Sanitärräume Richtlinie VDI 6000 Blatt 1
Die Richtlinienreihe VDI 6000 beschreibt die Ermittlung des Bedarfs an Sanitärgegenständen und die Ausstattung und Ausführung von Sanitärräumen in Abhängigkeit von der Nutzung
VDI 6000 Blatt 1: Sanitärtechnik Sanitärräume Bedarf und Ausstattung Grundlagen [2018-9 Entwurf]
Diese Richtlinie ist Teil der Richtlinienreihe VDI 6000, die die Bedarfsermittlung für sanitäre Ausstattungen für Gebäude verschiedener Art und Nutzung sowie die Ausstattung von Sanitärräumen in diesen Gebäuden beschreibt. Die VDI 6000 stellt als anerkannte Regel der Technik praxiserprobte Problemlösungen dar.
[Auszug]
1 Anwendungsbereich
Die Richtlinienreihe beschreibt die Ermittlung des Bedarfs an Sanitärgegenständen und die Ausstattung und Ausführung von Sanitärräumen in Abhängigkeit von der Nutzung und gibt Hinweise zur Ausführung. Diese Richtlinie behandelt die Grundlagen. Spezifische Aspekte von Sanitärräumen für spezielle Nutzungen, z. B.
- Wohnungen und Hotelzimmer (private Nutzung),
- Arbeitsstätten,
- Gesundheitswesen und Pflegebereich,
- halböffentlicher und öffentlicher Bereich (z. B. Versammlungsstätten, Sportstätten, Beherbergungsstätten, Gaststätten) sowie
- Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen,
werden in den Folgeblättern beschrieben.
5.5 Bedarf an sanitärer Ausstattung
Empfehlungen sind den Folgeblättern zu entnehmen. Der Bedarf orientiert sich insbesondere an:
- Nutzungsart, hinsichtlich
Schutz vor Vandalismus (siehe VDI 6004 Blatt 3) | Geschlechterverteilung | ? Pausen- und Stoßzeiten (Gleichzeitigkeiten) | Verweildauer | Barrierefreiheit | Hygiene - Belegung (Personenzahl)
- Arbeitsschutzvorgaben
- Komfortanforderungen
6 Generationenübergreifendes Wohnen, Barrierefreiheit und Komfort
Jede Wohnung ist im Rahmen bestehender Möglichkeiten so zu planen, dass eine generationenübergreifende Nutzung möglich ist und bleibt (siehe auch Richtlinienreihe VDI 6008).
Der Bestand überwiegt bei weitem und der Neubau wird bei dem gegebenen demografischen Wandel nicht ausreichen, um den Bedarf an Gebäuden für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zu befriedigen.
Die Entwicklung von Handicaps wie auch die Nutzung des Sanitärraums für Pflegepersonal soll frühzeitig berücksichtigt werden. Sanitärräume sollen aus diesem Grund großzügig geplant werden, um eine Umgebung zu schaffen, in der Menschen unabhängig von ihrem Alter und etwaigen Einschränkungen weitgehend selbstständig leben können.
Barrierefreie Sanitärräume können nur dann optimal geplant werden, wenn der künftige Nutzer oder Nutzerkreis mit seinen speziellen Bedürfnissen und Anforderungen bekannt ist.
In öffentlichen und gewerblich genutzten Sanitärräumen ist grundsätzlich weitgehende Barrierefreiheit sicherzustellen. Durch vorausschauende Planung sind Lösungen vorzuhalten, durch die möglichst viele der zu erwartenden Anforderungen erfüllt werden können.
Erhöhte Flexibilität, beispielsweise durch individuelle Höhenanpassbarkeit oder automatisierte Bedienung (wie Türen, sanitäre Einrichtungen), dient der Verbesserung des Komforts wie auch der Barrierefreiheit für alle Nutzer.
8 Grundrissplanung, Bewegungsflächen, Verkehrsflächen, Maße und Montagehöhen, Abstände
Die Planung der Grundrisse und der gebäudetechnischen Anlagen sowie die Wahl der Installationssysteme müssen von Architekt, Planer, Bauherrn und Ausführenden unter Berücksichtigung der Nutzerbedürfnisse gemeinsam erarbeitet werden.
Der Platzbedarf und die Anordnung von Bewegungs- und Verkehrsflächen, aufschlagenden Türen und Fenstern, für Vorwandinstallationen, Installationsschächte usw. sind zu berücksichtigen, siehe auch Abschnitt 9.2.
Die Bewegungsfläche ist die zur Nutzung eines sanitären Ausstattungsgegenstands nötige Fläche, ...
Wichtiger Hinweis
Ist mit der gleichzeitigen Nutzung eines Sanitärraums durch mehrere Nutzer zu rechnen, so sind Verkehrsflächen zum ungehinderten Zu- und Abgang zu den sanitären Ausstattungsgegenständen erforderlich. Verkehrsflächen dürfen nicht mit den Bewegungsflächen anderer Sanitärgegenstände überlappen.
Bei Wohnungen wird von Einzelnutzung des Sanitärraums als Regelfall ausgegangen; entsprechend werden für Wohnungen für den allgemeinen Fall keine Anforderungen hinsichtlich der Verkehrsflächen festgelegt. Bewegungsflächen dürfen dort überlappen. Spezielle Nutzungen (z. B. gleichzeitig durch mehrere Personen oder mit Rollstühlen usw.) sind vor Planungsbeginn zu vereinbaren.
9.2 Tür
Der Platzbedarf aufschlagender Türen und Fenster, für eine Vorwandinstallation, für Installationsschächte usw. ist zu berücksichtigen..
Wichtiger Hinweis
Nach innen aufschlagende Türen von WCKabinen sind möglichst zu vermeiden, um eine in der Kabine befindliche hilflose Person retten zu können. Das Schließsystem muss so beschaffen sein, dass eine Öffnung von außen möglich ist.
Der lichte Durchgang von Türen zu Sanitärräumen muss mindestens 80 cm betragen, für rollstuhlgerechte Türen mindestens 90 cm. Der lichte Durchgang von Türen zu WC-Kabinen muss mindestens 60 cm betragen.
Der seitliche Abstand der Wand zu Türöffnungen/ Türlaibungen muss mindestens 10 cm betragen. Der Türschwenkbereich muss mindestens 90° betragen und darf nur bei abschließbaren Türen maximal über 50 % der Breite oder Tiefe mit Bewegungsflächen überlappen. Bezüglich Rollstuhlfahrern ist DIN 18040 zu beachten.
12.2.4 Elektrischer Ausstattungsbedarf
Die elektrische Ausstattung von Sanitärräumen wird in Tabelle 6 aufgelistet. An sanitären Ausstattungsgegenständen ist die Möglichkeit einer elektrischen Versorgung vorzusehen. Der Bedarf an Datenleitungen ist zu prüfen.
Sanitärräume | Ausstattungsempfehlung | ||
---|---|---|---|
Steckdose | Lichtauslass | Sonstiges | |
Pausenräume | |||
bis 20 m² | 2 je 5 m² | 1 je 5 m² | |
über 20 m² | 1 je 5 m² | 1 je 5 m² | |
Umkleideräume | |||
bis 20 m² | 2 je 5 m² | 1 je 5 m² | Haartrockner |
über 20 m² | 1 je 5 m² | 1 je 5 m² | Haartrockner |
Waschräume | 1 | 1 je 5 m2 1 x Decke + 1x Wand über oder seitlich an Spiegel |
Anschlüsse für: • Trinkwassererwärmer • elektrische Hände-/ Haartrockner |
Waschgelegenheiten WC-Vorräume |
1 | 1 je 5 m2 1 x Decke + 1x Wand über oder seitlich an Spiegel |
Anschlüsse für: • Trinkwassererwärmer • Händetrockner • Armaturensteuerung |
WC-Räume | 1 | 1 je 5 m2 | Abluftventilatoren bei innenliegenden Räumen Anschlüsse für elektrische Spülsteuerungen |
Sanitätsräume | 4 | 2 1 x Decke + 1x Wand über oder seitlich an Spiegel |
Anschlüsse für: • Trinkwassererwärmer • Armaturensteuerung • Akku-Notleuchte • Telefon |
Küchen/ Teeküchen | 5 | 2 1 x Decke + 1x Wand oder unter Hängeschrank/ über Arbeitsplatte |
Anschlüsse für: • Herd • Geschirrspülmaschine • Wasserkocher und sonstige Küchengeräte |
Putzräume | 2 | 1 | Anschluss für Ladegerät |
12.6 Notrufsysteme
Für barrierefreie WC-Anlagen muss in der Nähe des WC-Beckens eine Notrufanlage vorgesehen werden. (siehe auch DIN 18040-1). Anforderungen werden in VDI 6008 Blatt 3, die Ausführung wird in VDE 0834 beschrieben.
Der Notruf muss vom WC-Becken aus sitzend und vom Boden aus liegend ausgelöst werden können. Die Funktion der Notrufeinrichtung muss regelmäßig geprüft und die Prüfung dokumentiert werden.
Es bietet sich an, zusätzlich zu Tastern für Spülung auch Taster für den Notruf in Stützklappgriffe zu integrieren.
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