Leitfaden Barrierefreies Bauen 2.0
Er enthält Hinweise zum inklusiven Planen von öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten. Er ist eine umfassende Arbeitshilfe zum Barrierefreien Bauen von öffentlichen Baumaßnahmen im Verfahrensablauf der RBBau (Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes). Neu ist eine umfassende Übersicht zur Koordination, Erstellung, Beteiligung und Umsetzung in den einzelnen Planungsphasen. Der Leitfaden beinhaltet eine klarere Gliederung der einschlägigen Rechtsgrundlagen und technischen Anforderungen an bauliche Barrierefreiheit sowie ein durchgängiges Nachweisverfahren mit eindeutigen Zuständigkeiten.
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Inhouse-Seminar zum barrierefreien Planen und Bauen für Landesbaubetriebe
Herausgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Der Bund hat sich als Bauherr verpflichtet, durchgehend barrierefrei zu bauen. Barrierefrei zu bauen heißt, für alle zu bauen, auch für Menschen mit motorischen, visuellen und auditiven sowie kognitiven Einschränkungen. Barrierefreie Gebäude müssen leicht auffindbar, gut zugänglich und vor allem einfach nutzbar sein. Dieses gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und genauso für deren Zuwegungen und Außenanlagen.
Inhalt des Leitfadens
- Rechtliche und technische Grundlagen
- KONZEPT BARRIEREFREIHEIT
- Handlungsfelder
Rechtliche und technische Grundlagen
Gleichstellungsrecht, Bauordnungsrecht sowie Sozial- und Arbeitsschutzrecht.
Die innerhalb dieser drei Rechtsmaterien geltenden Bundes- und Landesgesetze sind gleichrangig einzuhalten: BGG und Behindertengleichstellungsgesetze der Länder, Landesbauordnungen (LBO) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Auch die unterschiedlichen Regeln, auf die diese Gesetze verweisen, stehen daher nebeneinander und sind daher gleichrangig zu erfüllen. Bei den technischen Standards handelt es sich um die "allgemein anerkannten Regeln der Technik", die Technischen Baubestimmungen (VV TB) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Anwendungsbereiche
- Das gesamte Gebäude einschließlich der dazugehörigen Freiflächen
- Öffentlich zugängliche Gebäudeteile und dazugehörige Freiflächen sowie ggf. weitere durch die jeweilige LBO definierte Bereiche, z. B. Büros
- Arbeitsplätze, an denen Menschen mit Behinderung arbeiten
- Arbeitsplätze, an denen Menschen mit Behinderung arbeiten können
Rechtliche Grundlagen – Übersichtstabelle
Rechtliche und technische Grundlagen
KONZEPT BARRIEREFREIHEIT
... stellt für jeden Planungsschritt – von der Bedarfsplanung bis zur baulichen Umsetzung – die für das jeweilige Bauvorhaben relevanten Aspekte des barrierefreien Bauens transparent dar
Zur Veranschaulichung der Arbeitsweise wird die Anwendung beispielhaft in den verschiedenen Verfahrensschritten dargestellt
Legenden und Piktogramme für Planende (Version 4 - Stand: 12/2016)
Handlungsfelder
Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen werden auf der Grundlage der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10 in Handlungsfelder gegliedert.
Grundwissen, Gesamtkonzept, Erschließung, Ausstattung, Räume werden nach nach Leistungsphasen gefiltert.
Beispiel aus Download Büroarbeitsplätze
Der Platzbedarf für Büroarbeitsplätze richtet sich nach den individuellen Erfordernissen der Beschäftigten mit Einschränkungen.
Die Ausbildung eines Arbeitsplatzes richtet sich nach den optimierten Abläufen der jeweiligen Arbeitsvorgänge. Bei Rollstuhlnutzenden ist die Unterfahrbarkeit von Ausstattungselementen einzuhalten. Verstellbare Arbeitstische oder Arbeitsplatten lassen sich in der Höhe individuell an alle Beschäftigten anpassen. Die Höhe und Handhabung der Bedienelemente ist zu berücksichtgen.

