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Was Hauseigentümer beachten sollen, um sicher, selbstbestimmt zu leben und andere zu schützen

Pflichten der Wohneigentümer

Person rutscht auf glattem Boden ausbeleuchteter beidseitiger HandlaufHauszugang im winter ohne Schneeein älterer Mann benutzt den Außenlift auf einer schneebedeckten Treppe

Welche Pflichten hat man als Hauseigentümer, Wohneigentümer und auch Mieter (Zusatz im Mietvertrag) einzuhalten?

Verkehrssicherungspflichten wie Schneeschippen, glatte Wege streuen und von Stolperfallen befreien, sind allgemein bekannt. Aber es gibt noch weit mehr zu beachten. Andernfalls kann im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz erlöschen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld gefordert werden.

Worum sollten sich Eigentümer sofort kümmern, um sich und andere zu schützen?

Dächer

Durch Stürme können sich Ziegel von Dächern lösen oder andere Schäden entstehen. Daher sollte man nach einem Sturm die Dächer unbedingt auf mögliche Schäden absuchen, denn durch herabstürzende Teile können Passanten oder parkende Autos zu Schaden kommen. Dasselbe gilt auch für Vordächer, Balkonbrüstungen und Fassaden. Nicht zuletzt muss auch der Baumbestand regelmäßig auf morsche oder gebrochene Äste hin kontrolliert werden. Auch Eiszapfen oder Dacheis sind für Passanten oder Autos eine Gefahr, die zu beseitigen ist.

Wege, Plätze, Außenanlagen, Spielplätze

Spielgeräte im Garten sollten regelmäßig darauf überprüft werden, ob sie fest verankert und stabil sind. Auf scharfe Kanten oder überstehende Splitter, Schrauben und Nägel ist dabei auch zu achten.

In unmittelbarer Nähe von Spielplätzen oder Weideflächen dürfen keine giftigen Pflanzen angebaut werden. Eigentümer müssen alle notwendigen und zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen treffen, damit möglichst niemand geschädigt wird.

Wenn Hecken oder Sträucher auf den Gehweg ragen, ist der Eigentümer verpflichtet, sie zeitnah zurückzuschneiden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass Straßenschilder und Verkehrsschilder stets gut sichtbar sind.

Hausbesitzer müssen dafür Sorge tragen, dass alle an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege wie auch Wege auf dem Grundstück z.B. zu Abstellplätzen, Spielplätzen, Müllstation gefahrfrei begehbar sind. Dabei sollte im Winter grundsätzlich ein Streifen zwischen 1,00 und 1,20 Metern Breite schnee- und eisfrei sein.

Beleuchtung

Hauseingänge sowie Treppen in Mehrfamilienhäusern müssen ausreichend beleuchtet sein. Besonders gefährdet sind hier Senioren sowie Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren. Auch für Rampen gilt, dass sie ausreichend mit einer Lichtquelle versorgt werden.

Treppen, Rampen, Aufzüge

Treppen und Rampen sollen mit beidseitigen Handläufen versehen werden. Wenn der Boden nass ist, beispielsweise nachdem er gewischt wurde, muss ein Hinweisschild aufgestellt werden, das vor Rutschgefahr warnt. Aufzüge sollen so platziert sein, dass das Rein und Raus für Rollstuhlfahrer kein Problem darstellt.

Fenster und Türen

Für mehr Sicherheit im Eigenheim muss auch an die Türen und Fenster gedacht werden. Neben der Beleuchtung des Eingangsbereichs, erhöhen eine Gegensprechanlage und Alarmanlagen die Sicherheit. Ein Hausnotrufsystem sollte in einem barrierefreien Haushalt auf jeden Fall vorzufinden sein. Zusätzlich wird die Barrierefreiheit durch eine Hausvernetzung erhöht, mit der man alle Fenster und Türen beispielsweise auf einmal schließen kann oder die den Eigenheimbesitzer darüber informiert, ob ein Fenster möglicherweise noch geöffnet ist, sodass auch Einbruchsgefahren minimiert werden.

Rauchmelder

Je nach Bundesland wird die Installation und Nutzung von Brandmeldern vorgeschrieben. Geregelt wird der Einbau von Rauchmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung. In den meisten Fällen ist der Vermieter zu dem Einbau, der Mieter zur Wartung verpflichtet. Aber auch hier ist die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Warnhinweise

Der Eigentümer ist nicht aus der Verantwortung entlassen, wenn er Warnschilder mit der Aufschrift "Vorsicht vor dem Hund" oder "Betreten auf eigene Gefahr" aufstellt. Solche Warnungen können die Haftungsansprüche des Geschädigten höchstens reduzieren. Wird beispielsweise jemand, der das Grundstück unbefugt betreten hat, von einem Hund gebissen, trifft den Gebissenen nur eine Mitschuld. Beißt der Hund jemanden, der sich befugt auf dem Grundstück aufhält, so haftet ausschließlich der Besitzer.
Wer im Winter bei Eis und Schnee vorsätzlich oder fahrlässig der Räum- und Streupflicht vor seinem Haus nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Was Räummuffel zudem wissen sollten: Die private Haftpflicht übernimmt nicht die gesetzlichen Bußgelder, wenn die Streupflicht verletzt wurde. Gleiches gilt auch für die Grundbesitzerhaftpflicht.

Anfrage zur Baufinanzierung

Bitte füllen Sie diese Anfrage nur aus, wenn Sie innerhalb der nächsten 6 Monaten eine wirkliche Bauabsicht haben.

Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

Mit der Instandhaltungspflicht § 535 BGB hat der Vermieter/Eigentümer dafür zu sorgen, dass sich das Haus in einem sicheren Zustand befindet.

Der Vermieter ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die allgemein zugänglichen Teile der Mietsache auf Instandhaltungsbedarf zu kontrollieren. Dies ist bei technischen Installationen regelmäßig an einschlägige Prüfungsvorschriften gebunden, etwa bei Personenaufzügen alle sechs Monate oder kürzer. Der allgemeine bauliche Zustand der Mietsache oder des Hauses ist alle zwei Jahre zu überprüfen, bei Verdacht auf einen baulichen Mangel entsprechend häufiger.

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