DIN 77800 definiert Servicewohnen als "Leistungsprofil für ältere Menschen, die in einer barrierefreien Wohnung und Wohnanlage leben, das Grundleistungen/allgemeine Serviceleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Serviceleistungen umfasst." Dabei wird in Abgrenzung zu Heimen die "selbstständige und selbstbestimmte Haushalts- und Lebensführung" sowie "die Einbindung in soziale Strukturen der Hausgemeinschaft und des Wohnumfeldes" unterstützt.

DIN 77800: Ausgabe 2024-12 "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Servicewohnen für Senioren"

Gruppe Älterer mit Rollstuhl und Rollator am KlangzaunFrau mit Rollator im WohnraumTaster für die Höhenverstellung an der KüchenarbeitsflächeGarderobenlift herunter gefahrenSenior sitzt im Bett und list ein BuchFrau im Sessel mit EnkelFrau sitzt im Ehebett aufrecht auf ihrer MatratzeEmpfängergeräte für die Lichtsignalanlage mit Universalsender, Türklingeltaste, Soundmonitor

Die Norm behandelt die Aspekte Transparenz des Leistungsangebotes, zu erbringende Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen, Wohnangebot, Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen.

Beim "Service Wohnen" können ältere Personen in einer Seniorenwohnanlage selbstständig wohnen und dort zusätzliche Dienstleistungs- und/oder Gruppenangeboten und Gemeinschaftseinrichtungen in Anspruch nehmen.

Es ist kein "Betreutes Wohnen". Zur Betreuung gehört der Notrufdienst und Hausmeisterdienst. Pflegeleistungen gehören in der Regel nicht dazu. Diese sind gesondert zu vereinbaren oder werden meist als Wahlleistung angeboten.

Barrierefreiheit

Gefordert sind baurechtlich abgeschlossene Wohnungen mit Küche oder Kochbereich, eigenem Bad und mindestens einem Wohnraum, abschließbarem Eingang, Klingel und Briefkasten.

Die Wohnungen als auch die gemeinschaftlich genutzten Flächen müssen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bzw. Ihrer Nutzung die Vorgaben aus den VV Technischen Baubestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zur Barrierefreiheit erfüllen. Das gilt insbesonders für Eingänge, Außenanlagen und Freiflächen, Zugänge zu Stellplätzen und Mülltonnen. In Gartenanlagen muss ein Spazierweg inklusive Sitzgelegenheiten barrierefrei gestaltet sein.

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