Broschüre: Barrierefrei umbauen und bauen - mehr Lebensqualität für alle
Die Broschüre erläutert Maßnahmen zum barrierefreien Umbau, was diese kosten, wie diese finanziert werden können, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie man Barrierefreiheit gleich beim Neubau mit berücksichtigen kann.
Barrierefrei umbauen und bauen - mehr Lebensqualität für alle
"Barrierefrei wohnen? Warum muss mich das heute interessieren? Ja, später vielleicht." So denken viele. Nicht wenige werden aber irgendwann böse überrascht. Zum Beispiel wenn der Ehepartner einen Schlaganfall erlitten hat und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Dann ist die Not groß. Oft auch die finanzielle.
Gut beraten ist, wer rechtzeitig vorsorgt: durch einen altersgerechten Umbau des Hauses bzw. der Wohnung oder am besten schon bei Planung oder Kauf der Immobilie; und durch den rechtzeitigen Aufbau eines finanziellen Polsters.
Welche Maßnahmen kann man ergreifen? Wie teuer sind die? Wo findet man Experten, die einem weiterhelfen? Welche Finanzierungsmöglichkeiten bieten sich an? Und gibt es dafür staatliche Hilfen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in dieser Broschüre.
Leseprobe:
Wie können Baumaßnahmen finanziert werden?
Bausparvertrag: Eigenkapitalaufbau mit Zinsgarantie
Bausparen ist zweckgerichtetes Vorsparen. Es verbindet einen zielgerichteten Eigenkapitalaufbau mit einem Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Darlehen. Mit Bausparen kann man sich die heute extrem niedrigen Darlehenszinsen dauerhaft sichern - und zwar auch dann, wenn man erst in fünf, acht oder zehn Jahren bauen oder umbauen will. Das geht mit keinem anderen Finanzprodukt!
Wer sich auf diese Weise rechtzeitig ein finanzielles Polster schafft, reduziert seinen Kreditbedarf. Das spart Kreditkosten. Ein Argument, das insbesondere für diejenigen wichtig ist, die sich im Alter nicht mehr hoch verschulden wollen oder können. (...)
Sofortfinanzierungen von Bausparkassen
Wer kurzfristig Umbaumaßnahmen plant, kann bei Bausparkassen einen passenden Sofortkredit erhalten. Unter bestimmten Umständen bekommt man auch ein so genanntes Blankodarlehen. Hierbei verzichtet die Bausparkasse auf die Absicherung im Grundbuch. Auch das spart Geld.
Wer kurzfristig einen altersgerechten Neubau plant, ohne schon einen Bausparvertrag zu haben, kann ein Vorausdarlehen erhalten, das mit einem Bausparvertrag kombiniert wird - auch Kombi-Kredit genannt. Dabei zahlt man für das Vorausdarlehen nur Zinsen und bespart parallel den Bausparvertrag. Ist dieser zuteilungsreif, wird damit das Vorausdarlehen abgelöst. Von da an zahlt man nur noch die Zinsraten und Tilgungsraten für den Bausparvertrag. Die monatlichen Raten sind hierbei bis zu 28 Jahre lang sicher. So kann man besser kalkulieren. (...)
KfW-Förderung
Die bundeseigene Förderbank KfW bietet für barrierefreie Umbauten zinsgünstige Kredite – das KfW-Programm 159. Die Vergabe eines solchen Kredits ist an bestimmte Mindeststandards für barrierefreie Umbauten gebunden. Deshalb ist es wichtig, nicht einfach darauf los zu bauen, sondern sich fachlichen Rat durch einen Architekten oder Bauingenieur bzw. einen versierten Handwerker – wie im Kapitel "Begleitung durch Experten" beschrieben - zu holen, der darauf achtet, dass die Mindeststandards eingehalten werden. (...)
Eigenheimrente
Seit Januar 2014 kann die staatliche Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auch für einen altersgerechten bzw. behindertengerechten Umbau in Anspruch genommen werden. Findet dieser innerhalb von drei Jahren nach Erwerb der Immobilie statt, gilt hierfür eine Mindestinvestitionssumme von 6.000 Euro. Danach gilt eine Mindestinvestitionssumme von 20.000 Euro. Ein Sachverständiger muss auch hier vorher die zweckgerichtete Verwendung bestätigen. (...)
Förderinstitute der Bundesländer
Einige Bundesländer vergeben zinsgünstige Kredite für Maßnahmen im Rahmen des Barriereabbaus. Die Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen liegen in der Verantwortung der Bundesländer und können daher nicht verallgemeinernd beschrieben werden. Eine Liste der zuständigen Förderstellen der Bundesländer befindet sich im Anhang.
Pflegekasse
Oft wird ein Barriereabbau erst in Angriff genommen, wenn der Gesundheitszustand einer Person es erforderlich macht. Hat die betreffende Person einen Pflegegrad, kann sich die Pflegekasse an der Finanzierung mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beteiligen. Dieser Zuschuss muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Eingereicht werden zum formlosen Antrag die Beschreibung der Maßnahme sowie ein Kostenvoranschlag. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann derselbe Betrag nochmals beantragt werden, um weitere Maßnahmen zu bezahlen. Der Zuschuss muss bei der Pflegekasse beantragt werden, bevor der Umbau in Angriff genommen wird. Zusammen mit einem formlosen Antrag werden die Beschreibung der Maßnahme sowie ein Kostenvoranschlag eingereicht.
Broschüre "Barrierefrei umbauen und bauen - mehr Lebensqualität für alle" (PDF, 655,6 kB)