Barrierefreier Brandschutz Krankenhaus, Pflegeheim, Schule, Kita
Erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Flucht und Rettung der Menschen mit Behinderungen. Im Brandfall bleibt oft unklar, wie Rollstuhlfahrer und Menschen mit anderen Behinderungen eigenständig wieder aus Gebäude hinauskommen können.
Brandschutzplanung
Rollstuhlfahrer können behindertengerecht errichtete bauliche Anlagen ohne wesentliche Einschränkungen benutzen. Im Brandfall bleibt aber unklar, wie diese und Menschen mit anderen Behinderungen eigenständig wieder aus dem Gebäude hinauskommen können.
Die Beitragsserie in drei Teilen beschäftigt sich mit dem Thema Selbstrettung im Brandfall, Planungs- und Design-Anforderungen sowie Methoden zu ihrer Bestimmung und schließlich Maßnahmen zur sicheren Flucht und Rettung der Menschen mit Behinderungen.
Teil 1 - Barrierefreiheit und Selbstrettung: Anforderungen und Rahmenbedingungen
Der erste Teil der Beitragsserie über barrierefreien Brandschutz beschäftigt sich mit den inhaltlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden aktuell i. d. R. auf rollstuhlgebundene Behinderungen und die daraus folgenden baulichen Anforderungen reduziert. Die Selbstrettung von Menschen im Rollstuhl spielt dabei aber kaum eine Rolle.
In Gebäuden, welche durch ihre Nutzung die Anforderungen zur Barrierefreiheit schon weitgehend erfüllen, sind die ergänzenden Maßnahmen für eine Selbstrettung seiner Nutzer u. U. schon mit begrenztem Aufwand zu realisieren ...
Teil 2 - Barrierefreiheit und Selbstrettung: Entwicklung von Maßnahmen
Im zweiten Teil wird eine Methodik aufgezeigt, mit der die Anforderungen bestimmt und die erforderlichen Maßnahmen entwickelt werden können.
Dass barrierefreie Gebäude eine leichtere Zugänglichkeit für Behinderte schaffen, aber nicht unbedingt barrierefreien Brandschutz sicherstellen, wurde im ersten Teil der Beitragsserie deutlich. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit, z. B. der DIN 18040-1, des Dansk Standard 3028:2001 oder die Anforderungen im Sinne des Universal Design ermöglichen zwar, Menschen mit Behinderungen oder altersbedingt körperlichen Einschränkungen das Benutzen von Gebäuden; für die Sicherstellung einer weitgehend selbstständig durchführbaren Flucht im Brandfall genügt dies jedoch nicht. Dazu ist eine systematische Einordnung der Gebäude nach dem Anteil behinderter Nutzer ebenso notwendig wie die Beantwortung der Frage, ob diese Menschen das Gebäude nur tagsüber oder auch in der Nacht nutzen. Zusätzlich ist das Verhältnis zwischen Nutzern mit Behinderungen bzw. Einschränkungen und der möglichen Helfer zu klären.
Aus diesen Analysen lassen sich Parameter für eine Systematik entwickeln, die eine Einstufung der Gebäude hinsichtlich eines barrierefreien Brandschutzes ermöglichen. Damit wird ein Verfahren geschaffen, das für jedes Gebäude mit behinderten oder körperlich eingeschränkten Nutzern einen schnellen Überblick über die erforderlichen baulichen Maßnahmen zum barrierefreien Brandschutz liefert. Ein solches Verfahren wird in dieser Artikelserie vorgestellt. Unter Umständen wird zusätzlich die Anwendung spezifischer Ingenieurmethoden erforderlich sein, diese sind dann aber schon Teil eines tiefer gehenden funktionalen und wirtschaftlichen Optimierungsprozesses.
Behinderungen und Anforderungen
Je nach Art der Behinderung können die spezifischen Anforderungen zur Bewegung und Orientierung in einem Gebäude sehr unterschiedlich sein. Der Schwerhörige bis Gehörlose ist in hohem Maße auf visuelle Informationen und Zeichen angewiesen. Ist seine körperliche Bewegungsfähigkeit jedoch nicht eingeschränkt, gelten die gleichen baulichen Anforderungen wie für Nichtbehinderte.
Ganz anders sieht es bei einer Sehbehinderung aus. Hier steht die akustische Orientierung im Vordergrund, unterstützt durch entsprechende taktile Strukturen auf dem Boden. Außer den damit verbundenen Tastbereichen und einem akustisch ruhigen Umfeld sind, soweit bei dem Sehbehinderten keine Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit vorliegen, auch hier baulich keine erhöhten Anforderungen an Wege oder Durchgänge erforderlich.
Jedoch erhält für den Sehbehinderten das akustische Umfeld gerade im Alarmfall eine besondere Bedeutung. Im Normalfall hilft einem sehbehinderten Menschen zur Orientierung innerhalb eines Gebäudes ein akustisch eher ruhiges Umfeld, vielleicht sogar ergänzt durch gezielte Ansagen. Im Alarmfall ist er aber unbedingt auf eine klare, unmissverständliche Sprachalarmierung angewiesen, besonders wenn er sich in Räumen oder Bereichen aufhält, in denen nur mit wenigen oder gar keinen helfenden Personen zu rechnen ist.
Diese unterschiedlichen Behinderungen verdeutlichen auch den tieferen Sinn einer Barrierefreiheit im Sinne des Universal Design...
Teil 3 - Sichere Flucht und Rettung: Darstellung der Maßnahmen
Im dritten Teil werden die erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Flucht und Rettung der Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt und detailliert dargestellt.
Über die systematische Einstufung der behinderten Nutzer eines Gebäudes [...] lässt sich die Anzahl der benötigten Betreuer (B) ermitteln. Sie bildet die Grundlage einer Methodik für eine barrierefreie Brandschutzplanung. Die davon abgeleiteten Kennzahlen bzw. Parameter erlauben es, Schritt für Schritt zu einem schutzzielgerechten Brandschutz für Einrichtungen mit behinderten Menschen zu gelangen. Damit Brandschutzfachplaner die Parameter verstehen und anwenden können, werden die einzelnen Schritte im Folgenden bezüglich ihrer Herleitung und Funktion detailliert beschrieben ...
Einrichtung | Helferquote (HQ) | Einrichtungs-schlüssel (RS) |
---|---|---|
Schule für Behinderte | 0,91 | 2,78 |
Tagesstätte für Behinderte | 0,95 | 2,80 EUR |
Station im Pflegeheim, hohe Pflegeintensität, am Tag | 0,19-0,25 | 0,50-0,67 |
Station im Pflegeheim, geringe Pflegeintensität, am Tag | 0,17-0,22 | 0,43-0,57 |
Krankenhaus Intensivstation | 0,33 | 0,83 |
Krankenhaus stationäre Abteilung | 0,25-0,33 | 0,65-0,87 |
Neue Wohnformen - 4. Generation | 0,15-0,31 | 0,44-0,88 |
Kinderkrippe | 1,25 |