DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen
Ankunfts- und Abfahrtsbereiche — Stellplätze

Skizze Stellplatz DIN EN 17210Skizze Stellplatz  FprCEN/TR 17621Pkw auf einem StellplatzPKW mit Hebebühne auf dem BodenRollstuhl-Verladesystem für PKW

Stellplätze und Einstiegsstellen in möglichst kurzer Entfernung zum barrierefreien Haupteingang, am Fahrbahnrand, auf ausgewiesenen Stellplatzflächen, auf Stellplatzanlagen, auf der Straße und in Parkhäusern müssen deutlich gekennzeichnet und mit dem internationalen Symbol für Barrierefreiheit gekennzeichnet sein. Bei Höhenunterschieden zwischen Fahrbahn und Gehweg ist eine Bordsteinrampe für Menschen mit Mobilitätshilfen erforderlich.

Die Größe ergibt sich aus dem Platz für das Fahrzeug, der Bewegungsfläche beim Einsteigen und Aussteigen in das Fahrzeug sowie der Wegeführung zum Erreichen dieser Stellplätze. Eventuell sollten Sitzplätze angeboten werden (Taxihaltestelle).

Zur besseren Auffindbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen sind Bodenindikatoren oder andere Hinweise erforderlich.

Für die erforderliche Anzahl gilt nach wie vor das nationale Recht

DIN 18040-1/2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen PKW-Stellplatz

Skizzen Raumbedarf Stellplätze für Rollifahrer mit Auffahrrampe und mit HubbühneSkizze Parkplätze nach EAR 2005

In der DIN 18040 werden für Stellplätze mindestens 350 cm breit und 500 cm lang und für Kleinbusse mindestens 350 cm breit, 750 cm lang und 250 cm hoch genannt.

Din 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Anlagen des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs - Parkplatz

Angaben aus Landesbauordnungen und weiteren landesrechtlichen Regelungen bleiben unberührt. Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind in der Nähe von barrierefreien Zugängen anzuordnen und müssen barrierefrei nutzbar und erreichbar sein. Mindestens 3 % der Pkw-Stellplätze je Stellplatzanlage müssen für den Seitenausstieg ausgeführt sein, mindestens jedoch einer, ebenso ein Stellplatz mit Heckausstieg. Die Kombination von Seiten- und Heckausstieg ist möglich. Personenbezogene Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person (Tiefbauamt auf Antrag und Vorlage des Schwerbehindertenauswises) einzurichten.

Stellplätze für Pkw, Behindertentransport und Kleinbusse, die für Menschen mit Behinderung ausgewiesen werden, müssen von den parkberechtigten Personen barrierefrei nutzbar und erreichbar sein.

Abmessungen:

  • Seitenausstieg mindestens 3,50 m breit und mindestens 5,00 m lang
  • Heckausstieg mindestens 5,00 m lang sind, zuzüglich einer freizuhaltenden Bewegungsfläche im Heckbereich von mindestens 2,50 m Tiefe in der Breite des Pkw-Stellplatzes
  • Wird eine Hebebühne zum Ausstieg verwandt, ist dieses Maß von 7,50 m Länge i.d.R. ausreichend. Bei Nutzung einer Klapprampe wird es aber schnell eng, zusätzlich zur Rampenlänge (je nach Höhe, Steigungswinkel bis 30°) ist ein Rangierraum von 1,50 m erforderlich.
  • Bewegungsfläche für den Seiten- bzw. Heckausstieg stufenlos, z. B. über einen abgesenkten Bord, an den Gehweg angebunden ist.

EAR 23 Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs

EAR 23 Pkw Stellplatz AbmessungenEAR 23 Pkw Parkstände und Fahrgassen

Die "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs" (EAR) unterstützen alle am Planungs- und Umsetzungsprozess beteiligten Personen, Institutionen, Behörden sowie politische Gremien Parkflächen benutzungsfreundlich zu planen, zu entwerfen und zu betreiben. Sie gehen deshalb an ausgewählten Stellen über die Mindestanforderungen der Garagenverordnungen der Bundesländer hinaus.

Grundsätze der Parkraumplanung, inklusive Ansprüche und Zielsetzung sowie der Bedarfsprognose, Parkflächengeometrie und Abmessungen sowie die Anordnung und Gestaltung von Parkflächen und Parkbauten und deren betriebliche Anforderungen, sind in diesen Empfehlungen enthalten. Wenn nach Fahrzeugarten unterschieden wird, erfolgt dies in der Abfolge Zweiradfahrzeuge, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse.

ES wird dringend empfohlen, Parkraum nur außerhalb des Straßenraums anzubieten. Öffentliche Flächen sollen vorrangig dem Rad- und Fußverkehr, dem ÖPNV und fließenden Verkehr sowie für Aufenthaltsflächen und erforderliche Stadtbegrünung zur Verfügung stehen. Die EAR legt eindeutig fest, dass bei innerörtlichen Straßen die Belange des Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs, der Aufenthaltsfunktion und des Klimaschutzes zu proirisieren sind. Neu ist außerdem, dass der Sicherheitstrennstreifen zwischen Parkfläche und Radweg eine Breite von 0,75 m keinesfalls unterschreiten darf. Zudem wird die Anlage eines Multifunktionsstreifens als flexible Nutzungsmöglichkeit für Fahrradabstellanlagen, Gastronomie oder Ladezonen empfohlen.

Die EAR 23 verdeutlichen, dass Parkraummanagement als Instrument der Verkehrsbeeinflussung Teil des kommunalen Verkehrs und einer nachhaltigen Mobilitätsplanung ist. Die FGSV empfiehlt, die EAR 23 bei allen Planungsprozessen von Stadtstraßen, Parkbauten und Parkplätzen heranzuziehen.

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