Aufzug
Senkrechtplattformaufzug gemäß MBO, DIN 18040 Barrierefreies Bauen, DIN EN 81-70 Aufzüge
Senkrechtplattformaufzüge alternativ auch Senkrechtlifte oder Homelift genannt, dienen dem Transport von Rollstuhlfahrern und ggf. einer Begleitperson.
Die Aufzüge müssen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG errichtet und betrieben werden. Ein Schacht mit Schachtabschlusstüren ist erforderlich. Bei gleichen Kabinenabmessungen kann der Schacht gegenüber herkömmlichen Aufzügen jedoch kleiner gehalten werden.
Da der Antrieb am Lastaufnahmemittel (Kabine) angeordnet werden kann, wird der sonst übliche, separate Maschinenraum eingespart. Die Kabine muss nicht allseits geschlossen sein, was zur Einsparung der Kabinenabschlusstüren führt. Dies ergibt eine geringere Breite und Tiefe des Schachtes. So passt sich der Behinderten-Senkrechtaufzug leichter in ein bestehendes Gebäude ein als ein herkömmlicher Personenaufzug.
Technische Merkmale
- Förderhöhen von etwa 13 bis 30 Metern je nach Modell.
- Tragfähigkeiten von 630kg bis 1.000kg.
- Ausführungen für bis 13 Personen, für Rollstuhlnutzer mit Begleitpersonen oder eine Krankentrage sind erhältlich (Aufzugstyp 3).
- Wahlweise geschlossene Kabinen oder offene Plattformsysteme.
- Sicherheitsausstattung mit Notabsenkung, Zugangskontrolle und optionalen Sprach- bzw. Anzeigeelementen.
- Individuelle Gestaltung mit Stahl-, Glas- oder Panoramaausführungen möglich.
Vorteile von Senkrechtplattformaufzügen
- geringere Anschaffungskosten im Vergleich zu Personenaufzügen
- leichte Anpassung beim Einbau in bestehende Gebäude
- keine umfangreichen Bauarbeiten erforderlich
- niedrige Gesamtkosten für Betrieb und Wartung
- innen und außen einsetzbar





