Bordsteine-Sicherheitsaspekt oder Ärgernis?

Seit einigen Jahrzehnten ist die Tendenz zu beobachten, die Höhe von Bordsteinen am Straßenrand und an Fußgängerquerungsstellen zu reduzieren oder sogar Straße und Gehweg niveaugleich zu gestalten. Anhand von Untersuchungen wird nachgewiesen, dass dies für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schwerwiegenden Sicherheitseinbußen führt.

Die in Deutschland entwickelte "Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe" sieht spezielle Querungsstellen für blinde Menschen vor sowie "Nullabsenkungen" speziell für Menschen im Rollstuhl (DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum). Anhand von Verkehrsbeobachtungen wird nachgewiesen, dass deren Verbreitung - bis auf seltene Ausnahmen - nicht notwendig und nicht wünschenswert ist.

Autor: Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer

Eine Rollstuhlfahrerin und ein Blinder überqueren eine getrennte barrierefreie Querungsstelle.Straße und Gehweg ohne Bordstein

Im Fachbeitrag wird folgendes untersucht:

Muss der "altmodische Bordstein" beseitigt werden?

Seit einigen Jahrzehnten ist als Modeerscheinung zu beobachten, dass Bordsteine unauffälliger und niederer werden oder ganz verschwinden. Die Begründungen sind vielfältig: Rollstuhlnutzer würden eingeebnete Straßenflächen brauchen, Stolpergefahren müssten beseitigt werden, innovativ und fortschrittlich müsse der Straßenraum gestaltet werden – oder sogar: Aus Sicherheitsgründen sollte der Straßenraum kantenlos gestaltet werden.

Fußgängerüberquerungen

Querungsstellen sind die Orte im innerstädtischen Straßenraum, die am sorgfältigsten bedacht und geplant werden müssen. Ihnen gebührt die größte Aufmerksamkeit, da hier unverkennbar ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko besteht.

Radfahrer und blinde / sehbehinderte Menschen - schwieriges Verhältnis!

Eine Berliner Studie hat es (außerdem) ans Licht gebracht: Radfahrer sind das größte Problem für alle, die zu Fuß unterwegs sind.

Der Aufsatz versucht deutlich zu machen, dass Rollstuhl- und Rollatornutzer im Straßenraum elementare Bedürfnisse haben: Sie müssen in der Lage sein, ohne große Anstrengung und ohne sich zu gefährden vom Gehweg auf die Straßenebene und umgekehrt wechseln zu können. Es erscheint daher zwingend notwendig, Nullabsenkungen im Rahmen Getrennter Querungen einzurichten. Es ist aber nicht zu akzeptieren, dass das Schutzbedürfnis der übrigen Fußgänger (z. B. kleiner Kinder, blinder Menschen und anderer "schwächerer Verkehrsteilnehmer") missachtet wird und Straßen, in denen der Fahrzeugverkehr fließt, durchgehend eingeebnet werden – oder auch: dass Nullabsenkungen bei Getrennten Querungen mehr verbreitert werden, als dies notwendig ist.

Der vollständige Fachbeitrag "Bordsteine-Sicherheitsaspekt oder Ärgernis?" steht hier zum Download bereit.

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Autorinfo

Herr Dipl. Päd. Dietmar Böhringer

71229 Leonberg

Beauftragter für barrierefreies Gestalten des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (VBS).

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Forderungen und Empfehlungen in der "DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefeien Nutzung".

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Zusatzinfo

Überquerungsstellen im Sinne der Norm DIN 32984:2020-12 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sind

  • Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe;
  • Querungsstellen mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe;
  • Querungsstellen mit teilaufgepflasterter Fahrbahn;
  • Gehwegüberfahrten;
  • für die Wegeführung notwendige ungesicherte Querungsstellen;
  • Querungsstellen an Radwegen;
  • Querungsstellen an Bahnanlagen.

DIN-Vertrieb

Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert.

DIN-Vertrieb: Beuth Verlag

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