DIN 18025-1/2 Rampen
Hinweis
Die Norm DIN 18040-2 ersetzt die DIN 18025-1 und DIN 18025-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.
Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 als Gegenüberstellung
Stufenlosigkeit, Rampen
Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2, 1992-12 |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN 18025 Teil 1, 1992-12 Abweichung gegenüber Teil 2 |
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Stufenlosigkeit | |
stufenlose Erreichbarkeit des Hauses und einer Wohnungsebene, gegebenenfalls über Rampe oder Aufzug Möglichkeit zum nachträglichen Ein- oder Anbau eines Aufzuges oder von Rampen für stufenlose Erreichbarkeit anderer Geschosse, aller Räume in der Wohnung sowie der Gemeinschaftsanlagen keine unteren Türanschläge und -schwellen, soweit technisch unvermeidbar höchstens 2 cm |
Empfehlung: Alle Wohnungen einer Wohnanlage sollen stufenlos erreichbar sein. |
Rampen | |
ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend |
Rampen lassen sich ansprechend gestalten. Die Einhaltung der maximalen Steigungen bzw. Gefälle sowie der Längenbegrenzungen der Rampen ist wichtig, um die Steigung zu überwinden. Auch geht es um die Bremssicherheit und den Schutz vor Umkippen.
Aus der Forderung einer max. Steigung von 6 % ergeben sich sehr große Rampenlängen. Beispiel: für eine zu überwindende Stufenhöhe von 36 cm ergibt sich eine Rampenlänge von 600 cm. Meist steht aber kein ausreichender Platz für eine solch große Rampe zur Verfügung. Unter der Vorraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe im privaten Bereich auch steiler ausgeführt werden. Dadurch lässt sich die Länge der Rampen verkürzen. Die Rampenbreite kann ebenfalls angepasst werden.
Aus der Forderung einer max. Steigung von 6 % ergeben sich sehr große Rampenlängen. Beispiel: für eine zu überwindende Stufenhöhe von 36 cm ergibt sich eine Rampenlänge von 600 cm. Meist steht aber kein ausreichender Platz für eine solch große Rampe zur Verfügung. Unter der Vorraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe im privaten Bereich auch steiler ausgeführt werden. Dadurch lässt sich die Länge der Rampen verkürzen. Die Rampenbreite kann ebenfalls angepasst werden.