Richtlinie VDI 6008 Blatt 2 - Sanitärtechnik
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- Richtlinie VDI 6008 Blatt 2 - Sanitärtechnik
- Tabelle 7: Ausstattung Sanitärräume Wohngebäude
Anforderungen an die Sanitärtechnik und ihrer jeweils sinnvollen Kombinationen mit Lösungsmöglichkeiten aus der Elektrotechnik und der Möblierung. Nutzerspezifische Anforderungen von Menschen in jedem Alter mit und ohne Mobilitätseinschränkung oder Behinderung.
VDI 6008 Blatt 2 Barrierefreie Lebensräume - Möglichkeiten der Sanitärtechnik [2012-12]
[Auszug]
Möglichst selbstständig zu leben und das Umfeld weitgehend ohne fremde Hilfe zu nutzen, ist auch im hohen Alter und bei Behinderung das Ziel vieler Menschen. Zudem wird es aus volkswirtschaftlichen und sozialen Gründen immer wichtiger, den Verbleib älterer und behinderter Menschen in Wohnungen ihres normalen Umfelds zu ermöglichen, die Nutzung ihrer Wohnungen zu erleichtern und Selbstständigkeit im Alter und bei Behinderung zu erhalten.
"Barrierefreiheit bedeutet, dass Liegenschaften und ihre Technische Gebäudeausrüstung von Menschen in jedem Alter und mit jeder Mobilitätseinschränkung oder Behinderung betreten oder befahren und selbständig sowie weitgehend ohne fremde Hilfe benutzt werden können und damit individuelle Potenziale zum selbständigen Handeln nicht einschränken."
Dadurch wird der angesprochen Personenkreis erheblich erweitert und der Begriff "Barrierefreies Bauen" richtet sich nicht nur an Anforderungen, die Rollstuhlfahrer stellen, sondern umfasst auch das zunehmende Alter der Menschen und damit einhergehender Mobilitätseinschränkungen.
VDI 6008 Blatt 1: Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen
Anwendungsbereiche VDI 6008 Blatt 2
Die Richtlinie VDI 6008 Blatt 2 behandelt Anforderungen und Lösungswege in Liegenschaften hinsichtlich der Sanitärtechnik und ihrer jeweils sinnvollen Kombinationen mit Lösungsmöglichkeiten aus der Elektrotechnik und der Möblierung.
4 Allgemeine Anforderungen an Räume und Ausstattungsgegenstände
Barrierefreie Räume, insbesondere Sanitärräume, können optimal geplant werden, wenn der künftige Nutzer oder Nutzerkreis mit seinen speziellen Bedürfnissen und Anforderungen bekannt ist. Für öffentliche und gewerbliche Gebäude ist dies wegen er unbekannten Bedürfnisse der Besucher meist nicht möglich. Im Mietwohnungsbau oder der Bestandsanierung ist der einzelne Nutzer zumeist erst dann bekannt, wenn das Bauvorhaben bereits abgeschlossen ist.
Bei einer vorausschauenden Planung für diese Bereiche sind daher Lösungen zu finden, mit denen möglichst viele der zu erwartenden Anforderungen erfüllt werden können. Dazu werden in den folgenden Abschnitten Hinweise gegeben…
4.1 Bedürfnisse von Menschen mit technischen Hilfen zur Fortbewegung
Technische Hilfsmittel zur Fortbewegung wie Rollstühle, Rollatoren benötigen besonderen Platz. Dabei ist zu beachten, dass Menschen, die z. B. einen Rollstuhl zur Fortbewegung benutzen, nicht zwingend als eine homogene Nutzergruppe anzusehen sind…
4.2 Mindestraumbedarf
Sind die Benutzer von öffentlichen Sanitärräumen nicht bekannt, ist die uneingeschränkt nutzbare Fläche für Bewegung zu und in Räumen und zur Benutzung der Ausstattung nach den Erfordernissen von Rollstuhlnutzern vorzusehen, obwohl nicht alle mobilitätseingeschränkten Personen im Sinne der Barrierefreiheit Rollstuhlnutzer sind...
4.3 Montagehöhen
Es wird grundsätzlich empfohlen, die Montagehöhen für den Nutzer anzupassen. Ist der Nutzer nicht bekannt, werden höhenverstellbare Sanitärgegenstände empfohlen; ist dies nicht möglich, können die Angaben aus den nachfolgenden Tabellen verwendet werden…
Körpergröße | WC inkl. Sitz |
Oberkante Wasch- becken |
Unterkante Waschbecken für Nutzung im Sitzen |
Spüle | Urinal | Dusch- armatur |
Stützgriffe über Sitzhöhe |
---|---|---|---|---|---|---|---|
90-105 | 25-30 | 55-60 | |||||
100-115 | 30-35 | 60-70 | |||||
110-125 | 35-40 | 65-70 | |||||
120-135 | 35-40 | 70-75 | 53 | 50 | |||
130-150 | 35-40 | 75-80 | 53-58 | 70-80 | 57 | 28 | |
145-175 | 40-45 | 80-85 | 58-62 | 75-85 | 60 | 70-75 | 28 |
165-200 | 43-49 | 85-90 | 62-65 | 80-90 | 65 | 75-85 | 28 |
4.4 Sanitäre Ausstattungsgegenstände
Bei der Auswahl der sanitären Ausstattungsgegenstände ist auf deren Tauglichkeit für barrierefreie Sanitärräume zu achten. Die Gesichtspunkte der Sanitärhygiene und der optimalen Reinigungsmöglichkeit sowie der Funktionalität sind zu beachten. (...)
Weitere Inhaltspunkte:
Waschplatz | Duschplatz | Badewanne | Klosettbecken | Urinale | Armaturen
5 Anforderungen an Sanitärräume in Wohngebäuden
5.1 Private Wohngebäude
Nach VDI 6000 Blatt 1 zählen zu den Sanitärräumen mit privater Nutzung:
- Bad/Gäste-WC
- Küche
- Hausarbeitsraum
In Tabelle 7 werden Vorschläge für Ausstattungen von Gebäuden für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gemacht. Die Eignung bzw. Notwendigkeit von technischen Lösungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen wird nach unterschiedlichen Nutzergruppen gegliedert angegeben.
5.2 Anforderungen an Sanitärräume in nicht privaten Wohngebäuden
(...)
6 Anforderungen an öffentliche Sanitärräume
Zu folgenden Gebäuden/Bereichen gehören Sanitärräume nach VDI 6000 Blatt 3, VDI 2089 und VDI 3818:
- Versammlungsräume/Versammlungsstätten
- Sportstätten, Schwimmbäder
- im öffentlichen Straßenraum und an Autobahnen
- Verwaltungsgebäude
- Gaststätten…
7 Anforderungen an Sanitärräume in Arbeitsstätten
Es wird empfohlen, in Arbeitsstätten die grundsätzlichen Anforderungen an öffentliche Sanitärräume aus Abschnitt 6 umzusetzen. Weitere individuelle Anpassungen für einzelne Mitarbeiter können erforderlich sein, Hilfestellungen dazu kann Abschnitt 5 geben (siehe hierzu VDI 6000 Blatt 2 und ArbstättV).
8 Anforderungen an Sanitärräume in Schulen und Kindergärten
Es wird empfohlen, in Schulen und Kindergärten die grundsätzlichen Anforderungen an öffentliche Sanitärräume aus Abschnitt 6 umzusetzen. Weitere individuelle Anpassungen für einzelne Besucher können erforderlich sein, Hilfestellungen dazu kann Abschnitt 5 geben (siehe hierzu auch VDI 6000 Blatt 6).
Anhang
Prüfliste für die Ausführung von barrierefreien Sanitärräumen