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Anforderungen an das Barrierefreie Bauen nach DIN 18040 Teil 1+2+3
Planung und Ausführung der Abdichtung barrierefreier Türen und Zugänge
DIN 18533, DIN 18531-1 und die Flachdachrichtlinie

Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte

Planungshilfen und Praxisbeispiele zu gesetzlichen, technischen und medizinischen Anforderungen

Herausgeber: Insa Schrader

Coverscan: Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte nach DIN 18040

Die DIN 18040 ersetzt in weiten Teilen die bisher gültigen Vorgaben an das Barrierefreie Bauen. Das stellt Einrichtungen, z. B. im Bereich Betreutes Wohnen vor ganz neue Aufgaben. So wurden erstmals sensorische Anforderungen wie Sehen, Hören oder Tasten oder die speziellen Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern berücksichtigt. Zudem bieten neue, flexiblere Maßvorgaben jetzt mehr Gestaltungsspielraum, um Einrichtungen noch besser an spezielle Bedürfnisse anzupassen.

Dieser Ratgeber zeigt, wie mit bedarfsgerechten und praktischen Lösungen nicht nur die Anforderungen der aktuellen Normen sicher erfüllt, sondern gleichzeitig den Betroffenen und Ihrem Pflegepersonal der Alltag erleichtert werden kann. Hinweise zu Besonderheiten bei unterschiedlichen Nutzungsarten und Krankheitsbildern runden das Thema sinnvoll ab.

Barrierefreiheit ist mehr als die DIN 18040!

Barrierefreies Bauen bedeutet heute nicht nur Bauen nach den Regeln von Normen und VDI-Richtlinien. Barrierefreiheit beinhaltet auch die Teilhabe der Menschen z. B. an der Planung ihres neuen Gemeindezentrums oder dass Sanitäranlagen im Prinzip von "Design for all" für jeden jederzeit eigenständig nutzbar sind.

Insa Schrader, die ab März 2020 für "Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte" als Herausgeberin tätig ist, beschreibt wie solche ganzheitlichen Konzepte aussehen können. Anhand einiger Beispiele von Schulbauten und Sportanlagen erläutert sie anschaulich, dass Barrierefreiheit vielmehr zum Begriff für allumfassende Nutzbarkeit von Gebäuden wird. Sie zeigt auf, dass kooperative Planungsprozesse immer mehr zur barrierefreien Quartiersentwicklung im Kontext von Wohnen, öffentlichem Raum und Mobilität dazu gehören.

Demenzsensible Gestaltung des räumlichen Umfelds in der Pflege

Architektur für ältere Menschen und Menschen mit Demenz berücksichtigt alters- und krankheitsbedingte Beeinträchtigungen mit dem Ziel, Sicherheit, Orientierung und Wohnlichkeit zu bieten. Es ist wichtig, dass in dem Maß, in dem die Anpassungsfähigkeit des Menschen an seine Umgebung abnimmt, die gebaute Umwelt unterstützend gestaltet wird.

Birgit Dietz erläutert anhand eines Forschungsprojektes, welche Maßnahmen sich zum äußeren Erschließungskonzept sowie zur inneren Struktur und Ausstattung von Räumen anbieten. Hierbei betrachtet sie vor allem die Aspekte Barrierefreiheit, Licht, Akustik, Raumklima und Ankommen/ Orientierung/ Wayfinding. Darüber hinaus werden die Themen Informations- und Leitsystem im Haus, Farbe/Leuchtdichtekontrast, Möblierung, horizontale/vertikale Erschließung und die Gestaltung der Freibereiche besprochen.

Sporthallen

Ulrike Rau geht darauf ein, welche Anforderungen an Sporthallen gestellt werden, um die Nutzungsmöglichkeiten für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen zu verbessern. Hierbei betrachtet sie nicht nur verschiedene Boden- und Wandbeläge, sondern auch die Ausstattung von Umkleiden, Geräteräumen und Zuschaueranlagen.

Ihre Vorteile

  • Erfahrene Experten kommentieren ausführlich und leichtverständlich die DIN 18040 Teile 1-3 und bieten hilfreiche Checklisten zur Einhaltung der Anforderungen
  • Eine Übersicht über medizinische Grundlagen ermöglicht, nicht nur aktuelle Einschränkungen und Handicaps zu berücksichtigen, sondern vorwegnehmend mögliche Erkrankungen zu bedenken.
  • Erhöhte Sicherheit von der Gebäudegestaltung bis zur technischen Ausstattung durch technische Hilfsmittel, praktische Einbauten und sinnvolle Schutzmaßnahmen.
  • Die barrierefreie Freiflächenplanung und die Gestaltung von Außenanlagen wird ausführlich erläutert
  • Interessante Beispiele aus der Praxis zu unterschiedlichen Nutzungsarten geben Anregungen für die eigenen Projekte

Inhaltsverzeichnis

  1. Anforderungen an das barrierefreie Bauen
  2. Medizinische Grundlagen
  3. Barrierefreie Gebäudeplanung
  4. Barrierefreie Freiflächenplanung und Gestaltung von Außenanlagen
  5. Gestaltung von Innenräumen und technische Ausstattung
  6. Besonderheiten bei unterschiedlichen Nutzungsarten
  7. Realisierte Beispiele aus der Praxis

Leseprobe

Abdichtung barrierefreier Anschlüsse an Türen und Zugängen

grafische Darstellung eines barrierefreien Eingangs und der Anschlusshöhe einer Abdichtunggrafische Darstellung eines schwellenfreien Türeingangs und eines Eingangs mit einer Schwelle ≤ 2 cmGrafik Abdichtung einer TürschwelleAbdichtung an einer Terassentür

Die Abdichtung von Dächern, Dachterrassen, Balkonen und ähnlichen Flächen muss im Bereich von aufgehenden Bauteilen wie z. B. an Wänden hochgeführt und dort angeschlossen werden.

Abdichtung von erdberührten Wänden
Wasserbeanspruchte Innenräume

Eine sinngemäß gleichlautende Forderung ist auch bei Abdichtungen von erdberührten Wänden zu beachten. Auch in diesem Fall muss die Abdichtung am Wandsockel über die Geländeoberfläche hochgeführt werden. Die Anschlusshöhe, d. h. der Abstand zwischen dem oberen Abdichtungsrand und der Oberfläche des Belags bzw. des Geländes, darf im Regelfall 15 cm nicht unterschreiten. Auch bei wasserbeanspruchten Innenräumen muss die Abdichtung der Bodenflächen an ihren Rändern an den Wänden hochgeführt und angeschlossen werden.

Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass Wasser von außen bzw. von wasserbeanspruchten Flächen in Innenräume bzw. auf nicht abgedichtete Flächen gelangt.

Im Bereich von Türen und Zugängen ergibt sich dadurch allerdings die Problematik, dass hier eine Stufe aufgrund des Niveauunterschieds zwischen innen und außen bzw. nicht wasserbeanspruchten und wasserbeanspruchten Flächen entsteht.

Dies steht im Widerspruch zu den Forderungen des barrierefreien Bauens. Danach sind untere Türanschläge und Schwellen i. d. R. nicht zulässig. Nur in Ausnahmefällen, d. h. wenn Türschwellen aus technischen Gründen unbedingt erforderlich sind, darf hiervon abgewichen werden. In solchen Fällen dürfen Türschwellen mit einer Höhe von max. 2 cm eingebaut werden.

(...).

Regeln der DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen

Die DIN 18040 enthält im Teil 1 konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von Türen. Danach sind untere Türanschläge und Schwellen nicht zulässig. Sofern sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Siehe DIN 18040-1, 4.3.3.1. Diese Regeln gelten auch für Wohnungseingangstüren.

Anschlusshöhen der Abdichtung

Die einzuhaltenden Anschlusshöhen sind in den für die Abdichtung geltenden Normen (Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535) sowie für Dach- und Balkonabdichtungen zusätzlich in der Flachdachrichtlinie festgelegt.

Als Anschlusshöhe gilt der Abstand vom oberen Rand der Abdichtung bis zur Oberkante des Belags oder der Geländeoberfläche.

am Wandsockel:
(...) DIN 18533 ("Abdichtung von erdberührten Bauteilen") (...).
bei der Abdichtung von Dächern, Balkonen, Dachterrassen:

(...) DIN 18531 ("Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen") oder alternativ die Flachdachrichtlinie (...).

(...) bei der Abdichtung von befahrbaren Flächen:

(...) DIN 18532 ("Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton") sowie alternativ die Flachdachrichtlinie (...).

(...) bei der Abdichtung von Innenräumen:

(...) DIN 18534 ("Abdichtung von Innenräumen")

Barrierefreie Hauseingänge und Terrassenzugänge

DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen

Für die Planung und Ausführung der Abdichtung im Bereich barrierefreier Hauseingänge sowie für ebenerdige Terrassenzugänge gilt DIN 18533 ("Abdichtung von erdberührten Bauteilen"). Zugänge von Dachterrassen und Balkonen werden dagegen in DIN 18531 ("Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen") oder alternativ in der Flachdachrichtlinie behandelt.

Maßnahmen bei unterschreiten der Regelanschlusshöhen

Im Teil 1 der DIN 18533 werden im Abschnitt 9.3 ("Niveaugleiche Schwellen") Regeln und beispielhafte Maßnahmen für die Planung und Ausführung niveaugleicher Schwellen und Zugänge angegeben. Danach sind bei Unterschreitung der Regelanschlusshöhen besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser sowie das Hinterlaufen der Abdichtung zu ergreifen. Es werden folgende Maßnahmen genannt (Abb. 4.6.2-6):

  1. Türschwellen, Türpfosten und Rollladenschienen müssen von der Abdichtungsschicht hinterfahren werden oder so ausgeführt sein, dass die Abdichtung hieran wasserdicht angeschlossen werden kann (z. B. mithilfe von Klemmprofilen).
  2. Die Abdichtung muss mit den werkseitigen Anschlussstreifen von Türen und Schwellen verträglich sein.
  3. Planerisch ist darauf zu achten, dass die Dichtheit des Anschlusses gewährleistet ist. Das bedeutet, dass Anschlüsse der Abdichtung bei barrierefreien Türen und Zugängen in jedem Einzelfall zu planen sind und normative Lösungen – mit Ausnahme der hier genannten zusätzlichen Maßnahmen – nicht zur Verfügung stehen.
  4. Zusätzlich sind niveaugleiche Zugänge oder Zugänge mit geringen Aufkantungshöhen durch Vordächer, Fassadenrücksprünge und/oder Entwässerungsrinnen mit Gitterrosten vor Wassereinwirkung zu schützen.
  5. Das Gefälle der Oberfläche des Belags vor der Tür darf nicht zur Tür gerichtet sein, sondern muss davon wegweisen.

Barrierefreie Zugänge bei Balkonen und Dachterrassen

Für die Planung und Ausführung der Abdichtung von barrierefreien Zugängen von Balkonen und Dachterrassen gilt DIN 18531 ("Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen"). Alternativ zur Norm kann auch die Flachdachrichtlinie angewendet werden.

DIN 18531-1 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 1

Regeln und Hinweise zur Planung und Ausführung der Abdichtung von Türanschlüssen befinden sich im Teil 1 der Norm (DIN 18531-1, 6.8). In diesem Abschnitt werden auch barrierefreie, niveaugleiche Zugänge behandelt.

Übergänge ≤ 2 cm sind Sonderkonstruktionen

Danach ist eine Verringerung der Regelanschlusshöhe nur möglich, wenn besondere Maßnahmen durchgeführt werden. Barrierefreie, niveaugleiche Übergänge oder Übergänge mit Schwellenhöhe von höchstens 2 cm stellen laut Norm abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen dar, die für jeden Einzelfall eine entsprechende Planung und Ausführung erfordern. Aus diesem Grund werden in dieser Norm – abweichend zur DIN 18533 (s. o.) – auch keine weitergehenden Angaben genannt. Es wird lediglich noch warnend darauf hingewiesen, dass die "… Abdichtung allein die Funktion der Dichtigkeit am Türanschluss nicht sicherstellen kann …" und "durch planerische Vorgaben […] das Eindringen von Wasser und das Hinterlaufen der Abdichtung zu verhindern ist".

Flachdachrichtlinie

Weiterführende Regeln zur Abdichtung von barrierefreien Übergängen enthält dagegen die Flachdachrichtlinie. Im Abschnitt 4.4 ("Anschlüsse an Türen") wird – ebenso wie in DIN 18531 (s. o.) – darauf hingewiesen, dass barrierefreie Übergänge abdichtungstechnische Sonderlösungen erfordern, die zwischen Planer, Türhersteller und Ausführenden abzustimmen sind und die Abdichtung allein die Dichtheit am Türanschluss nicht sicherstellen kann.

Maßnahmen bei barrierefreien Übergängen

Aus diesem Grund sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die im Gegensatz zur Norm in der Flachdachrichtlinie konkretisiert werden. Als Maßnahmen kommen z. B. in Betracht:

  1. Einbau eines rinnenförmigen Entwässerungsrosts oder einer vergleichbaren Konstruktion mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung. Die Entwässerungsrinne ist ggfs. beheizbar auszuführen, um den Wasserablauf auch bei Vereisung oder Schneematschbildung zu gewährleisten.
  2. Anordnung des Gefälles der Wasser führenden Ebenen vom Übergang zur Fläche.
  3. Schlagregen- und Spritzwasserschutz durch Anordnung einer Überdachung (z. B. Vordach, Fassadenrücksprung).
  4. Verwendung von speziellen Türrahmen mit Flanschkonstruktion zum Anschluss der Abdichtung.
  5. Verwendung von speziellen Türen mit abdichtender Funktion.
  6. ggfs. zusätzliche Abdichtung im Innenraum mit getrennter Entwässerung.

Neben den allgemeinen Regelungen für die Abdichtung von Anschlüssen (Flachdachrichtlinie, 4.3) sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Die Abdichtung ist an die Türschwelle anzuschließen, z. B. durch Klemmprofile.
  2. Anschlüsse müssen im Bereich der Leibungen hinter Rollladenschienen und Deckleisten hochgeführt werden. Aus diesem Grund müssen Rollladenschienen entsprechend konstruiert sein.
  3. Entwässerungsöffnungen von Schlagregenschienen müssen zur Außenseite entwässern.
  4. Bei Balkonen mit umlaufender Brüstung ist ein Notüberlauf/-ablauf einzubauen. Dieser muss so angeordnet werden, dass bei einer Verstopfung der Entwässerung kein Wasser über die Türschwelle in den Innenraum gelangen kann. Siehe hierzu die Regelungen in DIN 1986-100 ("Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke").

Eine Übersicht über die erforderlichen Anschlusshöhen der Abdichtung an aufgehenden Bauteilen im Regelfall sowie im Bereich von Türen und Zugängen einschließlich zusätzlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit enthält die Tabelle.

Erforderliche Anschlusshöhen der Abdichtung
Regelwerk Anwendungs-
bereich
Anschlusshöhe an aufgehenden Bauteilen im Regelfall Anschlusshöhe im Bereich von Türen und Zugängen Bemerkung
DIN 18531 Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien, Laubengängen (auch Dachterrassen u. ä. Flächen) 15 cm Regelfall 15 cm
Ausnahme 5 cm zus. Maßnahmen: Entwässerungsrinne, Gefälle von der Tür weg
≤ 2 cm abdichtungstechnische Sonderlösung
barrierefrei, niveaugleich
Flachdachrichtlinie Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien, Laubengängen, befahrbare Verkehrsflächen 15 cm Regelfall 15 cm
Ausnahme 5 cm möglich, wenn einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist (z. B. durch Entwässerungsrinne, Gefälle von der Tür weg)
≤ 2 cm abdichtungstechnische Sonderlösung:
  • Entwässerungsrinne (ggfs. beheizbar) vor der gesamten Türbreite;
  • Gefälle von der Tür weg;
  • Schlagregen-, Spritzwasserschutz durch Überdachung,
  • Türrahmen mit Flanschkonstruktion,
  • Tür mit Abdichtungsfunktion,
  • ggfs. Entwässerung innen,
  • Hinterfahren der Türkonstruktion durch die Abdichtung.
barrierefrei, niveaugleich
DIN 18533 Wandsockel 15 cm (fertiges Gelände) 30 cm (im Bauzustand) barrierefrei, niveaugleich gesonderte Maßnahmen:
  • Hinterfahren von Türschwellen, -pfosten mit der Abdichtung,
  • wasserdichter Anschluss der Abdichtung an die Türkonstruktion mit Klemmprofilen,
  • Entwässerungsrinne,
  • Vordächer, Überdachung,
  • Gefälle von der Tür weg.
Erforderliche Anschlusshöhen der Abdichtung im Regelfall und im Bereich von Türen und Zugängen (orange hinterlegte Felder: Regeln für barrierefreie Zugänge

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