Abstelllanlagen für Fahrräder im barrierefreien Verkehrsraum
Die Anforderungen an die Anordnung und Gestaltung von Fahrrad-Abstellplätzen sind in den Landesbauordnungen allgemein gehalten. Konkretisierungen zu Anzahl finden sich in Durchführungsregelungen und vorrangig in örtlichen Satzungen zu Größe, Lage und Ausstattung.
Fortbildung für Architekten/Planer und Entscheidungsträger
für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen nach DIN 18040-3 und DIN 32984.
Webinar Öffentlicher Raum im November 2024
Seminar Barrierefreie öffentliche Infrastruktur
Hinweise zur Planung von Fahrradabstellplätzen und Fahrrad-Abstellanlagen
Barrierefrei zu nutzende Wege sollten von Räumen mit Einbauten, Hindernissen usw. unterscheidbar sein. Sitzbänke, Gastronomie, aber auch Mülleimer, Geschäftsauslagen oder abgestellte Fahrräder und E-Roller sind Hindernisse, die den Weg einengen und über die man stolpern kann.
Wenn sie unvermutet im Wege stehen, schlecht zu sehen sind und mit dem Langstock nicht ertastet werden können, stellen sie insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen eine Gefahr dar. Gerade Fahrräder sind für sie besonders unangenehme Hindernisse, weil sie keine am Boden durchgehende ertastbare Kante haben und in den Speichen sich ein Stock leicht verfangen kann.
Abstellbereiche klar abgrenzen
Fahrräder sollten deshalb in besonderen Bereichen abgestellt werden können abseits von Wegebeziehungen und Verbindungslinien. Eine klare Wegeführung ist dabei hilfreich.
Der Abstellbereich sollte von der Gehbahn visuell und taktil wahrnehmbar abgetrennt sein. Am besten ist er durch eine Kante oder Bord abzugrenzen oder auch einen Radweg-Trennstein, ein besonderer Belag kann solche Bereiche markieren. Die Abgrenzung muss gut sichtbar sein, dazu ist auch eine gute Beleuchtung notwendig.
Ausreichende Anzahl von Abstellplätzen schaffen
Fahrräder werden – v.a. zur Diebstahlsicherung – zumeist an den dafür vorgesehenen Bügeln und Ständern oder auch an Masten oder Gittern angeschlossen. Dadurch lassen sich die Abstellbereiche relativ gut definieren und abgrenzen. Deshalb ist es wichtig, dass eine ausreichende Anzahl von Abstellmöglichkeiten angeboten wird, und zwar außerhalb der Gehbahn.
Besonders viele Konflikte entstehen durch das Abstellen von E-Rollern, die selbständig stehen und nicht angeschlossen werden. Es ist deshalb fast die Regel, dass sie völlig ungeordnet überall im Wege stehen, möglichst um den Fußweg vom Abstellplatz zum eigentlichen Ziel gering zu halten, im Extremfall auch vor einem Aufzug oder einer Treppe. Oft kippen sie noch um, und es können wilde Haufen entstehen, die kaum noch zu umgehen sind – und mit dem Langstock sind solche Haufen kaum zu interpretieren. Um hier mehr Sicherheit zu bieten, ist dringend Ordnung und Kontrolle erforderlich.
Dimensionierung der Abstellanlagen
Bei der Dimensionierung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht nur der Ständer oder Befestigungsbügel, sondern auch das Rad selbst nicht in die Gehbahn ragt. Fahrräder werden nicht immer mittig an einen Bügel angeschlossen, sondern können auch weit herausragen. Besonders bei Doppelstockanlagen werden die Schienen der oberen Ebene nicht immer eingeschoben. Sie stellen ein besonders gefährliches Hindernis dar, das nicht ertastbar ist und bei schlechter Sicht leicht übersehen wird.
An den Abstellanlagen vorbei führende Leitsysteme müssen einen Abstand von mindestens 60 cm zu allen Hindernissen einhalten. Denn wer den Langstock mit der rechten Hand führt, folgt dann dem Leitstreifen auf der linken Seite. Bei Doppelstockanlagen mit der Schiene in Kopfhöhe sind da 60 cm eher zu wenig. Aber auch mit Leitsystem ist auf eine visuell kontrastreiche Gestaltung zu achten, da schlecht Sehende selten dem Leitsystem folgen und meist auch Bodenindikatoren nicht interpretieren können.