DIN 77800 Servicewohnen für Senioren
Die Norm enthält Anforderungen zum Leistungsangebot, an die Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen und das Wohnangebot, und zu weitergehenden Dienstleistungen.
DIN 77800 definiert Servicewohnen als "Leistungsprofil für ältere Menschen, die in einer barrierefreien Wohnung und Wohnanlage leben, das Grundleistungen/allgemeine Serviceleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Serviceleistungen umfasst." Dabei wird in Abgrenzung zu Heimen die "selbstständige und selbstbestimmte Haushalts- und Lebensführung" sowie "die Einbindung in soziale Strukturen der Hausgemeinschaft und des Wohnumfeldes" unterstützt.
DIN 77800: Ausgabe 2024-12 "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Servicewohnen für Senioren"
Die Norm DIN 77800 behandelt die Aspekte Transparenz des Leistungsangebotes, zu erbringende Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen, Wohnangebot, Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.
Beim "Service Wohnen" können ältere Personen in einer Seniorenwohnanlage selbstständig wohnen und dort zusätzliche Dienstleistungs- und/oder Gruppenangeboten und Gemeinschaftseinrichtungen in Anspruch nehmen.
Es ist kein "Betreutes Wohnen". Zur Betreuung gehört der Notrufdienst und Hausmeisterdienst. Pflegeleistungen gehören in der Regel nicht dazu. Diese sind gesondert zu vereinbaren oder werden meist als Wahlleistung angeboten.
Barrierefreiheit
Gefordert sind baurechtlich abgeschlossene Wohnungen mit Küche oder Kochbereich, eigenem Bad und mindestens einem Wohnraum, abschließbarem Eingang, Klingel und Briefkasten.
Die Wohnungen als auch die gemeinschaftlich genutzten Flächen müssen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bzw. Ihrer Nutzung die Vorgaben aus den VV Technischen Baubestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zur Barrierefreiheit erfüllen.
Das gilt insbesonders für Eingänge, Außenanlagen und Freiflächen, Zugänge zu Stellplätzen und Mülltonnen.
In Gartenanlagen muss ein Spazierweg inklusive Sitzgelegenheiten barrierefrei gestaltet sein.
Wohnungsausstatttung
Jede Wohnung bedarf baurechtlich einer Abgeschlossenheitsbescheinigung; d.h.
abschließbare Wohnungstür, eigene Klingel und Briefkasten, eigene Küche bzw. Kochbereich, getrenntes Bad. Es muss eine Möglichkeit vorhanden sein, eine Waschmaschine entweder in der Wohnung oder in einem gemeinsamen Hauswirtschaftsraum anzuschließen.
Die Wohnung sollte über einen Wohnraum verfügen, bei dem Wohn- und Schlafbereiche getrennt sein sollten. Hausnotrufgeräte sind heutzutage Standard.
Service und Beratungsbüro
Innerhalb des Gebäudes oder in direkter Nachbarschaft (maximal 250m) muss außerdem mindestens eine möblierte, flexibel nutzbare Service- und Begegnungsfläche (ca. 3qm pro Bewohner) mit einem rollstuhlgerechten Sanitärraum genutzt werden können. Die baulichen Gegebenheiten müssen die Aufstellung einer Waschmaschine zur privaten Nutzung ermöglichen. Die Bewegungsflächen für Rollstühle und Rollatoren sind zu berücksichtigen.
Die Bewohner sollten die Möglichkeit haben, ihre Elektromobile sowie Elektrorollstühle in unmittelbarer Nähe der Hauszugangsbereiche abzustellen und aufzuladen.
Ein Gästezimmer bzw. -appartement sollte angeboten werden. Klare Vorgaben hinsichtlich der Nutzung und Buchung sind zu gewährleisten.
Den Bewohnern muss die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung entweder individuell oder durch den Bewohner beirat gegeben werden. Diese Regelung ist notwendig, um sicher zu stellen, dass die Bewohner ihre Meinung im Rahmen eines formalen Gestaltungsprozesses äußern können. Die DIN 77800 beinhaltet dazu einen Bewohnerfragebogen.