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ASR V3a.2 barrierefreie Arbeitsstätten - Treppenarbeitssttaetten-barrierefrei-treppen.htm?output=print

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 besteht aus einem allgemeinen Teil und aus diversen Anhängen hier zu ASR 1.8 Verkehrswege, Punkt "4.5 Treppen", in denen Anforderungen an die Barrierefreiheit beschrieben sind. Welche Unterschiede bestehen zur DIN 18040-1 für Barrierefreies Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude?

ASR V3a.2 Barrrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten - Anhang 1.8 Verkehrswege, Punkt 4.5 Treppen

Skizze DIN18040 TreppeSkizze einer schrägen SetzstufeGrafik eines Handlaufes nach DIN 18040Skizze Verlängerung des Handlaufs

An Arbeitsstätten, die ganz oder teilweise öffentlich zugänglich sind, stellt das Bauordnungsrecht der Länder auch dann Anforderungen an die Barrierefreiheit, wenn dort keine Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind.

Werden Grundsätze des barrierefreien Bauens bereits bei der Planung von Baumaßnahmen berücksichtigt, können vorausschauende Lösungen die Kosten für eine nachträgliche Anpassung und einen aufwendigen Umbau von Arbeitsstätten bei einer künftigen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verringern oder vermeiden.

Bei den Festlegungen zur geometrischen Anordnung und Gestaltung der Treppen sind die besonderen Anforderungen von Beschäftigten mit Behinderungen zu berücksichtigen.

So sind bspw. für Beschäftigte, die einen Rollator oder einen Rollstuhl benutzen, an Treppen alternative Maßnahmen zu treffen (z.B. Schrägrampen, Treppensteighilfen, Treppenlifte, Plattformaufzüge oder Aufzüge).

Für blinde Beschäftigte ist die oberste Stufe von Treppenläufen am Beginn der Antrittsfläche über die gesamte Treppenbreite taktil erfassbar zu gestalten (z.B. durch unterschiedliche Bodenstrukturen). Es muss gewährleistet sein, dass Treppen unterhalb einer lichten Höhe von 2,10 m nicht unterlaufen werden können (z.B. mit Umwehrungen, Brüstungen, Pflanzkübeln oder durch Möblierung).

Die folgende Gegenüberstellung zwischen DIN 18040-1:2010-10 und ASR V3a.2 gibt einen Überblick über gleiche und unterschiedliche Anforderungen für bestimmte Bauteile bzw. bauliche Situationen.

Gegenüberstellung
Punkt DIN 18040-1 "Treppen" ASR V3a.2 Anhang A1.8, 4.5 "Treppen"
4.3.6.1 Allgemeines
Treppen sind für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar mit nachfolgenden Eigenschaften
Allgemeines
alternative Massnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen: Schrägrampen, Treppensteighilfen, Treppenlifte, Plattformaufzüge oder Aufzüge
- Treppen unterhalb einer lichten Höhe von 2,10 m dürfen nicht unterlaufen werden
4.3.6.2 Laufgestaltung und Stufenausbildung
- gerade Treppenläufe mit zur Stufenkante rechtwinkeliger Lauflinie
- gewendelte Treppenläufe zulässig mit Innendurchmesser von mind. 200 cm
- Unterschneidung bei schrägen Setzstufen max. 2 cm
Stufengestaltung
- Ausbildung von geschlossenen Stufen ohne Unterschneidung
abweichend davon: Unterschneidung von max. 2 cm bei schrägen Setzstufen
4.3.6.3 Handläufe
- Anbringung von beidseitigen Handläufen Höhe Oberkante 85–90 cm
- durchlaufend am Treppenauge/Zwischenpodest
- waagerechte Weiterführung der Handlaufenden von mind. 30 cm
- rundes/ovales Handlaufprofil, Durchmesser 3–4,5 cm
- Befestigung der Handlaufhalterung an der Unterseite
- Abrundung freier Handlaufenden nach unten bzw. zur Wand
- visuell kontrastierende Gestaltung der Handläufe zum Hintergrund
- Empfehlung: taktile Handlaufbeschriftung am Anfang und Ende von Treppenläufen
Handläufe
- beidseitige Handläufe, ununterbrochen
- Handlaufhöhe 80–90 cm, gemessen lotrecht ab Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf
- zusätzlicher Handlauf in Höhe von 65 cm (für kleinwüchsige Beschäftigte)
- wandseitige Handlaufenden am Anfang und Ende um Auftrittsmaß fortführen, jedoch nicht am Treppenauge
- Handlaufenden abgerundet und nach unten oder zur Wandseite auslaufend
- Handlaufhalterung an der Unterseite
- Handläufe zum Hintergrund visuell kontrastierend gestaltet
- taktile Information am Handlauf
- Hinweis: Erfordernis von Handläufen an Ausgleichstufen ist in Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.
4.3.6.4 Orientierungshilfen – Sicherheitsmarkierungen
- Stufenmarkierungen über gesamte Stufenbreite, durchgehende Streifen
- Breite der Stufenmarkierung an Trittstufe 4–5 cm
- Breite der Stufenmarkierung an Setzstufe 1–2 cm
- visuell kontrastierend zum Stufenbelag/zum unten anschließenden Podest (Kontrast mind. 0,4 gem. DIN 32975:2009-12)
- Stufenmarkierung bei 1-3 Einzelstufen: an allen Stufen
- Stufenmarkierung an Treppenläufen: an erster und letzter Stufe, vorzugsweise an allen Stufen
- kein visueller Kontrast zwischen Stufen/Aufmerksamkeitsfeld
Sicherheitsmarkierungen an Treppen/Stufen
- erste und letzte Stufe mind. an Stufenvorderkante visuell kontrastierend gestaltet
- oberste Stufe am Beginn der Antrittsfläche über gesamte Treppenbreite taktil erfassbar gestaltet

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Rampenaus verzinktem Stahl, Bauteile sind beliebig miteineinder kombinierbar ruschfest, witterungsbeständig, verschiedene Längen und Breiten im modularen Baukasten­system oder als Schwellen­rampe für größere Treppenanlagen, mit Podesten
aus verzinktem Stahl, Bauteile sind beliebig miteineinder kombinierbar

aus verzinktem Stahl, Bauteile sind beliebig miteineinder kombinierbar

ruschfest, witterungsbeständig, verschiedene Längen und Breiten

ruschfest, witterungsbeständig, verschiedene Längen und Breiten

im modularen Baukasten­system oder als Schwellen­rampe

im modularen Baukasten­system oder als Schwellen­rampe

für größere Treppenanlagen, mit Podesten

für größere Treppenanlagen, mit Podesten

Einbaurampenbis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag
bis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang

bis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang

für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag

für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag

Treppenplattformliftefür gerade und kurvige Treppen, innen und außen für kurvige und gerade Treppen, außen und innen für gewendelte und gerade Treppen, innen und außen für kurvige und gerade Treppen, innen und außen für kurvige und gerade Treppen, innen und außen mit Sitz, für schmale Treppen, Spindeltreppen, innen, außen
für gerade und kurvige Treppen, innen und außen

für gerade und kurvige Treppen, innen und außen

für kurvige und gerade Treppen, außen und innen

für kurvige und gerade Treppen, außen und innen

für gewendelte und gerade Treppen, innen und außen

für gewendelte und gerade Treppen, innen und außen

für kurvige und gerade Treppen, innen und außen

für kurvige und gerade Treppen, innen und außen

für kurvige und gerade Treppen, innen und außen

für kurvige und gerade Treppen, innen und außen

mit Sitz, für schmale Treppen, Spindeltreppen, innen, außen

mit Sitz, für schmale Treppen, Spindeltreppen, innen, außen

Hebebühnen bis 2 mbis zu 1,20 m Höhe, boden­bündig einbaubar, mit Pkw überfahrbar 0,75 m bis 1,79 m Hubhöhe für innen und außen bis 1,85 m Hubhöhe, für innen und außen bodengleich begehbar und überfahrbar, auch mit passendem Umgebungsbelag
bis zu 1,20 m Höhe, boden­bündig einbaubar, mit Pkw überfahrbar

bis zu 1,20 m Höhe, boden­bündig einbaubar, mit Pkw überfahrbar

0,75 m bis 1,79 m Hubhöhe für innen und außen

0,75 m bis 1,79 m Hubhöhe für innen und außen

bis 1,85 m Hubhöhe, für innen und außen

bis 1,85 m Hubhöhe, für innen und außen

bodengleich begehbar und überfahrbar, auch mit passendem Umgebungsbelag

bodengleich begehbar und überfahrbar, auch mit passendem Umgebungsbelag

Hebebühnen bis 3 mvon 0,06 m bis 3,00 m Förderhöhe für innen und außen bis 1,00 m oder bis 3,00 Höhe, einfach zu montieren bis 3,00 m Hubhöhe, Bausatz für außen und innen von 0,75 bis 1,79 m Hubhöhe mit 360 Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit
von 0,06 m bis 3,00 m Förderhöhe für innen und außen

von 0,06 m bis 3,00 m Förderhöhe für innen und außen

bis 1,00 m oder bis 3,00 Höhe, einfach zu montieren

bis 1,00 m oder bis 3,00 Höhe, einfach zu montieren

bis 3,00 m Hubhöhe, Bausatz für außen und innen

bis 3,00 m Hubhöhe, Bausatz für außen und innen

von 0,75 bis 1,79 m Hubhöhe mit 360 Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit

von 0,75 bis 1,79 m Hubhöhe mit 360 Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit

LiftreppenFörderhöhe bis 1,40 m, Treppe wird auf Knopfdruck zur Hebeplattform Förderhöhe bis 1,25 m, vereint Treppe und Rollstuhlhebelift, auch für Podeste, Absätze
Förderhöhe bis 1,40 m, Treppe wird auf Knopfdruck zur Hebeplattform

Förderhöhe bis 1,40 m, Treppe wird auf Knopfdruck zur Hebeplattform

Förderhöhe bis 1,25 m, vereint Treppe und Rollstuhlhebelift, auch für Podeste, Absätze

Förderhöhe bis 1,25 m, vereint Treppe und Rollstuhlhebelift, auch für Podeste, Absätze

AufzügeFörderhöhe bis 12 m, für außen und innen Förderhöhe bis 13 m, schachtlos, für außen und innen Förderhöhe bis 13 m, für innen und außen Förderhöhe bis 15 m, für außen und innen
Förderhöhe bis 12 m, für außen und innen

Förderhöhe bis 12 m, für außen und innen

Förderhöhe bis 13 m, schachtlos, für außen und innen

Förderhöhe bis 13 m, schachtlos, für außen und innen

Förderhöhe bis 13 m, für innen und außen

Förderhöhe bis 13 m, für innen und außen

Förderhöhe bis 15 m, für außen und innen

Förderhöhe bis 15 m, für außen und innen

Handläufe, Taktile BeschilderungDIN-geprüft, verschiedene Ausführungen, für innen und außen aus Edelstahl mit energie­sparenden LEDs, für innen und außen Pyramidenschrift und Brailleschrift aus Kunststoff oder Aluminium mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille
DIN-geprüft, verschiedene Ausführungen, für innen und außen

DIN-geprüft, verschiedene Ausführungen, für innen und außen

aus Edelstahl mit energie­sparenden LEDs, für innen und außen

aus Edelstahl mit energie­sparenden LEDs, für innen und außen

Pyramidenschrift und Brailleschrift aus Kunststoff oder Aluminium

Pyramidenschrift und Brailleschrift aus Kunststoff oder Aluminium

mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille

mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille

Sicherheitsmarkierung, Orientierungshilfenzur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar kontrastreich aus hochwertigem Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11) und Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahl aus verschiedenen Oberflächen und Noppenfliesen aus Edelstahl und Stufenprofile für eine nachträgliche Anbringung zur Unfallminimierung Noppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing
zur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar

zur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar

kontrastreich aus hochwertigem Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl

kontrastreich aus hochwertigem Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl

gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)

gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)

und Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahl

und Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahl

aus verschiedenen Oberflächen und Noppenfliesen aus Edelstahl

aus verschiedenen Oberflächen und Noppenfliesen aus Edelstahl

und Stufenprofile für eine nachträgliche Anbringung zur Unfallminimierung

und Stufenprofile für eine nachträgliche Anbringung zur Unfallminimierung

Noppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing

Noppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing

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Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

Die ASR V3a.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind.