KfW-Förderung barrierefrei umbauen oder energieeffizient sanieren
"Altersgerecht Umbauen" oder Energieeffizient Sanieren"? Bei der Modernisierung von Haus und Wohnung mit einer Förderung der KfW stellt sich die Frage, welches Programm für den individuellen Umbau sinnvoller ist.
Barrieren reduzieren und Energie sparen mit KfW-Förderung
Wer sein Haus oder seine Wohnung modernisieren möchte, sollte vorausschauend planen und genau überlegen, welche Sanierungsarbeiten Priorität haben und welche Förderung der KfW für ihn zweckmäßig ist.
Altersgerecht umbauen
Dieses Förderprogramm ist unabhängig vom Alter für alle geeignet, die sich mehr Wohnkomfort wünschen. Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz. So sind zwar Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster förderfähig, der Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren wird jedoch ausschließlich im Programm "Energieeffizient Sanieren" gefördert.
- Altersgerecht Umbauen Kredit KfW 159: bis 50 000 EUR je Wohneinheit ab 0,78 % eff. Jahreszins oder
- Investitionszuschuss (455-B): bis 6 250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit bei Kombination von Maßnahmen zur Barrierereduzierung/Einbruchschutz sowie
- Investitionszuschuss (455-E)bis 1 600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz
Energetische Sanierung
Dieses Förderprogramm ist für alle geeignet, die eine Wohnimmobilie energetisch sanieren oder energetisch sanierten Wohnraum als Ersterwerber kaufen.
Förderfähig sind vorhandener Wohngebäude, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurden. Voraussetzung der Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz (kann mit bis zu 4 000 Euro extra gefördert werden).
- Investitionsszuschuss (461) für die Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses: Sanierungszuschuss bis 75 000 EUR Zuschuss oder einen Bauzuschuss Sanierungszuschuss bis 37 500 Euro je Wohneinheit
KFW Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder möglich
Die zum 24.01.2022 vorläufig gestoppte KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude ist teilweise wieder aufgenommen worden. Seit dem 22.02.22 können wieder neue Anträge für energieeffizientes Sanieren gestellt werden. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Für beide Förderprogramme ist die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, von zum Beispiel den Bundesländern, Kommunen oder Berufsgenossenschaften, grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen
"Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren" können nicht mit einander kombiniert werden. Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, welche Umbaumaßnahmen mit welchem Programm gefördert werden.
Altersgerecht umbauen | Energieeffizient sanieren | |
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Äußere Erschließung und Fassade |
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Innere Erschließung im Treppenhaus |
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Maßnahmen innerhalb der Wohnung |
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Weitere Maßnahmen |
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Quelle: KfW
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