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Anforderungen an das Barrierefreie Bauen für Hörgeschädigte in Wohnbauten und in öffentlichen Räumen

Akustische Anforderungen an das Barrierefreie BauenDrucken

Herr Dipl.-Ing. Carsten Ruhe

Herr Dipl.-Ing. Carsten Ruhe

25497 Prisdorf

Beratungsbüro für Akustik hörgerecht planen und bauen

  • Bauakustik
  • Raumakustik
  • Geräusch- Immissionsschutz
  • Lärmschutz am Arbeitsplatz
  • Maschinenakustik
  • Thermische Bauphysik

Anforderungen des Barrierefreien Bauens für Hörgeschädigte in Wohnbauten und in öffentlichen Räumen

Die sensorisch Barrierefreie Weltformel 3 + 2 = 1

Vortrag auf der Weiterbildungsveranstaltung "ZIELPUNKT barrierefrei planen und bauen" auf der bautec2008 in Berlin am 20.Februar 2008 von
Dipl.-Ing. Carsten Ruhe




Inhalt

  1. spezielle Probleme der Schwerhörigkeit
  2. daraus resultierende Notwendigkeiten
  3. Anforderungen des Barrierefreien Bauens für Hörgeschädigte
    1. Wohnbauten
    2. öffentliche Bereiche
    3. öffentliche Räume
  4. übergeordnete Aspekte
  5. Zusammenfassung

[Auszug]

3. Anforderungen des Barrierefreien Bauens für Hörgeschädigte in Wohnbauten

ausreichender Schallschutz siehe DIN 4109 (Schallschutz-Norm)
Hörgeschädigte leben unbewusst lauter, Störgeräusche behindern die Verständigung.

Wohnräume sind Kommunikationsräume:

  • Raumakustik (Verständlichkeit des Sprechers)
  • Beleuchtung (Sichtbarkeit des Sprechers)
  • zusätzliche - an den Bedarf angepasste - Hilfen
    z.B. Blitzlicht-Klingeln oder -Wecker

Gegensprechanlage = Kommunikation

  • Video-Übertragung ist "Einbahnstraße" opt. Anzeige "Bitte Sprechen", "Offen-Anzeige" mit Leucht-Signal zusätzlich zum Türsummer
    (siehe auch Klingelanlage-Türsprechanlage)

Aufzug-Fahrsignal: Zwei-Sinne-Prinzip

  • Ansage von Fahrtrichtung und Stockwerk zusätzlich zur Anzeige

Aufzug-Notsignal: Zwei-Sinne-Prinzip

  • Blinkanzeigen "Bitte Sprechen" und "Hilfe kommt" zusätzlich zur Wechselsprechanlage

alle Alarmsignale, Warnsignale und Notsignale bei Gefahr für Leib und Leben: Zwei-Sinne-Prinzip

  • z.B. Rauchmelder mit Blitzlicht-Alarm

Notrufe bei Gefahr für Leib und Leben: Zwei-Kanal-Prinzip

  • Notfall-Telefax 112 parallel zu Notruf 112

übergeordnete Aspekte

  • Priorität 1: Alarm- und Warnsignale bei Gefahr für Leib und Leben haben die oberste Priorität:
    Das Fehlen dieser Informationen ist lebensgefährlich!
  • Priorität 2: Informationen, die Entscheidungen vorbereiten oder ohne Rückfragemöglichkeit dargeboten werden, haben mittlere Priorität:
    Das Fehlen dieser Informationen ist ärgerlich.
  • Priorität 3: Informationen, die unterstützend dargeboten werden oder bei denen Rückfragen möglich sind (Kommunikation), haben die niedrigste Priorität.
    Es wäre aber schön, wenn man sie hätte.

3 Prioritäten + 2 Sinne = 1-fach für Alle


Vortragsfolien 3 + 2 = 1
"Akustische Anforderungen an das Barrierefreie Bauen - Die sensorisch barrierefreie Weltformel 3 + 2 = 1"



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