Sanitärräume Arbeitsstätten, Richtlinie VDI 6000 Blatt 2sanitaerraeume-arbeitsstaetten-richtlinie-vdi-6000-blatt-2.htm?output=print

Gilt für Gewerbe- und Industriebauten Büro- und Verwaltungsgebäude Werkstätten Ausbildungsstätten, Schulen, Kindergärten

VDI 6000 Blatt 2: Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Arbeitsstätten und Arbeitsplätze [2007-11]

Diese Richtlinie gilt entsprechend der Verordnung über Arbeitsstätten für Arbeitsstätten/Arbeitsräume in Gebäuden wie Gewerbe- und Industriebauten Büro- und Verwaltungsgebäude Werkstätten Ausbildungsstätten, Schulen, Kindergärten (soweit nicht in VDI 6000 Blatt 6 behandelt).

Sie gilt für folgende Räume/Orte: Waschräume, Toilettenräume, Waschplätze in Arbeitsräumen, Sanitätsräume, Kantinen, Teeküchen, Umkleideräume, Pausenräume.

Die Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen in Arbeitsstätten ist besonders an den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie nach den Anforderungen der Hygiene auszurichten. Die Richtlinie soll unabhängig von allen Verordnungen und Vorschriften ein Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb sein.

Bei der Planung und Ausführung sind insbesondere zu beachten: Mindestanzahl der Sanitärobjekte ausreichend bemessene Bewegungs- und Verkehrsflächen Hygiene und ungehinderte Reinigungsmöglichkeiten funktionstüchtige, praktikable und visuell ansprechende Ausstattungen, sicherheitstechnische Anforderungen, robuste und diebstahlgeschützte Einrichtungen, Wasser- und Energieeinsparung, wirtschaftliche Installationen. Ergänzende Anmerkungen zu Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien Sanitärräumen unter Beachtung der DIN 18024, DIN 18025 sind in dieser Richtlinie enthalten.

Diese Richtlinie gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien, z. B. Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, Arbeitsplätze auf Feldern, in Wäldern und sonstigen Freiflächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. Baustellen, Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen, Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern.

[Auszug aus VDI 6000/1]

15 Grundrissplanung

Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen sollen Sanitärräume so angeordnet werden, dass eine Erschließung über gemeinsame Ver- und Entsorgungssysteme möglich ist. In mehrgeschossigen Gebäuden sollen die Sanitärräume übereinander liegen.

Aus schalltechnischen Gründen ist darauf zu achten, dass sanitärtechnische Einrichtungen, die selbst Geräusche erzeugen oder bei denen starke Fall- und Entleerungsgeräusche auftreten, nicht an Trennwänden von Aufenthaltsräumen, Ruheräumen, Büroräumen oder Ähnlichem befestigt werden.

Systembauweisen sowie die Trennung der Installation vom Gebäude durch Verwendung von Vorwand- Installationssystemen ermöglichen eine zeit- und kostensparende Montage.

Ein Toilettenraum soll höchstens zehn Klosettbecken und/oder zehn Urinalbecken enthalten. Wird eine höhere Anzahl benötigt, ist eine Aufteilung in mehrere Sanitärräume sinnvoll. Der Abstand der Toilettenräume soll von jedem Arbeitsplatz maximal ca. 100 m, bei Fließbandarbeitsplätzen ca. 75 m betragen. Dabei soll der Weg vom Arbeitsplatz zum Toilettenraum nicht durchs Freie führen.

Umkleideräume sollen zwischen Betriebseingang und Arbeitsplatz liegen. Sie sind mit den Waschräumen baulich unmittelbar zu verbinden, jedoch räumlich zu trennen. Ein- und Ausgänge sind so zu gestalten, dass kein Einblick möglich ist (Bild 19).

In stark verschmutzten, heißen, feuchten und staubigen Betrieben sind Schwarz-Weiß-Anlagen einzurichten. Dabei werden die Arbeitskleidung (schwarz) und die Straßenkleidung (weiß) in getrennten Umkleideräumen untergebracht. Es ist zweckmäßig, die Waschräume zwischen diesen Räumen anzuordnen. Bei Betrieben, z.B. der Halbleitertechnik oder der pharmazeutischen Industrie, kann auch der umgekehrte Fall eintreten, dass die Arbeitskleidung weiß und die Straßenkleidung schwarz ist.

Empfohlene lichte Raumhöhen:

  • Räume bis 30 qm Grundfläche > 2,30 m
  • Räume größer 30 qm Grundfläche > 2,50 m

Bild 19. Auslegung und Anordnung der Sanitärräume in einer Produktionsstätte

Anordnung der Sanitärräume

Grundlagen:

  • 100 beschäftigte Damen
  • 150 beschäftigte Herren
  • Anzahl der Sanitärobjekte nach Tabelle 5 und Tabelle 6
  • Tätigkeiten mäßig schmutzend und schmutzend
  • keine Schichtarbeit

Autorinfo

VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.

40468 Düsseldorf

Verein Deutscher Ingenieure e.V., Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik, Fachbereich Architektur
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Zusatzinfo

Die Richtlinienreihe VDI 6000 besteht aus sechs Blättern.

Sie beschreibt die Ausstattung von und mit Sanitärräumen:
in

Da die Richtlinie VDI 6000 den derzeitigen Stand der Technik darstellt, kann sie auch zur Beurteilung von Schadensfällen und Gewährleistungsmängeln herangezogen werden.




Inhalt

Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweise
3 Begriffe
4 Gliederung von Arbeitsstätten
5 Bedarfsermittlung und Ausstattungsbedarf
6 Sanitäre Ausstattungsgegenstände
7 Maße, Bewegungsflächen, Verkehrsflächen und Abstände
8 Armaturen
9 Installationssysteme
10 Heizungstechnik
11 Trinkwassererwärmung
12 Lüftungstechnik
13 Elektrotechnik
14 Beleuchtungstechnik
15 Grundrissplanung
16 Beschaffenheit der Raumflächen
17 Anforderungen an die Hygiene
18 Anforderungen an die Sicherheit
19 Zerstörungsgefahr
20 Kennzeichnung und Orientierung
21 Betrieb und Instandhaltung
22 Planungscheckliste


Inhaltsverzeichnis

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