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DIN 77800 Betreutes WohnenFacebookTwittermailto:?subject=Gefunden%20auf%20nullbarriere.de&body=Gefunden%20auf%20nullbarriere.de%3A%0A%0ADIN%2077800%20Betreutes%20Wohnen%0Ahttps%3A%2F%2Fnullbarriere.de%2F%2Fdin77800_betreutes_wohnen.htm%0A%0AQualit%C3%A4tsanforderungen%20an%20Anbieter%20der%20Wohnform%20-%20Betreutes%20Wohnen%20f%C3%BCr%20%C3%A4ltere%20Menschen%20.din77800_betreutes_wohnen.htm?output=print

Die Norm enthält Anforderungen zum Leistungsangebot, zu erbringenden Dienstleistungen, an das Wohnangebot, an die Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.

Im November 2017 wurde der NA 159-03-01 AA "Betreutes Wohnen" reaktiviert und es wurde u.a. die Überarbeitung der DIN 77800 beschlossen. Wann diese Arbeiten abgeschlossen sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar.

Hintergrund:

Das "Betreute Wohnen" ist ein zukunftsweisendes Wohnkonzept, das sich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit auszeichnet. Die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen, und die Sicherheit, dass nur ein Mindestmaß an Leistungen pauschal abnahmeverpflichtend für die Bewohner gestaltet sind, unterscheidet "Betreutes Wohnen" von Heimeinrichtungen. Das inhaltliche Verständnis des "Betreuten Wohnens" ist bislang nicht eindeutig definiert und kann für alle möglichen Wohnangebote verwendet werden. Am Markt befindliche Angebote sind für Nutzer und Interessenten nicht immer transparent. Verschiedene Bundesländer und Städte haben Qualitätssiegel zum Betreuten Wohnen entwickelt. Als problematisch sehen Experten dabei an, dass häufig unterschiedliche Standards definiert sind, was die Orientierung für Senioren nicht erleichtert. Eine bundesweit einheitliche Definition von Mindeststandards wurde deshalb schon seit geraumer Zeit gefordert, um Rechtssicherheit und Markttransparenz zu schaffen.

DIN 77800 "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform 'Betreutes Wohnen für ältere Menschen": September 2006

Wandleuchten über mehreren Sesseln im Aufenthaltsraumhöhenverstellbarer Klappsitz in einem BadezimmerBad mit Waschbecken, Dusche und WCFrau sitzt im Ehebett aufrecht auf ihrer Matratze

Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. hat dieses Normungsvorhaben Ende 2002 aufgrund eines Antrages von Verbraucherschutzseite aufgenommen und dafür im Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen des DIN (NAGD) einen eigenen Arbeitsausschuss gegründet. An dem Projekt beteiligt waren Vertreter von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, öffentlichen Stellen, Bauträger- und Projektentwicklungsgesellschaften, Verbraucherschutz, Verbänden und Hochschulen.

Erklärtes Ziel der beteiligten Fachkreise war die Erarbeitung einer als Zertifizierungsgrundlage geeigneten DIN-Norm (Dienstleistungs-Norm, keine Produktnorm) mit Anforderungen, Hinweisen und Empfehlungen in Bezug auf die Wohnform "Betreutes Wohnen". Die Zielrichtung "Dienstleistungs-Norm" bedeutet, dass z. B. nicht bauliche Anforderungen den Schwerpunkt bilden, sondern die unter den Begriff "Betreutes Wohnen" zu fassenden komplexen Dienstleistungen.

Die Norm behandelt die Aspekte Transparenz des Leistungsangebotes, zu erbringende Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungsleistungen), Wohnangebot, Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.

Unter anderem enthält die Norm Anforderungen an Informationspflichten in Bezug auf

a) Wohnanlage, z. B.

  • Vermieter, Verkäufer, Anschrift, Kontaktdaten;
  • Ansprechpartner (Funktion, Telefonnummer, eventuell Telefax-Nummer und E-Mail);
  • Baujahr der Anlage;
  • Größe der Anlage (Wohnungsanzahl);
  • andere Dienstleistungsangebote auf dem Areal;
  • Art und Umfang der Gemeinschaftseinrichtungen;
  • Barrierefreiheit des Gebäudes;

b) Wohnung, z. B.

Wohnungsgrößen in qm;

  • Wohnungszuschnitte, Wohnungsgrundriss, Lage innerhalb der Anlage;
  • Einhaltung der DIN 18025;
  • Ausstattung;
  • Möglichkeiten der Installierung von Zusatzeinrichtungen (z. B. Waschmaschine);
  • Infrastruktur zum Anschluss eines Hausnotrufgerätes;
  • Zulässigkeit von Haustieren;

c) Grundleistungen, z. B.

  • Träger der Betreuungsleistungen, Funktion des Ansprechpartners, Adresse, Telefonnummer;
  • Leistungskatalog des Betreuungsträgers;

d) Wahlleistungen, z. B.

  • freie Wählbarkeit der Dienstleister;
  • Leistungskatalog des Betreuungsträgers;
  • Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern;

e) Kosten und Finanzierung, z. B.

  • Miete / qm /Monat (Von-bis-Angabe);
  • Mietnebenkostenvorauszahlung/qm (Durchschnitt pro Monat);
  • Möglichkeit des Eigentumserwerbs;
  • Kosten Grundleistung / Monat;
  • einmalige Kosten bei Vertragsabschluss;
  • Kosten PKW-Stellplatz;
  • Preisliste für Wahlleistungen;

und zum Betreuungskonzept.



Bei den Anforderungen an die Dienstleistungen widmet sich die Norm insbesondere den Punkten

  • Haustechnischer Service;
  • Notrufsicherung;
  • Betreuungsleistungen;
  • Beratungstätigkeit;
  • Regelmäßige Informationstätigkeit;
  • Vermittlungs- und Organisationstätigkeit;
  • Soziale und kulturelle Betreuung.

Desweiteren enthält die Norm Aussagen zum Anforderungsprofil für Betreuungspersonen.



DIN 77800 stellt Kunden, Bauträgern ebenso wie Dienstleistungsanbietern einen einheitlichen Qualitätsmaßstab zur Verfügung. Sie dient damit als Alternative zu der Vielzahl von regionalen und lokalen Regelungen die häufig nicht miteinander vergleichbar sind. Auf diese Weise können die bereits zu beobachtende Regionalisierung des Zertifizierungsgeschehens und die damit verbundenen Unklarheiten überwunden werden.

"Bisher gab es keine allgemein gültigen Mindestanforderungen an Dienstleistungen des "Betreuten Wohnens". Deshalb ist es absehbar, dass DIN 77800 das maßgebliche Referenzdokument werden wird", meint Dr. Holger Mühlbauer, der das Projekt seitens des DIN betreute.

Zertifizierung DIN geprüft

Das entsprechende Zertifizierungsprogramm wird ab Frühherbst 2006 einschlägigen Interessenten (d. h. Einrichtungen) offen stehen. Ausführender Zertifizierer wird die DIN CERTCO GmbH sein. Die Begutachtung, einschließlich der Vor-Ort-Kontrolle, wird von beauftragten Fachleuten vorgenommen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, z. B. nach der Größe der Einrichtung. Das DIN-Geprüft-Zertifikat wird zeitlich befristet vergeben und kann beispielsweise auch für werbliche Zwecke eingesetzt werden.
Als besondere Schwerpunkte dieser Zertifizierung gelten die folgenden Bereiche Dienstleistungsangebot, Informationsgestaltung, Wohnangebot sowie die Vertragsgestaltung und die Qualitätssichernden Maßnahmen.

Das "Betreute Wohnen" ist ein zukunftsweisendes Wohnkonzept, das sich durch die Sicherung größtmöglicher Wahlfreiheit auszeichnet. Die Möglichkeit, unterschiedliche Leistungsanbieter in Anspruch zu nehmen, und die Sicherheit, dass nur ein Mindestmaß an Leistungen pauschal abnahmeverpflichtend für die Bewohner gestaltet sind, unterscheidet "Betreutes Wohnen" von Heimeinrichtungen. Das inhaltliche Verständnis des "Betreuten Wohnens" ist bislang nicht eindeutig definiert und kann für alle möglichen Wohnangebote verwendet werden. Am Markt befindliche Angebote sind für Nutzer und Interessenten nicht immer transparent. Verschiedene Bundesländer und Städte haben Qualitätssiegel zum Betreuten Wohnen entwickelt. Als problematisch sehen Experten dabei an, dass häufig unterschiedliche Standards definiert sind, was die Orientierung für Senioren nicht erleichtert. Eine bundesweit einheitliche Definition von Mindeststandards wurde deshalb schon seit geraumer Zeit gefordert, um Rechtssicherheit und Markttransparenz zu schaffen.




Betreutes Wohnen coverscan

Betreutes Wohnen für ältere Menschen - Dienstleistungsanforderungen nach DIN 77800

von Holger Mühlbauer, 2008

Wesentliche Inhalte der Norm und die darin festgelegten Anforderungen übersichtlich und handlich zusammengestellt. Dadurch kann es Interessenten als Richtschnur bei der Orientierung am Markt dienen und Anbietern als Maßstab für die Qualitätssicherung.

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Autorinfo

DIN Normenausschuss für Dienstleistungen

Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert.

DIN-Vertrieb: Beuth Verlag

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