DIN 18024-1 Fußgängerverkehrsflächedin18024-1-fussgaenger.htm?output=print

Allgemein

- mindestens 75 cm breiter Schutzstreifen:
für Gehwege an anbaufreien Hauptverkehrsstraßen

- Höhenunterschied der Kanten zwischen Fahrbahn und Gehweg:

In Anlieger- und Sammelstraßen nicht niedriger als 3 cm

- Rad- und Gehwege (auf gleichem Niveau):
Trennung durch einen mindestens 50 cm breiten Begrenzungsstreifen. Dieser muss sich taktil und optisch kontrastierend von den Rad- und Gehwegbelägen unterscheiden.

Muldenrinnen dürfen nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite sein.

Gefälle, Fußgängerüberweg

Gehwege ohne Verweilplätze sollten nicht mehr als 3% Längsgefälle aufweisen, ist dieses jedoch zwischen 3% und 6%, müssen in Abständen von max. 10 m Verweilplätze mit weniger als 3% eingerichtet sein.

Das Quergefälle von Gehwegen darf nicht mehr als 2%, im Bereich von Grundstückszufahrten max. 6% betragen. Lässt die topografische Lage keine günstige Korrektur des vorhandenen Gefälles zu, sollten ausgeschilderte Umgehungen oder andere Alternativen angeboten werden.

Richtungsänderungen müssen taktil und optisch kontrastierend wahrnehmbar sein.
Borde müssen in ganzer Breite auf einer Höhe von 3 cm abgesenkt, taktil und optisch kontrastierend wahrnehmbar gekennzeichnet sein.

Der verkehrsberuhigte Straßenraum erfordert Leitsysteme nach DIN 32984.


In Bereichen, z. B. von Gehwegen, Treppen- und Rampenanlagen, sollten überdachte Verweilplätze (Ruheflächen und -bänke) verfügbar sein. Sie müssen taktil und optisch kontrastierend auffindbar sein.

Übergangsstellen an Fußgängerüberwegen und Furten müssen rechtwinklig zur Fahrbahn angeordnet und so gestaltet sein, dass wartende Personen vom fließenden Verkehr her wahrgenommen werden können. Im Bereich von Sichtdreiecken dürfen Sichthindernisse, wie Bepflanzungen nicht höher als 50 cm sein. Keine Abdeckungen von Entwässerungs- und Revisionsschächten u. ä. im Überquerungsbereich.

Straßenverkehrs-Signalanlagen

sind nach DIN 32981 und RiLSA ( Richtlinie für Lichtsignalanlagen) akustisch, optisch kontrastierend und taktil auffindbar und benutzbar zu installieren. Die max. Querungsgeschwindigkeit darf 80 cm/s nicht überschreiten.


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Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

DIN 32984

Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum


DIN 32981

Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs - Signalanlagen (SVA) - Anforderungen

Hinweis

Die Norm DIN 18040-1 ersetzt die DIN 18024-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.

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