HomePfeil nach rechtsDIN EN 17210Pfeil nach rechtsBarrierefreie Handläufe

DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen
Handläufe an Treppen, Rampen und Geländer

beidseitiger beleuchteter Handlauf an einer öffentlichen Treppebeleuchteter beidseitiger HandlaufTreppenhandlauf an der Wand in einem MehrfamilienhausHandläufe in unterschiedlicher HöheHandlauf an einer WendeltreppeHandlaufschild mit Pyramidenschrift und BrailleschriftTaktiles Handlaufschild aus Folie

Handläufe ermöglichen Sicherheit. Sie müssen einen visuellen Kontrast zur Umgebung aufweisen, damit sie gut sichtbar und leicht erkennbar sind. Für Blinde und Sehbehinderte sollten sie mit erhabenen Text oder taktilen Symbolen versehen sein, z. B. Angabe der Geschossbezeichnung, Evakuierungsrichtung und Notausgang im Brandfall.

Treppenhandlauf

Handläufe müssen auf beiden Seiten einer Treppe oder Rampe vorhanden sein, um sich sowohl als Linkshänder als auch Rechtshänder festzuhalten. Sowie für Personen mit Beeinträchtigungen einer Körperhälfte oder bei Begegnung mehrerer Personen.

Handläufe sind durchgehend über die gesamte Länge der Treppe sowie im Bereich von Zwischenpodesten anzuordnen. Sie müssen sich über die erste und die letzte Stufe hinaus bzw. über den Beginn und das Ende einer Rampe hinaus erstrecken, um Nutzenden noch auf ebenem Boden die Möglichkeit zum Festhalten zu bieten.

FprCEN/TR 17621: Eine horizontale Verlängerung von mindestens 300 mm über die erste und letzte Stufe jedes Treppenlaufs hinaus oder den Anfang und das Ende einer Rampe.

Auf breiten Treppen sollte ein Zwischenhandlauf vorhanden sein, damit die Personen auf beiden Seiten eine Möglichkeit zum Festhalten haben.

Handläufe müssen in geeigneten Höhen angebracht sein, in denen sie eine ausreichende Griffsicherheit und das Festhalten ohne Herunterbeugen oder Ausstrecken ermöglichen.

An Rampen und Treppen, die für Kinder vorgesehen sind, sollte ein zweiter Handlauf in einer niedrigeren Höhe angebracht sein, um Kinder und Personen mit kleinerer Statur bei der Benutzung zu unterstützen.

DIN 18040

Beidseitig von Treppenläufen und Zwischenpodesten müssen Handläufe einen sicheren Halt bei der Benutzung der Treppe bieten. Das wird erreicht, wenn

  • sie in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm angeordnet sind, gemessen lotrecht von Oberkante Handlauf zu Stufenvorderkante oder OFF Treppenpodest/Zwischenpodest;
  • sie an Treppenaugen und Zwischenpodesten nicht unterbrochen werden;
  • die Handlaufenden am Anfang und Ende der Treppenläufe (z. B. am Treppenpodest) noch mindestens 30 cm waagerecht weiter geführt werden.

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Brüstungshöhen bzw. Absturzhöhen, z.B. von 90 cm, 100 cm oder 110 cm ü. OFF, bleiben von den Vorgaben zur barrierefreien Handlaufhöhe unberührt. Bei abweichenden Absturzhöhen, außer 90 cm ü. OFF, ist der Handlauf getrennt von der Absturzsicherung anzuordnen.

Neu in DIN EN 17210: das Profil

Handlaufprofile für Kinder und ErwachseneHandlauf Profile aus FprCEN/TR 17621

Die Maße und das Profil des Handlaufs müssen ein leichtes Umgreifen durch Erwachsene und Kinder ermöglichen. Es kommen zu runden und ovalen auch abgerundete eckige Profile hinzu.

Die Oberfläche von Handläufen muss eine angemessene Rutschfestigkeit für die Hände besitzen und darf keine Schäden oder Verletzungen an den Händen der Benutzer herbeiführen. Handläufe müssen mit einem ausreichenden Abstand zur Wand oder zu anderen Befestigungspunkten angebracht werden, sodass die Benutzer den Handlauf ohne Schwierigkeiten festhalten können und eine Verletzung der Finger vermieden wird.

Sie müssen sicher befestigt und starr sein und deren Befestigungsmittel und Materialien müssen sowohl einer vertikalen als auch einer horizontalen Mindestpunktlast standhalten können.

Am Anfang und am Ende von Handläufen muss das Profil so gestaltet sein, dass das Risiko durch Hängenbleiben der Kleidung verringert wird (mit der Wand oder dem Boden verbunden).

Das Material der Handlaufoberfläche im Außenbereich und von Bauten im Freien sollte eine geringe Wärme- und Kälteleitfähigkeit aufweisen, damit es an den Händen der Nutzenden nicht unangenehm ist.

Konkretisiert wird die Ausführung in FprCEN/TR 17621 (Technische Leistungskriterien und Spezifikationen): Handlaufoberfläche mit glatter Oberfläche und ohne scharfe Kanten, die das Greifen und Gleiten der Hand erleichtert...

DIN 18040 Barrierefreies Planen und Bauen

Die Handläufe sind so zu gestalten, dass sie griffsicher und gut umgreifbar sind und keine Verletzungsgefahr besteht. Das wird erreicht mit

  • z. B. rundem oder ovalem Querschnitt des Handlaufs und einem Durchmesser von 3 cm bis 4,5 cm;
  • einem lichten seitlichen Abstand von mindestens 5 cm zur Wand oder zu benachbarten Bauteilen
  • Halterungen, die an der Unterseite angeordnet sind;
  • abgerundetem Abschluss von frei in den Raum ragenden Handlaufenden z. B. nach unten oder zu einer Wandseite.

Rampenhandlauf

Rampe mit rotem Handlaufbeidseitiger Handlauf an einer Rampebeleuchteter Handlauf an einer Rampe zu einem Rathaus

Rampen müssen auf beiden Seiten Handläufe, die sich horizontal mit einer Mindestlänge über beide Enden der Rampe hinaus erstrecken, zum Festhalten, für die Standfestigkeit, für die Sicherheit und als Orientierungshilfe aufweisen.

ANMERKUNG Rollstuhlnutzende oder Personen mit anderen fahrbaren Mobilitätshilfen brauchen in der Regel keine Handläufe zum Bewältigen einer Rampe. Unter rutschigen Bedingungen auf langen und/oder steilen Rampen können ihnen Handläufe jedoch bei der Stabilisierung helfen.

Handläufe müssen in einer Höhe angebracht sein, die für Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen und für Personen mit Schwierigkeiten beim Gehen, mit Gleichgewichtsstörungen oder eingeschränkter Mobilität geeignet ist.

Für alle öffentlich zugänglichen Gebäude und Gebäude, die hauptsächlich für Kinder gestaltet sind, sollte ein zweiter, tiefer gelegener Handlauf berücksichtigt werden, der für Kinder und Personen mit kleinerer Statur oder andere Greifhöhen von Vorteil ist.

DIN 18040

Die Oberkanten der Handläufe sind in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm über OFF der Rampenläufe und Rampenpodeste anzubringen.

Geländer

Diese können z. B. als transparente Schutzeinrichtung, mit vertikalen Elementen oder anderen Elementen, die ein Kind nicht zum Klettern anregen, ausgeführt werden. Zu empfehlen sind Geländer, die eine teilweise Sicht auf die Umgebung ermöglichen.

mehr zu diesem Thema...

Zusatzinfo

Alle Normen kaufen Sie beim Beuth-Verlag.

Weiterbildungen barrierefreies Bauen auf nullbarriere.de 2025

DIN-Vertrieb

Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert.

DIN-Vertrieb: Beuth Verlag

Tipps

Praxishilfe DIN EN 17210

Praxishilfe DIN EN 17210

Praxisbuch Barrierefreies Bauen: Funktionale Anforderungen DIN EN 17210 - Technische Umsetzung DIN 18040.
Planungsvorgaben, Ideen und Praxistipps.

Buch bei amazon bestellen