Achtlos abgestellte Fahrräder und E-Roller sind für blinde und sehbehinderte Menschen gefährlich. Aber es geht auch wie man in Hamburg sieht anders: hier eine Abtrennung des Abstellbereichs für Fahrräder mit Noppenplatten.
In den Landesbauordnungen sind die Anforderungen an Anordnung und Gestaltung von Abstellplätzen sehr allgemein gehalten. Konkreter wird es erst in den Durchführungsregelungen und örtlichen Satzungen.