Barrierefreie Stellpätze nach DIN EN 17210
Funktionale Anforderungen und Empfehlungen zu barrierefreien Stellplätzen nach DIN EN 17210 und FprCEN/TR 17621
DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen
Ankunfts- und Abfahrtsbereiche — Stellplätze
Stellplätze und Einstiegsstellen in möglichst kurzer Entfernung zum barrierefreien Haupteingang, am Fahrbahnrand, auf ausgewiesenen Stellplatzflächen, auf Stellplatzanlagen, auf der Straße und in Parkhäusern müssen deutlich gekennzeichnet und mit dem internationalen Symbol für Barrierefreiheit gekennzeichnet sein. Bei Höhenunterschieden zwischen Fahrbahn und Gehweg ist eine Bordsteinrampe für Menschen mit Mobilitätshilfen erforderlich.
Die Größe ergibt sich aus dem Platz für das Fahrzeug, der Bewegungsfläche beim Einsteigen und Aussteigen in das Fahrzeug sowie der Wegeführung zum Erreichen dieser Stellplätze. Eventuell sollten Sitzplätze angeboten werden (Taxihaltestelle).
Zur besseren Auffindbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen sind Bodenindikatoren oder andere Hinweise erforderlich.
Für die erforderliche Anzahl gilt nach wie vor das nationale Recht
DIN 18040-1/2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen PKW-Stellplatz
In der DIN 18040 werden für Stellplätze mindestens 350 cm breit und 500 cm lang und für Kleinbusse mindestens 350 cm breit, 750 cm lang und 250 cm hoch genannt.
Din 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Anlagen des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs - Parkplatz
Angaben aus Landesbauordnungen und weiteren landesrechtlichen Regelungen bleiben unberührt. Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind in der Nähe von barrierefreien Zugängen anzuordnen und müssen barrierefrei nutzbar und erreichbar sein. Mindestens 3 % der Pkw-Stellplätze je Stellplatzanlage müssen für den Seitenausstieg ausgeführt sein, mindestens jedoch einer, ebenso ein Stellplatz mit Heckausstieg. Die Kombination von Seiten- und Heckausstieg ist möglich. Personenbezogene Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person (Tiefbauamt auf Antrag und Vorlage des Schwerbehindertenauswises) einzurichten.
Stellplätze für Pkw, Behindertentransport und Kleinbusse, die für Menschen mit Behinderung ausgewiesen werden, müssen von den parkberechtigten Personen barrierefrei nutzbar und erreichbar sein.
Abmessungen:
- Seitenausstieg mindestens 3,50 m breit und mindestens 5,00 m lang
- Heckausstieg mindestens 5,00 m lang sind, zuzüglich einer freizuhaltenden Bewegungsfläche im Heckbereich von mindestens 2,50 m Tiefe in der Breite des Pkw-Stellplatzes
- Wird eine Hebebühne zum Ausstieg verwandt, ist dieses Maß von 7,50 m Länge i.d.R. ausreichend. Bei Nutzung einer Klapprampe wird es aber schnell eng, zusätzlich zur Rampenlänge (je nach Höhe, Steigungswinkel bis 30°) ist ein Rangierraum von 1,50 m erforderlich.
- Bewegungsfläche für den Seiten- bzw. Heckausstieg stufenlos, z. B. über einen abgesenkten Bord, an den Gehweg angebunden ist.