Planung barrierefreier Sportstätten
Planungshilfe für Schulsport, Vereinssport und Freizeitsport
Viele Geräte der Grundausstattung einer Sporthalle und Gymnastikhalle sind für Spiel und Sport von Menschen mit Behinderungen verwendbar. Zusätzliche Geräte ergänzen die übliche Grundausstattung.
Planung barrierefreier Sportstätten
Sportstätten für alle, also auch für Menschen mit Behinderungen, sollten sehr sorgfältig geplant und gestaltet werden.
Grundsätzlich folgt die Planung den allgemeinen Planungsprinzipien - dabei sind die Belange für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, insbsondere mit Bewegungseinschränkungen, mit Sinnesbehinderungen und auch anderen Handicaps zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen aus den Bauordnungen der Länder, Baurichtlinien und Normen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung ermöglichen und erleichtern.
Um den Aufenthalt und die Betätigung für alle in Sportstätten zu optimieren, wird den Planern ans Herz gelegt, Gestaltungsprinzipien für attraktive, qualitätvolle Räume zu realisieren, damit Schwellenängste und andere sekundäre Hindernisse gar nicht erst entstehen.
Der Fachbeitrag befasst sich überwiegend mit Sporthallen. Er gibt jedoch auch Hinweise zu Bädern und Sportplätzen.
Inhaltsangabe
- Allgemeine Gesichtspunkte zu Planung und Bau und allgemeine Anforderungen
- Prinzipien zur Gestaltung, Objektbezogene Bedarfsplanung
- Standort, Grundstück, Gehwege, Zugangswege, Rampen im Freien, Parken und Vorfahrt, Gebäudeeingänge
- Wegweiser und Beschilderung
- Nutzungs- und Raumprogramm
- Regelgerechte Flächen und Räume, Sporträume und Sporthallen, Regeloffene Flächen und Räume, Nebenräume und Nebenflächen
- Materialeigenschaften
- Aufzüge, Rampen in Gebäuden, Treppen im Gebäude, Verkehrswege, Türen, Bedienungselemente, Bewegungsraum Umkleiden, Sanitärräume
- Wahrnehmungs- und Erlebnisraum, Farbe
- Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung, Fenster
- Sporthalle, Sportraum, Turn- und Gymnastikraum und besondere Geräteausstattung
- Sporthalle und ihre Aktivitäten, Behaglichkeit, Akustik, Orientierung und Sicherheit
- Sporthallenböden, Wände, Decke, Tageslicht und Kunstlicht
- Gymnastikraum, Turnraum, Raum für Tanz und kleine Spiele
- Schwimmbad
- Sportplatz
Leseprobe
Sporthallenböden
Die Mehrzahl genormter Hallenböden (wie mischelastische, kombinierte und flächenelastische Böden) sind in unterschiedlichem Maße geeignet. Für Menschen mit körperlichen Behinderungen sind in der Regel punktelastische Böden wenig und für Rollaktivitäten mit kleinen Rollen und Rädern gänzlich ungeeignet. Darüber
hinaus muss der Boden so ausgeführt sein, dass Rollstuhlfahren, Rollschuhlaufen, Inlineskating, Skateboarding, Rollbrettfahren, Pedalofahren ohne großes Eindringen der Räder und der Geh- und Laufhilfen (Kraftverlust, Ermüdung, Standunsicherheit) möglich sind.
Blinde und hochgradig Sehbehinderte benötigen einen tastbaren Orientierungs- und Sicherheitsstreifen zwischen Spielfeldaußenlinie und Wand.
Fußwarme Böden mit geeigneten Belag oder Fußbodenheizung werden empfohlen.
weitere Informationen zu: Punktelastische Böden, Flächenelastische, systemelastische Böden, Kombinationsböden und mischelastische Böden
Besondere Geräteausstattung - Sporthalle, Sportraum, Turn- und Gymnastikraum
Sehr viele Geräte der Grundausstattung einer Sporthalle und Gymnastikhalle sind ebenso für Spiel und Sport von Menschen mit Behinderungen verwendbar. Es wird weiterhin auf zusätzliche Geräte eingegangen, die eine übliche Grundausstattung ergänzen.
Aus dieser Liste ist im konkreten Fall, bezogen auf die unterschiedlichen Nutzer und deren Aktivitäten unbedingt eine Auswahl zu treffen.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Abweichungen gegenüber den bisherigen Grundausstattungen für Nichtbehinderte
Gerät(e) | kaum genutzte Geräte der Grundausstattung | - geringere Anzahl möglich | + größere Anzahl erwünscht |
---|---|---|---|
Kletterstangen, Klettertaue | x | x | |
Matten (Weichbodenmatten, Niedersprungmatten, Turnmatten, Keilmatten) | x | ||
Spannreck | x | verzichtbar | |
stillhängende Ringe mit Trapezstange, Kastensitz etc. | x | ||
Sprossenwände (auch schwenkbar mit Säulenfeststellung) | x | ||
Barren (Steckbarren, Klappbarren) | x | x | |
Spannstufenbarren | x | verzichtbar | |
rollbare Kästen (5- oder 6-teilig) | x | ||
kleine Kästen (einteilig) |
x | ||
Turnböcke | x | x | |
Turnpferd | x | verzichtbar | |
Turnbänke mit verdeckten Haken zum Einhängen in Sprossenwände, etc. | x | ||
Schwebebalken | x | verzichtbar | |
Sprungbretter, federnd | x |
Die vollständige Dokumentation steht hier zum Herunterladen bereit.
Planung barrierefreier Sportstättenbarrierefreie-sportstaetten.pdf (ca. 240 kB)
Beispiele für Umbaumaßnahmen - Hersteller, Produkte, Infomaterial
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Erreichbarkeit/Wege und Stellplätze
mit Bus, Bahn, Straßenbahn usw., max. 10-15 Gehminuten
Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangs
Erreichbarkeit im Winter - Freiflächenheizung
Zugang: Überwindung von Höhenunterschieden mittels Rampen und Aufzügen
Rampen ≤ 6 % Steigung (für eine Stufe von 18cm ist eine Rampenlänge von 3m erforderlich).
Rollstuhlrampen mit Podest, stationär oder zur Miete
Aufzüge
Hebebühnen/Treppenplattformlifte
Die Plattform des Liftes muss mindestens Platz für einen Elektrorollstuhl bieten: lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Zufahrtsbreite mindestens 90 cm.
Hebebühnen und Treppenplattformlifte
Mobile Hebebühnen für Veranstaltungen
Treppen
Treppenhandläufe müssen auf beiden Seiten der Treppe angebracht werden. Sie müssen mit Handlaufbeschilderung für Blinde versehen werden.
Stufenvorderkantenmarkierungen auf der Treppenstufe kennzeichnen Treppenanfang und Treppenende.
Handlauf und Handlaufmarkierung
Stufenmarkierung
Taktile, optische und akustische Orientierungshilfen
Beschilderung, gut lesbare Schriftgröße in Augenhöhe (120-140 cm), zusätzliche optische Rückmeldung für Hörbehinderte. Bodenindikatoren erleichtern die Orientierung mit dem Langstock
Orientierungshilfen
Bodenbeläge
Für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte mit Gehilfen sind punktelastische Böden wenig geeignet bzw. ungeeignet.
Bodenbeläge
Türen
Türöffner (vorzugsweise automatisch) müssen leicht bedienbar sein; Höhe 85 cm und vom Rollstuhl aus erreichbar; Türbreite 90 cm.