Aufzug, Lift
Personenaufzug gemäß MBO, DIN 18040, DIN EN 81-70
Musterbauordnung MBO § 39 Aufzüge
(1)Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern.
In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen.
Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig
- innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern,
- innerhalb von Räumen, die Geschosse überbrücken,
- zur Verbindung von Geschossen, die offen miteinander in Verbindung stehen dürfen,
- in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
(5) Fahrkörbe zur Aufnahme einer Krankentrage müssen eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m, zur Aufnahme eines Rollstuhls von mindestens 1,10 m x 1,40 m haben; Türen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. In einem Aufzug für Rollstühle und Krankentragen darf der für Rollstühle nicht erforderliche Teil der Fahrkorbgrundfläche durch eine verschließbare Tür abgesperrt werden. Vor den Aufzügen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.
Planungsanforderungen Aufzugsanlagen nach DIN 18040: Barrierefreies Bauen
Es müssen Aufzüge nach DIN EN 81-70 -Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen- des Typ 2 verwendet werden.
Fahrkorbmaße 1,10 m × 1,40 m, Durchgangsbreite im Lichten mindestens 0,90m, Bewegungsfläche vor dem Aufzug mindestens 1,50 m × 1,50 m und entsprechend Befehlgeber.
Aufzug 630 kg Tragkraft
Senkrechtlift mit max. Förderhöhe von 30 m und max. Tragfähigkeit von 630 kg, mit Kabine.Hydraulischer Kabinenlift - Lift mit Automatikbetrieb.