ÖNORM B 1600, Broschüren zum Download
Planungsgrundlagen "Barrierefreies Bauen für alle Menschen - Öffentliche Gebäude und Wohnbau", Planungsgrundlagen und Praxisbeispiele, Broschüren zum Download
Barrierefeies Bauen in Österreich
Mit Wirkung vom 01. Oktober 2013 erschien die überarbeitete Normenreihe ÖNORM B 1600 bis B 1603 zur Planung und Ausführung barrierefreier Bauten. Das Normenwerk ist als umfassende Empfehlung und als Planungsinstrument für Bauherren und Planer bei der Umsetzung barrierefreier Gebäude anzusehen, und zwar immer dann, wenn Barrierefreiheit gewünscht bzw. gefordert wird. Was wann in welchem Umfang und wie oft umgesetzt werden muss, das ist vom Gesetzgeber festzulegen.
Die ÖNORMEN werden vom Austrian Standards International (ASI) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.
Die ÖNORM B 1600 definiert die "Planungsgrundlagen für das Barrierefreie Bauen". Die ÖNORMEN B 1601 bis B 1603 sind in Verbindung mit der ÖNORM B 1600 anzuwenden.
Die neue ÖNORM B 1600 vom 01.05.2023 legt Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung und Nutzung der gebauten Umgebung fest und enthält technische Anforderungen für die Umsetzung.
Der neue Standard befasst sich ausführlich mit den Themen überschneidende Bewegungsflächen, Lichtreflexionsberechnung (LRV-Wert) nach Michelson und Glasmarkierungen sowie die Ausführung mit unterschiedlichen Kontrastwerten.
OIB-Richtlinien
Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären, was bereits in allen Bundesländern der Fall ist. Von den OIB-Richtlinien kann jedoch gemäß den Bestimmungen in den diesbezüglichen Verordnungen der Bundesländer abgewichen werden, wenn der Bauwerber nachweist, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien. Dies soll die notwendige Flexibilität für innovative architektonische und technische Lösungen sicherstellen. [Quelle: OIB]
OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer berücksichtigen nicht mehr die ÖNORM B 1600, sondern die OIB-Richtlinie 4.
Inhalt
Vorbemerkungen | Begriffsbestimmungen | Erschließung und Fluchtwege | Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen | Schutz vor Absturzunfällen | Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen | Blitzschutz | Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden | Sondergebäude | Bauführungen im Bestand
OIB-Richtlinie 4Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) (BGBl. II Nr. 368 vom 13. Oktober 1998) enthält alle wichtigen Regelungen für die räumliche Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen.
Die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung - mit Ausnahme des 6. Abschnittes - gelten für Arbeitsstätten im Sinne des § 19 ASchG (Geltungsbereich ASchG), und zwar sowohl für Arbeitsstätten in Gebäuden als auch, soweit sich die einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich auf Gebäude oder auf Räume beziehen, für Arbeitsstätten im Freien.
Arbeitsstätten sind gegebenenfalls behindertengerecht zu gestalten. Dies gilt insbesondere für Ausgänge, Verkehrswege, Türen und Tore und sanitäre Vorkehrungen, die von Arbeitnehmer/innen mit Behinderung benutzt werden (§ 15 AStV).
barrierefrei bauen
Planungsgrundlagen und Praxisbeispiele - Text mit Zeichnungen
Herausgeber: Land Salzburg - Abteilung Soziales
Text/Zeichnungen: Mag. Franz Erwin Eiersebner
Seiten: 72, Ausgabe: April 2008
"Diese Broschüre unterstützt alle, die als Profis mit dem Hochbau zu tun
haben: Architekturbüros, Bauträger, Bauherrn, Fertighausbauer, Wohnbaugenossenschaften,
Verkehrsplaner, Sanitärhandel, ...
Die Broschüre konzentriert sich auf die Grundzüge und zeigt, was man tun
kann und wie es geht, ohne die Kreativität der PlanerInnen einzuschränken."
Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen - Planungsgrundlagen (Dez. 2006)
Stadtbaudirektion Graz Referat Barrierefreies Bauen
Das Handbuch gliedert sich in vier Bereiche, baulich ergonomische Grundlagen, allgemeine Bauteile, öffentliche Bereiche und den anpassbaren Wohnbau. Es werden die wichtigsten Planungsgrundsätze für eine barrierefreie Gestaltung von Gebäuden erläutert, kommentiert und mit zusätzlichen Planungshinweisen ergänzt. Bei der Erstellung wurde auf einen klaren gut stukturierten Aufbau geachtet, sowie auf praxisnahe Handhabung. Das Nachschlagewerk soll mithelfen, Gebäude für ALLE Menschen nutzbar zu machen.
BARRIERE:FREI Handbuch für barrierefreies Wohnen (Aug. 2011)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Dieses Handbuch wurde für all jene gemacht, die gerne frei und uneingeschränkt leben und wohnen möchten. Dabei ist eine Sache ganz besonders zu berücksichtigen: Wohnen ist immer individuell. Das Handbuch zeigt normgerechte Ausführungen – doch die wichtigste Grundregel lautet: Bauen, wohnen und leben Sie immer nach Ihren ganz persönlichen und individuellen Bedürfnissen. Nur dann sind Sie barriere:frei!
Handbuch für barrierefreies Wohnen (6,91 MB)Österreichisches Netzwerk Barrierefrei
Informationsblätter
barrierefreie WC-Anlagen | Aufzüge | Hebebühnen | barrierefreie Spielplätze | barrierefreie Hotelzimmer | barrierefreier öffentlicher Raum | barrierefreie Gebäudeeingänge | barrierefreie Türen | LRV-Werte: Farben/Kontraste
ÖNORM B 1600: 2023 05 01 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen |
Die Bestimmungen der vorliegenden ÖNORM sind für Neu-, Zu- und Umbauten anzuwenden, um barrierefreie Bauten und Anlagen zu errichten. Bei Zu- und Umbauten bzw. Adaptierungen sind Abweichungen von dieser ÖNORM zulässig, wenn deren vollständige Einhaltung aus bautechnischen Gründen nicht möglich ist. |
ÖNORM B 1601: 2013 10 01 Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten - Planungsgrundlagen |
Die vorliegende ÖNORM ist nur gemeinsam mit der ÖNORM B 1600 anzuwenden und beschreibt Maßnahmen, die über die Anforderungen der ÖNORM B 1600 hinausgehen. Sie gilt insbesondere für folgende speziellen Baulichkeiten (Neu-, Zu- oder Umbauten) für Menschen mit Behinderung oder alte Menschen: - Wohngemeinschaften, Wohnheime, betreubares Wohnen u. Ä. - Tagesheimstätten, Seniorenwohnhäuser, Alten- und Pflegeheime u. Ä. - Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Therapieeinrichtungen - Arbeitsstätten, Bildungsstätten, wie integrative Betriebe, geschützte Werkstätten, Behindertenarbeitsplätze, sonderpädagogische Einrichtungen u. Ä. |
ÖNORM B 1602: 2013 10 01 Barrierefreie Bildungseinrichtungen - Planungsgrundlagen |
Die ÖNORM B 1602 ist gemeinsam mit der ÖNORM B 1600 anzuwenden und beinhaltet Ergänzungen für Bau, Einrichtung und Ausstattung von barrierefreien Ausbildungsstätten wie Pflicht- und weiterführende Schulen, Fachhochschulen, Akademien, Universitäten, und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, sowie auch für Kindergärten und Horte. |
ÖNORM B 1603: 2013 10 01 Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen - Planungsgrundlagen |
Das Objektbuch baut auf die Gliederungen der ÖNORM B 1801 und ÖNORM A 7010 auf und gibt gemeinsam für sämtliche Objekte nach Neuerrichtung und ggf. Datennacherfassung eine koordinierte Informationsstruktur vor. Das Objektbuch erfasst nutzungs- und betriebsorientiert die Metadaten, Tabellen, Pläne, Bescheide, Betriebsanleitungen, Verträge, Kostenordnungen und strategische Auskünfte. |
ÖNORM B 2608: 2014 04 15 Sporthallen - Richtlinien für Planung und Ausführung |
Diese ÖNORM regelt die für den Schul- und Vereinssport multifunktional nutzbaren modularen Standardsporthallen mit Schwerpunktnutzung Turnen und Ballssportarten. Darüber hinaus werden Angaben für Spiel, Sport- und Bewegungsräume sowie Veranstaltungshallen und Spezialsporthallen gemacht. Die vorliegende ÖNORM stellt Planungsgrundsätze dar, deren Einhaltung größtmögliche Sicherheit bei entsprechender Sportausübung sicherstellen sollte. |
ÖNORM B 5371: 2021 03 01 Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen - Grundlagen für die Planung und Ausführung |
Diese ÖNORM enthält Abmessungen für alle Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden sowie im allgemein zugänglichen Bereich bei Außenanlagen (zB Müllsammelplatz, Fahrradabstellraum, Garagen, Kinderspielplatz u. Ä.). Ausgenommen von dieser ÖNORM sind Gebäudetreppen mit einer Steigung von mehr als 45° (zB Sambatreppen, Spartreppen), da diese für einen alltäglichen Gebrauch wegen der erhöhten Absturzgefahr nicht geeignet sind, sowie Leitern, Gerüste, temporäre Absturzsicherungen u. Ä. |
ÖNORM H 5411: 2023 08 15 Ausstattung und Einrichtung - Planung und Ausführung |
Diese ÖNORM legt Anforderungen an die Bedarfszahlen, Stellflächen, Abstände und die Montagehöhen von sanitärer Ausstattung und Einrichtung fest. Ausgenommen sind Anforderungen an Sanitärräume für barrierefreies Bauen. Diese sind in der OIB Richtlinie 4 "Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit" sowie in der ÖNORM B 1600, ÖNORM B 1601, ÖNORM B 1602, ÖNORM B 1603 und der ÖVE/ÖNORM EN 17210 geregelt. |
ÖNORM B 2450-1: 2012 08 15 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige - Teil 1: Allgemeine Bestimmungen |
Diese ÖNORM enthält eine Übersicht über rechtliche Grundlagen und Normen für Aufzüge, Hebeeinrichtungen für Personen, Treppenschrägaufzüge, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge, Hubtische, Fahrtreppen und Fahrsteige. Die Anhänge enthalten Musterformulare für Beschreibungen dieser Anlagen und für Berechnungen. |
ÖNORM EN 81-70: 2022 11 01 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge - Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen |
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für den sicheren und unabhängigen Zugang und die Benutzung von Aufzügen durch einen weiten Personenkreis einschließlich Personen mit Behinderungen fest. Sie deckt die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gemäß Anhang A ab. |
ÖNORM EN 12464-1: 2021 12 15 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen |
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen fest, die den Anforderungen an den Sehkomfort und die Sehleistung von Personen mit normalem oder auf normal korrigiertem Sehvermögen entsprechen.. Alle üblichen Sehaufgaben, einschließlich der am Bildschirm, werden berücksichtigt. |
ÖNORM V 2102: 2018 08 01 Taktile Bodeninformationen (TBI) - Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen |
Diese ÖNORM ist bei der Kennzeichnung von Wegen in Baulichkeiten und im öffentlichen Raum mit einheitlichen taktilen Bodeninformationen (Bodenindikatoren in Form von Streifen oder Noppen) für sehbehinderte und blinde Menschen anzuwenden. |
ÖNORM V 2105:2011 11 01 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen - Tastbare Beschriftungen und Informationssysteme |
Diese ÖNORM regelt tastbare Beschriftungen und Informationssysteme an und in öffentlichen Verkehrsanlagen, Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden und Freizeiteinrichtungen zum Beispiel in Form von Gebäudeübersichten, Lageplänen, Info-Points und Handlaufbeschriftungen. |
ÖNORM CEN/TS 15209: 2022 05 01 Taktile Bodenindikatoren gefertigt aus Beton, Ton und Stein |
Dieses Dokument legt das Messverfahren und die Akzeptanzkriterien für die Maße der Elemente von Oberflächenprofilen und der Oberflächenmuster von Profilplatten für Fußgängerbereiche fest, die zur Übermittlung von Informationen an sehbehinderte Menschen verwendet werden. Es gilt für Profilplatten, die aus Beton, Ton und Stein gefertigt sind und bei denen die taktilen Profile monolithisch mit der Platte verbunden sind. Die Oberflächenprofile sind für Platten vorgesehen, die nach EN 1338, EN 1339, EN 1341 und EN 1344 gefertigt werden und je nach Vorgabe des Gestalters quadratisch oder rechteckig sein können. |
ÖNORM B: Diese Normen werden bei Austrian Standards Institute erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Hinweis: B ist ein vom Normungsinstitut verwendetes internes Kürzel und bezeichnet die Zugehörigkeit zum Bauwesen.
Bitte informieren Sie uns, falls sich bei der Übernahme des Österreichischen Normenwerks Fehler eingeschlichen haben.