Denkmalschutz barrierefrei in Stralsund
Denkmalschutz barrierefrei
Der beste Schutz für ein Denkmal ist und bleibt seine Nutzung. Ein ungenutztes Denkmal ist dem schleichenden Verfall preisgegeben oder nur durch ganz erheblichen Aufwand dauerhaft zu erhalten. Daher ist eine angemessene und denkmalgerechte Anpassung von Denkmalen, ob in privater oder öffentlicher Hand, an sich wandelnde und zeitgemäße Nutzungsanforderungen unumgänglich.
Menschen mit einer Behinderung sind heute erfreulicherweise in vielen Bereichen in den Alltag integriert. Oft fühlen sie sich weniger durch ihre physische Einschränkung behindert als durch Gedankenlosigkeit und die äußeren Umstände, die Unflexibilität der gebauten Umwelt. Leider sind es auch öffentliche und kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Konzertsäle oder Rathäuser in Baudenkmalen, die unter dem Hinweis auf denkmalpflegerische Vorgaben für behinderte Mitbürger nicht oder nur schwer zugänglich sind.
Dass es möglich ist, barrierefreien Zugang auch denkmalgerecht zu ermöglichen, dazu sollte der Bundeswettbewerb des "Bund Heimat und Umwelt" dienen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat den Wettbewerb gern fördernd unterstützt, denn auch ihr ist es im Interesse der Nutzer wie des genutzten Denkmals ein großes Anliegen, Baudenkmale allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Die 14 Preisträger zeigen anschaulich, dass Barrierefreiheit sowohl im privaten Bereich wie auch bei öffentlichen Einrichtungen in denkmalgeschützten Bauten möglich ist. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hofft, dass die Dokumentation der ausgezeichneten Projekte Anregung und Vorbild für viele weitere Beispiele sein wird.
Die Wettbewerbsergebnisse bieten vielfältige und neue Anreize für die notwendige weitere öffentliche Diskussion auf dem Weg zu einer barrierefreien Denkmallandschaft in Deutschland.
Geleitwort Gerhard Eichhorn - Mitglied des Vorstandes der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
vorgesteltes Denkmal aus "Denkmalschutz barrierefrei"
Verwaltungsgebäude der Hansestadt Stralsund - Klosterensemble St. Annen und Brigitten
Im 16. Jahrhundert erfolgte die Zusammenlegung der beiden heute unter Denkmalschutz stehenden Klöster St. Annen und Brigitten, deren Entstehung ins 15. Jahrhundert einzuordnen ist.
In den Jahren 2006 bis 2008 wurde das Klosterensemble mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln umfangreich saniert und umgebaut. Seit Februar 2008 erfolgt die Nutzung als Verwaltungsgebäude der Hansestadt Stralsund. Die im Innenhof befindliche Kapelle wird als Veranstaltungsstätte genutzt.
Es wurde ein barrierefreier Zugang zu den Gebäuden mit Hilfe eines Treppenliftes, einer Rampe und Hubbühne geschaffen, um die unterschiedlichen Geschosshöhen von drei Gebäuden zu überbrücken.
Das Gebäudeensemble wird seit Februar 2008 als Verwaltungsgebäude, mit Sitz des Amtes für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (Ordnungsamt), genutzt. Mit der Funktion als Verwaltungsgebäude wird dieses historisch wertvolle Gebäude einer Nutzung als Gemeinbedarfseinrichtung zugeführt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die im Innenhof des Gebäudekomplexes befindliche Kapelle wird als Versammlungs- bzw. Veranstaltungsstätte für bis zu 100 Personen genutzt.
Einzelne Maßnahmen, die für die barrierefreie Nutzung durchgeführt wurden:
- Die uneingeschränkte Erreichbarkeit des Amtes, insbesondere für Rollstuhlfahrer durch eine automatisch öffnende Haupteingangstür des Gebäudes.
- Barrierefreie Erreichbarkeit der drei unterschiedlich höhenversetzten Gebäude mittels Treppenlift, Rampe und Hubbühne mit besonderer die Nutzung durch Rollstuhlfahrer.
- Installation eines Rufsystems, welches gehbehinderten Menschen die Möglichkeit bietet, den zuständigen Mitarbeiter im Haus unmittelbar zu erreichen und für Rollstuhlfahrer, um Hilfe bei der Bedienung des Treppenlifts zu erhalten.
- Rollstuhlgerechte Pflasterung des Innenhofes des Gebäudeensembles.
- Um den historischen Charakter zu erhalten, wurde an die Kapelle ein Treppenlift für Rollstuhlfahrer angebaut.
- Einbau zweier Behindertentoiletten im Erd- und Kellergeschoss.
Neben der Schaffung der barrierfreien Zugänge zum Verwaltungsgebäude wurden parallel die Maßnahmen zum Denkmalschutz berücksichtigt. Durch Besucherverkehr genutzte Räumlichkeiten sind den Besuchern barrierefrei, teilweise mit Hilfe, zugänglich.
Ein historisches Kleinod wurde somit nicht nur für die Zukunft erhalten sondern ist der breiten Öffentlichkeit zugänglich.