Pkw-Stellplatz
Bewegungsflächen an Fahrzeugen und in Garagen
Bewegungsflächen an Fahrzeugen und in Garagen

Die Bewegungsfläche vor der Längsseite eines Kfz muss mindestens 150 cm tief sein. Daraus ergibt sich eine Gesamtstellplatzbereite von 350 cm.

Bemessung für seitlichen Ausstieg Behinderter: Kinder müssen grundsätzlich auf der Beifahrerseite in das Auto ein- steigen bzw. hineingesetzt werden können. Zu diesem Zweck muss entlang dieser Seite des Wagens ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe vorhanden sein.

Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit Auffahrrampe: Die Länge der Auffahrrampen beträgt 175 - 200 cm. Zum Rangieren des Rollstuhls vor der Rampe ist ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe erforderlich.

Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit absenkbarer Bodenwanne: Für diesen Fahrzeugtyp muss zusätzlich zur Fläche der Plattform ein Bewegungsraum mit 150 cm Tiefe im Heckbereich des Wagens gegeben sein.
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