DIN 32984 Bodenindikatoren, Kontraste
Die Grundvoraussetzung für die Wahrnehmbarkeit von Bodenindikatoren ist der taktile Kontrast zum Umfeld.
Fortbildung für Architekten/Planer und Entscheidungsträger
für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen nach DIN 18040-3 und DIN 32984.
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Seminar Barrierefreie öffentliche Infrastruktur
Kontraste zur Orientierung im öffentlichen Raum
Jede Sinneswahrnehmung, die verstanden werden und interpretierbar sein soll, setzt Kontraste und Unterscheidung voraus. Eine Durchsage im Bahnhof bleibt bei hohen Nebengeräuschen unverständlich, genau deshalb soll das akustische Freigabesignal an Lichtsignalanlagen abhängig vom Störschallpegel gesteuert werden. Gelbe Schrift auf weißem Grund lässt sich kaum lesen, in der Natur ist die Anpassung an das Umfeld und Vermeidung von Kontrasten wie z.B. bei Laubfröschen ein zentrales Mittel der Tarnung. Ganz ähnlich verwenden auch Menschen Tarnnetze oder –farben, um nicht aufzufallen. Umgekehrt versuchen Feuersalamander oder Wespen durch einen krassen Kontrast abzuschrecken. Dem selben Ziel dient die kontrastreiche rot-weiße Markierung, als Warnhinweis z.B. bei Baustellenabschirmungen.
Auch taktile Strukturen lassen sich nur dann wahrnehmen, wenn die Struktur selbst deutlich ist, also einen inneren Kontrast aufweist, und wenn die Struktur sich vom Umfeld unterscheidet. Dies gilt erst recht für Bodenindikatoren, wenn zum Tasten ein Stock benötigt wird, weil die Struktur nicht wie z.B. taktile Schriften mit der Hand erreichbar ist.
Menschen, die sich im öffentlichen Raum oder Verkehr bewegen, aber sensorisch eingeschränkt sind, benötigen deshalb besonders deutliche Kontraste. Sind sie sehbehindert, müssen visuelle Kontraste hoch sein, um ihre Wahrnehmungsfähigkeit noch nutzen zu können, und v.a. müssen sie an den wichtigen Stellen vorhanden sein, damit sie sich im Raum orientieren können, z.B. an der Grenze des Gehweges zur Fahrbahn oder an einer Bahnsteigkante. Mit zu vielen oder falsch angelegten Kontrasten kann die konkrete Situation auch verunklart oder unübersichtlich werden. Autofahrer kennen das Phänomen als "Schilderwald".
Wo das Sehen nicht mehr ausreicht, müssen andere Sinne zu Hilfe genommen werden. Hier treffen sie sich mit den blinden Menschen, die im öffentlichen Raum ganz auf taktile und akustische Orientierung angewiesen sind. Das Hauptorientierungsmittel ist für sie der Langstock. Zunächst müssen mit seiner Hilfe Hindernisse im Weg erkannt werden, dann dienen sie dem Erkennen der wichtigsten Strukturen im Raum, insbesondere der Begrenzung des Gehweges, z.B. seitlichen Mauern, Bepflanzungen u.ä. und der Grenze zur Fahrbahn, möglichst der Bordsteinkante.1 Sie müssen also für die einen gut sichtbar, für beide mit dem Stock deutlich ertastbar sein. Diese Anforderung gilt auch für die oft vernachlässigte Trennung zum Radweg, die ebenso visuell und taktil angezeigt sein muss.
Zur zusätzlichen taktilen Orientierung dienen Bodenindikatoren. Hierbei werden in Deutschland 2 verschiedene Strukturen eingesetzt, Platten mit Noppen und mit Rippen, die mit dem Stock unterschieden werden müssen. Die Profile dieser Strukturen sind deshalb in der DIN 329842 detailliert beschrieben. Bodenindikatoren haben Zeichencharakter, die Bedeutung hängt von der Anordnung ab und muss jeweils ertastet und interpretiert werden. Bei Rippenstrukturen hat auch deren Ausrichtung noch eine unterschiedliche Bedeutung.
Die Grundvoraussetzung für die Wahrnehmbarkeit von Bodenindikatoren ist der taktile Kontrast zum Umfeld. Zwischen stark strukturierten Bodenbelägen, z.B. Natursteinpflaster, lassen sich Noppen gar nicht und Rippen kaum ertasten und von der Umgebung unterscheiden. Um überhaupt auf das Vorhandensein von Bodenindikatoren aufmerksam zu werden, benötigen blinde und sehbehinderte Menschen neben den Bodenindikatoren strukturarme Beläge, am besten Asphalt oder Betonplatten. Betonpflaster sollte sorgfältig verlegt und die Fugen eng sein. Die Steine müssen möglichst wenig Fase haben. Mit Natursteinpflaster lassen sich diese Anforderungen nur sehr schwer erfüllen.
Ist der taktile Kontrast nicht ausreichend, müssen daneben strukturarme Begleitstreifen angeordnet werden von mindestens 60 cm Breite oder Tiefe. Diese Breite ist erforderlich, um überhaupt beim Passieren zu erkennen, dass hier ein besonderer taktiler Streifen mit Bodenindikatoren vorhanden ist, der dann - wenn gefunden - anhand seiner inneren Struktur wieder besonders ertastet und interpretiert werden muss.
Bodenindikatoren sollen sich auch visuell vom Umgebungsbelag unterscheiden. Der visuelle Kontrast hilft Menschen mit starker Sehbehinderung, die Bodenindikatoren zu finden. Auch wenn sie auf die Benutzung des Langstocks angewiesen sind, benutzen sie zur Orientierung zunächst meist das restliche Sehvermögen, selbst wenn es noch so gering ist. Viele Menschen mit Sehbehinderung, besonders wenn ihr Sehvermögen erst im Alter nachgelassen hat, sind mit dem Langstock nicht sehr geübt. Sie sind auf ihr Restsehvermögen angewiesen, um einen Bodenindikator zu finden. Daher ist es wichtig, dass deren Lage auch visuell wahrnehmbar ist. Die Struktur des Bodenindikators lässt sich dann aber visuell kaum erkennen, die muss mit dem Stock ertastet werden.
Wenn der visuelle Kontrast zum Umgebungsbelag nicht ausreicht, sollen auch hier kontrastierende Begleitstreifen angeordnet werden. Um einen Kontrast visuell wahrzunehmen, ist eine geringere Breite des Begleitstreifens erforderlich als für das Erkennen taktiler Kontraste. DIN 32984 fordert Begleitstreifen von 30 cm Breite. Dabei ist der Begriff Begleitstreifen hier etwas missverständlich, die Norm zeigt ausdrücklich auch die Möglichkeit, den visuellen Kontrast innerhalb eines Auffindestreifens anzuordnen, also eine Reihe helle Bodenindikatoren zwischen je einer Reihe dunkler mit je 30 cm Breite. Entscheidend ist der visuelle Hinweis, hier nach einer taktilen Struktur zu Tasten, die bei der Orientierung weiter helfen kann.
Der Begleitstreifen ist also nicht selbst das Signal, sondern weist nur auf das Vorhandensein taktiler Orientierungshilfen an dieser Stelle hin. Visuelle Strukturen im Gehbereich sind nie eindeutig, sie können immer auch ganz andere, auch nur gestalterische Funktion haben. Der Begleitstreifen ist dort erforderlich, wo ausreichender visueller Kontrast zum Umgebungsbelag nicht vorhanden ist, er ist nicht selbst ein Signal. Deshalb bieten sich hier dem Planer auch ...
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