DIN 32984 Orientierung in Gebäuden
Nach DIN 18040-1 müssen Informationen für die öffentliche Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein. Die Vermittlung von wichtigen Informationen muss für mindestens zwei Sinne erfolgen (Zwei-Sinne-Prinzip). DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum - Ausgabe 2023-04 Punkt 6
DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum: Abschnitt 6 Orientierung in Gebäuden(2023-04)
Bodenindikatoren in Gebäuden
In Gebäuden kann auf Bodenindikatoren weitgehend verzichtet werden, wenn blinde und sehbehinderten Menschen die bauliche und kontrastreiche Gestaltung die Orientierung ermöglicht. Dazu gehören klar strukturierte logische Grundrisse von Eingängen, Empfangsschalter, Flure mit durchgehenden Wänden ohne Einengungen und Erweiterungen, Treppen, Sanitäranlagen. In der Regel sind Leitsysteme in großen Eingangshallen (breiter als 8m) und Foyers erforderlich um relevante Anlaufpunkte aufzufinden.
Wände oder breite Sockelleisten sollen sich kontrastreich vom Fußboden abheben. Breite Flure können mit Begleitstreifen/Begleitzonen taktil und visuell unterscheidbaren Bodenblägen abgegrenzt werden. Bei Durchgängen in einer Breite unter 150 cm ist das Leitsystem mit einem Aufmerksamkeitsfeld zu unterbrechen, da der seitliche Abstand nicht eingehalten werden kann.
"Für Bodenindikatoren im Innenbereich bzw. in Gebäuden kann der Anschluss an den Umgebungsbelag bündig zur Basis oder bei strukturarmen Bodenbelägen auch bündig zur Höhe des Umgebungsbelags erfolgen. Positive Strukturen wie Rippen oder Noppen, die aus dem Umgebungsbelag hervorstehen, werden sicherer mit dem Langstock und den Füßen ertastet und besser identifiziert als negative Strukturen, bei denen die Oberkante auf Höhe des Umgebungsbelags liegt." Die Maße der Bodenindikatoren können im Gebäude abweichen vom Außenbereich. Bei strukturarmen Bodenbelägen in Gebäuden können geringere Höhendifferenzen von 2 mm bis 3 mm für die Leit- und Orientierungselemente genügen. Ebenso muss die Mindestbreite der Leitstreifen von 30 cm bzw. bei Aufmerksamkeitsfeldern und Auffindestreifen die Mindesttiefe von 60 cm nicht in jedem Fall eingehalten werden. In relativ ruhigen und klar strukturierten Foyers und Gängen reichen häufig schon 3 bis 4 Rippen zur Leitung oder schmalere taktile Streifen als Auffindestreifen.
Gute Lichtverhältnisse mit zusätzlicher Beleuchtung ergänzen kritsche Wegeführungen. Blendungen und spiegelnde Reflexionen sind zu vermeiden. Nach DIN 18040-3 zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass Leuchtdichtekontraste K ≥ 0,4 zum Orientieren und Leiten und für alle Bodenmarkierungen geeignet sind, wobei jeweils zu beachten ist, dass die hellere kontrastgebende Fläche einen Reflexionsgrad ≥ 0,5 aufweist.
Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfelder, Auffindestreifen in Gebäuden
Statt Bodenindikatoren können auch andere Materialien mit vergleichbar guten taktilen und visuellen Kontrasten eingesetzt werden.
Leitstreifen: | Anstelle des Einbaus von Bodenindikatoren ist ein nachträgliches Aufbringen oder Einfräsen von Rippen möglich. Ebenso ist auch die konsequente Verwendung von kontrastreichen Teppichläufern oder Streifen aus anderen geeigneten, taktil und visuell gut erkennbaren und unterscheidbaren Belägen. |
Aufmerksamkeitsfelder: | Taktil und visuell gut erkennbarer Belagswechsel (auffälliger Wechsel von Teppichstrukturen oder von Teppich zu strukturarmen Materialien) statt Noppenstrukturen sind möglich. Diese warnen z.B. vor Niveauwechsel an Treppen und zur Abgrenzung oder Einfassung von Flächen mit Hindernissen, die in die Wegeführung hineinragen. |
Auffindestreifen: | Diese sind bei wichtigen Räumen und Treppenhäusern zum taktilen Büroschild zu führen. Bei tastenbetätigten Türen muss auf die Taster geführt werden, außer wenn Bewegungsmelder fehlen. Bei Aufzügen führen die Auffindestreifen immer zum Anforderungstaster. |
Rippen | |
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Abstand der Scheitelpunkte benachbarter Rippen | 25 bis 60 |
Rippenbreite (an der Messebene) | 5 bis 10 |
Abstand der Rippen (in Messebene) | 20 bis 50 |
Rippenhöhe (Basis bis Oberkante) | 3 bis 4 |
Noppen | |
diagonaler Abstand der Mittelpunkte benachbarter Noppen | 32 bis 60 |
Noppenbreite bzw. Durchmesser (in Messebene) | 15 bis 30 |
diagonaler Abstand der Noppen(in Messebene) | 17 bis 361 |
Noppenhöhe (Basis bis Oberkante) | 3 bis 4 |
1 Der Abstand zwischen zwei Kugelkalotten auf der Basisebene darf an keiner Stelle geringer als 12 mm sein. |
EN 17210: Taktile Bodenbeläge - Bodenindikatoren
Wenn ein Bodenindikator vorhanden ist, gelten die folgenden Anforderungen:
Der Bodenindikator muss von umliegenden oder angrenzenden Oberflächen unterscheidbar sein (durch die Schuhsohle hindurch und mit einem Langstock), auch durch Personen mit eingeschränkter Berührungsempfindlichkeit in ihren Füßen; das Begehen darf keine unangenehmen Empfindungen hervorrufen.
Der Bodenindikator muss einen visuellen Kontrast zu angrenzenden Oberflächen aufweisen, um eine zusätzliche Kennzeichnung vorzuweisen.
Er muss in der Gehrichtung von ausreichender Tiefe sein, um erkannt werden zu können und um eine entsprechende Reaktion beim Nutzenden hervorzurufen, wie beispielsweise Anhalten und Umdrehen.
Die Oberfläche muss rutschhemmend sein und darf nicht rutschig erscheinen.
Unterschiede in der Rutschhemmung von Bodenindikator und angrenzenden Oberflächen sollten vermieden werden.
Wenn mehr als eine Art von Bodenindikator verwendet wird, muss der Unterschied zwischen diesen Oberflächen deutlich erkennbar sein.
Ausstattungsgrad in Abhängigkeit von der Nutzung
Leit- und Orientierungssysteme vom Ein-/Ausgang bis zum Hauptinformations- und/oder Ansprechpunkt sowie zu den Treppenanlagen und Aufzügen werden durch Einstiegsfelder, Aufmerksamkeitsfelder, Richtungsfelder und Abzweigefelder (Abknickungen >45° und Verzweigungen angezeigt.
Notwendig sein können Aufmerksamkeitsfelder in den einzelnen Etagen vor den Treppen, mindestens oberhalb; Auffindestreifen/Hinführungen zu den Haupttreppen, Aufzügen, Fahrtreppen, Informationselementen für blinde und sehbehinderte Menschen, Wartebereichen und (Behinderten-)WCs.
Treppen siehe auch DIN 23984 - Aufmerksamkeitsfelder an TreppenANMERKUNG aus der Normung: Es wird empfohlen, bei der Festlegung der für blinde und sehbehinderte Menschen relevanten Ziele die Blinden- und Sehbehindertenverbände einzubeziehen.
Barrierefreie Informationen nach dem Mehr-Sinne-Prinzip
In EN 17210 werden Beispiele für eine barrierefreie Wegeführung gezeigt: barrierefreie Internetseiten, apps, digitales Leitsystem, großformatige Ausdrucke, Beschilderung mit gut lesbaren Schriftarten und Symbolen mit gutem visuellem Kontrast, genormten Symbolen, Piktogramme nach ISO, Beschilderung beleuchtet und mit erhabene Buchstaben, Brailleschrift sowie taktile Warnsysteme, akustische Warnsignale oder akustische Informationen über eine induktive Höranlage.
Öffentliche Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser
In öffentlichen Verwaltungsgebäuden sollten wichtige Räume mit Publikumsverkehr in geeigneter Weise angezeigt werden.Bei Bauten des Bundes sind im Gebäudeinneren Orientierungs- und Leitsysteme für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung in öffentlichen Bereichen einzuplanen:
- zwischen Eingangsbereich und Informationsschalter,
- zwischen Informationsschalter und vertikaler Erschließung,
- zum (barrierefreie) WC,
- zu Räumen mit Publikumsverkehr wie Bürgerämter, Beratungs-, Antrags- und Widerspruchsstellen (in Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden), Zuschauerräume (in Kultureinrichtungen),
- in Ausstellungsräumen (in Museen),
- bei wichtigen Neben- und Teilgebäuden (bei großen Verwaltungsgebäuden),
- bis zu Kassen und Garderoben in Kultureinrichtungen und Museen.
- In Arbeitstätten sind Leitsysteme zwischen Eingangsbereich und vertikaler Erschließung einzuplanen.
In Krankenhäusern oder medizinischen Einrichtungen ist zu den Informationsstellen, zur Patientenaufnahme und der Hauptambulanz mittels Leitelementen hinzuführen.
Einkaufszentren
In Einkaufszentren sollte der Hauptdurchgang sowie der Zugang zu einem Informationspunkt, falls vorhanden, mit einem taktilen und visuellen Leitsystem ausgestattet werden.
Sportstätten, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen
Sporteinrichtungen sind mit taktilen und visuellen Leitsystemen bis zu den Kassen und, sofern vorhanden, Treppen/Aufzügen, Behinderten-WCs und speziellen Bereichen für blinde und sehbehinderte Menschen zu versehen.
Bei für die sportliche Selbstbetätigung zu nutzenden Sportstätten sollten zusätzlich taktile und visuelle Leitsysteme zu den Umkleide- und Sanitärbereichen und den Duschbereichen für Menschen mit Behinderung führen. Wenn in diesen Ein- richtungen Sportfelder oder Bereiche mit Sportgeräten, von denen Verletzungsgefahr ausgehen kann, nicht abgesperrt sind, sollten Aufmerksamkeitsstreifen vorgesehen werden.
Im Nassbereich von Schwimmbädern sind geeignete taktile Markierungen einzusetzen. Beckenrand und Einstiegsstelle sind anzuzeigen.
Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungshallen, Theater und Konzerthallen
Taktile und visuelle Leitsysteme sollten zu den Kassen und den Garderoben führen. Behinderten-WCs sind mit Auffindestreifen anzuzeigen.
Taktile Orientierungspläne, Exponaten, Modelle, Informationseinrichtungen mit Anforderungstastern und/oder akustischen Informationselementen wie z. B. taktilen Plänen, Hörstationen, Notrufeinrichtungen sollten im Leitstreifen durch ein Abzweigefeld mit anschließendem Auffindestreifen angezeigt werden. Werden Leitsysteme in weniger als 1 m Abstand vorbeigeführt, kann der Auffindestreifen entfallen und es ist ausreichend, die Objekte lediglich mit einem Abzweigefeld oder einer ähnlich deutlichen Bodenmarkierung anzuzeigen.
Hotels und Beherbergungsbetriebe
Leitelemente sind vom Eingang zur Rezeption und zu den Aufzügen, Treppen und WC-Anlagen vorzusehen.
Des Weiteren sollten in großen Foyers oder Eingangshallen wichtige Funktionsräume/-bereiche, wie Restaurants und Bars, Aufzüge, Treppen, Restaurants, Bars, Freizeiteinrichtungen, WCs in den weiteren Stockwerken durch ein Leitsystem erschlossen werden.