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Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte

Planungshilfen und Praxisbeispiele zu gesetzlichen, technischen und medizinischen Anforderungen

Herausgeber: Dipl. Ing. FH Architekt Uwe Gutjahr, Lehrbeauftragter TU München

Eine Seite der Online-Ausgabe Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte nach DIN 18040

Die Norm DIN 18040 ersetzt in weiten Teilen die bisher gültigen Vorgaben an das barrierefreie Bauen. Damit gelten ganz neue Anforderungen an die Barrierefreiheit! So wurden z.B. erstmals sensorische Anforderungen wie Sehen, Hören oder Tasten berücksichtigt.

Zudem bieten neue, flexiblere Maßvorgaben jetzt mehr Gestaltungsspielraum bei der Gebäudeplanung.

Das aktuelle Planungshandbuch zeigt, wie durch eine bedarfsgerechte Planung nicht nur die Anforderungen der neuen DIN 18040 sicher erfüllt werden, sondern gleichzeitig mit durchdachten Einrichtungskonzepten der Alltag von Betroffenen erheblich erleichtert werden kann. Somit lässt sich bei verschiedensten Projekten eine bestmögliche Barrierefreiheit nach den neuesten Anforderungen sicherstellen.

Ihre Vorteile

  • Alle Anforderungen an das barrierefreie Bauen nach DIN 18040 im Überblick durch die praktische Gegenüberstellung der bisher gültigen und der neuen Normen.
  • Durchdachte Raum- und Nutzungskonzepte durch genaue Kenntnis der Besonderheiten bei unterschiedlichen Bauvorhaben wie öffentlichen Gebäuden, Wohnungen oder Heimen...
  • Bedarfsgerechte Planung von der Objektgestaltung bis zur technischen Ausstattung durch technische Hilfsmittel, praktische Einbauten und sinnvolle Schutzmaßnahmen.

Inhaltsverzeichnis

Leseprobe

Baulicher Brandschutz und Fluchtwege

Barrierefreies Bauen geht davon aus, dass die Erschließungswege frei und benutzbar sind. Dies gilt auch für den Aufzug, der hilft, Höhen und Tiefen zu überwinden. Daneben stehen Treppen zur Verfügung, der "erste Rettungsweg". Der ist für in der Flucht Beeinträchtigte oft aber kein Weg, keine Möglichkeit, sondern ein Hindernis. In aller Regel können im Laufen Beeinträchtigte Treppen nicht selbst gehen, haben Menschen mit Sehschwächen Probleme, (unbekannte) Treppen zu nutzen, sind alte und kranke Menschen daran gehindert, über Treppen zu fliehen.

Hier unterscheiden sich der Bauliche Brandschutz des "gewöhnlichen Wohngebäudes" nach Bauordnung und der sichere Wohnbau für Barrierefreies Wohnen. Die verantwortungsbewusste Planung für Menschen mit Fluchtbeeinträchtigungen muss den Erschwernissen Rechnung tragen und kann sich nicht darauf stützen, dass die Regelanforderung des Gesetzes genügt. Auch der in der Fluchtfähigkeit Beeinträchtigte hat Anspruch auf Leben und körperliche Unversehrtheit, wie sie das Grundgesetz und die Länderverfassungen vorgeben.

Errichtung der Gebäude

Die Bauordnungen aller Länder verlangen, dass Gebäude so zu errichten und zu unterhalten sind, dass

  • der Entstehung von Bränden vorgebeugt,
  • der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegengewirkt wird und
  • wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.

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Die Selbstrettung

Für die Selbstrettung ist der "erste Rettungsweg" über Flure und Treppe im Treppenraum vorgesehen. Wenn dieser durch einen Brand blockiert ist, greift der "zweite Rettungsweg", der ein weiterer Treppenraum sein kann, evtl. eine Außentreppe, oder über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt.

Bei fluchtfähigen Menschen funktioniert das System gut, die Zahl der Verluste sinkt seit Jahren und ist im Vergleich zu anderen Todesraten sehr niedrig, zuletzt auf unter 400 Tote, etwa 5.000 schwer Verletzte und etwa 50.000 leicht Verletzte in Deutschland. Das ist seit 1990, dem Jahr der Vereinigung, eine Halbierung der Verluste.

Rauchwarnmelder

Eine wesentliche Reduktion der Verluste trat ein, seit Rauchwarnmelder im Gespräch sind und in etlichen Landesbauordnungen aufgenommen wurden. Schlafende können Rauch nicht riechen, nicht schmecken, nicht fühlen. Bereits wenige Atemzüge des ganz häufig sehr giftigen Rauchs können zum Tod führen. Umso wichtiger ist es, den Ausbruch eines Brands frühzeitig zu erkennen und sich sofort in Sicherheit zu begeben ("Flucht"). Früher waren es typische Holzbrände mit hohem Kohlendioxidanteil bei vollständiger oder Kohlenmonoxid bei unvollständiger Verbrennung, heute sind es vielerlei Gifte aus verbrennenden Kohlenwasserstoffen mit giftigen Beimischungen.

Rauchwarnmelder oder Brandmeldeanlagen mit Warngebern zu installieren, ist auch bei Fluchtbehinderten kein Problem. Die Wahrnehmung kann bei Beeinträchtigung des Gehörs durch grelle Blitzleuchten und "Rüttelkissen" ergänzt werden, damit die Menschen mit und ohne Gehör geweckt und gewarnt werden.

Der Fluchtfähige

Der Fluchtfähige flieht über Flur und Treppenraum ins Freie und ist sicher. Kann dieser (erste Rettungs-)Weg schon nicht mehr begangen werden, nutzt er einen zweiten baulichen Rettungsweg oder wartet an einer für die Rettungsgeräte der Feuerwehr erreichbaren Stelle und wird über Leitern gerettet.

Der Fluchtbeeinträchtigte

Der Fluchtbeeinträchtigte braucht eine geraume Zeit, sich aus dem Bett in seinen Rollstuhl zu setzen oder seinen Rollator fahrbereit zu machen. Mit diesem fährt er im ebenen Flur. Die Höhe kann er nicht über Treppen überwinden. Schon eine einzelne Stufe oder Schwelle im Flur kann ein unüberwindbares Hindernis bilden.

Der in der Laufgeschwindigkeit Beeinträchtigte kann nichts mit Rauchabschnittslängen von (zulässigen) 30 m anfangen. Er braucht so lange, dass ihm schon nach einer Teilstrecke die Atemluft ausgeht und er giftigen Rauch einatmet. Hier muss geplant werden, wie man der Fluchtgeschwindigkeit entsprechen kann. Stellt man sich einen Rollator vor und die Geschwindigkeit, mit der der Flüchtende fliehen kann, erkennt man,dass man mit der Rauchausbreitungsgeschwindigkeit von bis zu 8 m/Sekunde, das entspricht fast 30 km/Stunde, nicht mithalten kann. Die normale Gehgeschwindigkeit liegt bei 5 km/Stunde, eilige Schritte bei etwa 8 km/Stunde. Rollatoren und Rollstühle bewegen sich oft nur mit 1 - 2 km/Stunde. Durch kurze Rauchabschnitte und dichte Türen kann diesen Menschen der erforderliche Schutz vor Rauch geboten werden.

Was macht er an der Treppe? Aufzüge können stecken bleiben, die Aufzugschächte von Rauch durchspült werden und der darin Gefangene erstickt. Wartet er auf dem Treppenpodest, ist es wichtig, dass Rauch hier nicht eindringt und er rechtzeitig hinuntergetragen wird.

Das Rettungskonzept bei Gehbehinderten ist noch immer, dass Personal des Hauses und Feuerwehr die Fluchtunfähigen bis ins Freie tragen und Sehbehinderte ins Freie begleiten. Dieser große Personaleinsatz kann durch das geringe Personal, das in der Nachtschicht und am Wochenende bereitsteht, nicht geleistet werden. Feuerwehren haben zunehmend Personalsorgen und kommen auch nicht sofort in Zugstärke oder noch mehr Helfern. Die Tragehilfe wird dadurch erschwert und zeitlich verlängert. Auf Dauer wird diese nicht zu erhalten sein.

Wichtig wird es zunehmend, durch geeignete bauliche Maßnahmen den Verbleib der bei Flucht Beeinträchtigten im Gebäude und auf der Aufenthaltsebene zu ermöglichen. Dies geschieht zuerst durch eine ausreichende Feuerwiderstandsdauer des Gebäudes.

weitere Abschnitte zum Brandschutz

  • Feuerhemmende Gebäudeteile
  • Grundsatz der Eigenrettung
  • Aufzüge

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