der Betätigung des Verschlusses erforderlich
  • Freigabe der belasteten Tür durch den Verschluss
  • Fluchtmöglichkeit zu allen Zeiten
  • nur eine Betätigung des Drückers nach unten oder nach unten in Richtung der Scharniere oder nur eine Betätigung der Stoßplatte in Türöffnungsrichtung und/oder in einem Bogen nach unten oder zur Seite zur Freigabe der Tür
  • vorherige Kenntnisse der Türsituation (z. B. öffnet nach innen) können erforderlich sein
Anmerkung: Keine Bewertung der Freigabe der belasteten Tür durch den Verschluss.
üblicher Ausgang
von innen ohne Panik- oder Notbedingungen
  • Ausgang zu allen Zeiten zulässig
  • Vorrang hat die Leichtigkeit, mit der Kinder, ältere und gebrechliche Personen die Tür öffnen können
  • Ausgang zu allen Zeiten zulässig
Zugang
von außen
  • mechanische oder elektrische Betätigung von außen, falls vorhanden
  • kein Einfluss auf Ausgang von innen
  • mechanische oder elektrische Betätigung von außen, falls vorhanden
  • kein Einfluss auf Ausgang von innen
Ausgangssperre
von innen
keine: sofortige Freigabe des Verschlusses ohne Verzögerung keine: sofortige Freigabe des Verschlusses ohne Verzögerung
Einbruchschutz
von außen
  • Mindestgrad
  • Mindestgrad oder höhere klassen möglich

Der Unterschied zwischen den beiden Normen liegt in der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Panik ausbrechen kann.

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