Barrierefreier Tourismus: Fördermöglichkeiten
Menschen mit einer Behinderung, einer Beeinträchtigung oder einem besonderen Bedarf müssen gleichberechtigten Zugang zu Tourismusleistungen haben. Das betriftt beispielsweise barrierefreie Unterkünfte, leicht zugängliche Sehenswürdigkeiten und Verkehrsmittel, sowie öffentliche Toiletten und Behindertenparkplätze.
Barrierefreiheit im Tourismus: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Barrierefreiheit soll Markenzeichen des Tourismus in Deutschland werden.
Um die Barrierefreiheit zu einem Markenzeichen des Tourismus in Deutschland zu etablieren, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Einführung eines bundesweit einheitlichen Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystems "Reisen für Alle" gefördert. Seit Januar 2024 verantworten Bund und Länder nun gemeinsam das bundesweit einheitliche Zertifizierungssystem für barrierefreies Reisen. Die Bayern Tourist GmbH betreibt die neue Koordinierungs- und prüfstelle.
Wie sieht die weitere Förderung des barrierefreien Tourismus der Bundesregierung aus? Eine gesonderte Förderung gibt es nicht.
Aus der Antwort auf eine Kleinen Anfrage geht hervor, dass die Maßnahmen des Bundes zur Gewährleistung von Barrierefreiheit eher dem Allgemeinen gelte wie bspw. barrierefreie Mobilität oder barrierefreies Bauen. Durch die durch das Grundgesetz vorgegebene Aufgabenverteilung seien die Länder für die Entwicklung und Vermarktung des Tourismus zuständig.
Die KfW fördert (indirekt) barrierefreien Tourismus
Die kommunale Infrastruktur lässt sich im Sinne behindertengerechterer Umgebungen über das Programm 208 der KfW vorantreiben. Beispielsweise wird die Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich des Tourismus explizit gefördert. Der Höchstbetrag liegt hier bei 150 Millionen Euro pro Antrag und Jahr.
In den einzelnen Bundesländern gibt es jeweils eigene Fördermöglichkeiten
Mit einem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert beispielsweise Baden-Württemberg kommunale Tourismusprojekte beim Ausbau der Barrierefreiheit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen im Sinne eines "Tourismus für Alle". Antragsberechtigt sind Gemeinden und gemeindliche Zusammenschlüsse. Bayern unterstützt mit seinem Sonderprogramm "Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit" kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Investitionen in die Barrierefreiheit, um den barrierefreien und familienorientierten Tourismus in Bayern als Qualitäts- und Komfortmerkmal zu stärken.
Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden ebenfalls Investitionen in den Tourismus gefördert. Bis auf Baden-Württemberg und Hamburg, die über keine ausgewiesene Fördergebiete verfügen, hat jedes Bundesland hat zur GRW-Förderung eine eigene Richtlinie beschlossen. In einigen Bundesländer ist eine GRW-Förderung nur möglich, wenn zugleich auch Barrierefreiheit hergestellt und nachgewiesen wird.
Konkrete Umgestaltungsmaßnahmen und ihre Grenzen
Wer nun also Baumaßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Gästezimmern plant oder durchführt, sollte darauf achten, die dafür anfallenden Mehrkosten in einem Rahmen von 3% bis 10% zu halten.
Bei der Umgestaltung von Bestandsbauten hingegen ist der Kostenaufwand für die Barrierefreiheit in der Regel erheblich höher. Der Umbau im Sanitär- oder Elektrobereich und Maßnahmen zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung sind in diesem Fall bei einem Betreiberwechsel oder bei ohnehin fälligen Umgestaltungsmaßnahmen empfehlenswert. Der Einbau eines Aufzuges, die barrierefrei Gestaltung des Eingangsbereiches und eine entsprechende Ausstattung der Bäder beispielsweise, verursachen natürlich höhere Kosten als in einer Beherbergungsstätte, die eben nicht auf barrierefreien Tourismus setzt.
Bei einem denkmalgeschützten Gebäude wird dann unter Umständen der Einbau eines Aufzuges (zum Beispiel an der Fassade) sogar ganz unmöglich, weil entweder die Mehrkosten zu hoch würden, technisch keine Möglichkeit dazu bestünde oder gar keine behördliche Genehmigung erfolgen könnte. Immerhin: Man sollte zumindest versuchen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, den Eingangs- und Gaststättenbereich möglichst barrierefrei zu gestalten.
In der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sind speziell für Unterkunftsgebäude keine Forderungen und Empfehlungen enthalten. Der Planung sollte sie trozdem zugrunde gelegt werden - im öffentlich zugänglichen Bereich die DIN 18040, Teil 1 und für die Bewohnerzimmer DIN 18040, Teil 2 "Wohnungen".
Hinweise und Bestellinformationen zu ausführenden Firmen
Informationsmaterial anfordern
Lassen Sie sich Informationsmaterial und Preisangaben unverbindlich von den Partnern von nullbarriere.de zusenden oder Angebote erstellen. Markieren Sie dafür die von Ihnen gewünschten Produkte und füllen Sie das Kontaktformular aus.
Gebäude und Außenanlage
Dazu gehören Parkplatz, Tiefgarage, Hauseingang, räumliche Anordnung, Lage der Zimmer, Brandschutz-Rettungswege, Balkone, Aufzüge, Treppe, Rezeption, Erschließung, Flure, Zimmertür.
Gehwege und Erschließungsflächen
- Gehwege mind. 150cm breit, stufenlos
- feste und ebene Oberfläche der Erschließungsflächen
- Parkplatz Mindestbreite 350cm, als Behindertenparkplatz ausweisen
Wege, Stellplatz
Freizeit, Spielplatz
Zugangs- und Eingangsbereiche
Rampen
- Rampen Neigung < 6%
- beidseitige Handläufe und Radabweiser
Rampen, Rampenbeläge
Handlauf
Flure
- Mindestbreite 150cm
- Mindestbreite Durchgänge 90cm
- hell und blendfrei
- verglaste Wände und Türen mit Sicherheitsmarkierung
Eingangstüren
- Mindestbreite 90cm
- Karussell- und Pendeltüren sind kein barrierefreier Zugang, als einziger Zugang ungeeignet
- farblich kontrastierend
- schwellenlos
- Drückergarnituren in 85cm Höhe
Türantriebe
Abbau von Barrieren an Türschwellen
Türschwellenrampen
Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
Treppen
- Setzstufen erforderlich
- Anforderungen der Gäste mit Sehbehinderungen, Blinde beachten
- Trittstufenmarkierung
- Treppenläufe und Zwischenpodeste sind beidseitig mit Handläufen zu versehen
Handlaufinformation, Rutschsicherheit
Stufenmarkierung
Aufzüge
- Kabine 140cm x 110cm
- lichte Zugangsbreite mindestens 90cm
- waagerechtes Bedientableau in 85cm Höhe.
- Sprachausgabe; Bedientableau kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar
- Notrufbestätigung auch optisch
Aufzugsanlagen
Hebebühnen
Im Boden versenkbare Hebeplattformen
Treppenplattformlift, Schrägaufzug
Rezeption
- Für Gäste mit Sehbehinderung, eingeschränktem Hörvermögen und Rollstuhl zugänglich und nutzbar.
- Tresenhöhe 85cm, teilweise abgesenkt
- induktive Höranlage
Induktive Höranlagen für Rezeption und Zimmer
Gasträume
- Barrierefreier Zugang; barrierefreie Nutzbarkeit sichern
- Stand- und Bewegungsfläche für Rollstuhlplätze beachten
- Schilder, kontrastreich gestalten taktil wahrnehmbar (2-Sinne-Prinzip).
- Greifhöhe Bedienelemente 85cm
- Speisekarte gut lesbar, auch in Braille
- Geräuscheinwirkungen reduzieren
- Pro Sanitäranlage 1 Gästetoilette für Rollstuhlfahrer
Leitsysteme
Pläne, Schilder
Die Anforderungen an Gästezimmer entsprechen den Anforderungen an Räume in Wohnungen gemäß den Forderungen und Empfehlungen der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen", Teil 2 "Wohnungen"(Forderungen der Rollstuhlbenutzer werden in dieser Norm mit "R" gekennzeichnet).
Empfohlen wird der Einbau einer bodengleichen Dusche. Zimmer mit Verbindungstüren sind familienfreundlich.
- schwellenlos zugänglich
- Bewegungsflächen 120cm x 120cm
- Rollstuhlfahrer Bewegungsflächen 150cm x 150cm
Bodenbelag
Bodenbelag, Antirutschbeschichtung
Schwimmbad
Für Inhouse-Schwimmbäder oder Swimming Pools im Hotelgarten können Poollifte bzw. Schwimmbadlifter eingesetzt werden. So gelangen Gäste mit Mobilitätseinschränkung direkt vom Rollstuhl ins Wasser. Lifte gibt es als mobile und fest zu installierende Varianten.
Pool-Lift
Schwimmbadlifter
Sanitärräume
- Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten 120cm x 120cm
- Rollstuhlfahrer Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten 150cm x 150cm
- Rollstuhlfahrer bodengleiche Dusche
- rutschsicher
Bodenebene Duschen
Badewanne
Waschtische, Waschtischlifter
Dusch-WC, höhenverstellbare WC
Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation
Stütz- und Haltesysteme
Stütz- und Haltesysteme im Sanitärbereich
Beleuchtung
Beleuchtung
Rettungssysteme
zur Evakuierung im Notfall und Brandfall
Rauchmelder, Rettungssysteme
Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise bzw. Angebote von Anbietern. Mit dem Angebot wenden Sie sich an Ihre Hausbank zwecks Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung des Kredites. Der Kredit kann mit einem Zuschuss der Pflegekasse (falls Pflegegrad vorhanden) kombiniert werden.