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Newsletter 2017 33.KW
Poollift, ASR, Farbgestaltung, Aufzug, Schwelle, Zuschuss
1. Sommerhitze - rein in den Pool
2. ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
3. Farben für ältere Augen
4. Aufzüge für Wohn- und Geschäftsbau, Krankenhaus und privat
5. Barrierefreie Schwellen
6. Freistaat Sachsen bezuschusst Wohnungsanpassung
7. Keine Mittel mehr für Zuschussprogramm KfW 455 "Altersgerecht Umbauen"
1. Sommerhitze - rein in den Pool
In der heißen Jahreszeit in den Pool und zu jeder anderen Zeit ins Schwimmbecken unterm Dach helfen Schwimmbadlifter von der Firma Handi-Move. Mobile Poollifte können im Bedarfsfall neben dem Schwimmbecken eingesetzt und sonst platzsparend verstaut werden. Fest montierte Deckenlifter lassen sich an Deckenschienen bewegen und eignen sich sehr gut für Therapieeinrichtungen. Wandlifter kommen verstärkt für den Ein- und Ausstieg am privaten Pool zum Einsatz.
Mit einem Schwimmbadlifter können Menschen mit Mobilitätseinschränkung mit Hilfe nur eines Begleiters – oder sogar völlig selbstständig – direkt vom Rollstuhl ins Wasser und zurück wechseln.
2. ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Im Juli 2017 wurden die technischen Regeln für Arbeitsstätten überarbeitet. In der ASR V3a.2 wird der Hinweis gegeben: An Arbeitsstätten, die ganz oder teilweise öffentlich zugänglich sind, stellt das Bauordnungsrecht der Länder auch dann Anforderungen an die Barrierefreiheit, wenn dort keine Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind.
Es gelten hier die entsprechenden in der Liste der Technischen Baubestimmungen genannten Punkte der DIN 18040-1.
3. Farben für ältere Augen
Mit zunehmendem Alter werden die Augen schwächer und können auch Farbunterschiede nicht mehr in dem Maß wahrnehmen wie zuvor. Farbkonzepte für ältere Menschen orientieren sich an körperlichen Veränderungen im Alter und steuern deren Auswirkungen entgegen.
Marco Bock von der Firma Brillux beschreibt, wie eine kontrastreiche und ausgewogene Farbgestaltung in Wohnbauten, Heimen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern die Lebensqualität wiederherstellt: durch gutes Sehen und bessere Orientierung.
Ab Herbst bietet Brillux auch wieder Seminartermine zum Thema an.
4. Aufzüge für Wohn- und Geschäftsbau, Krankenhaus und privat
Eine vielfältige Palette an energiesparenden Personenaufzügen bis 1000 kg Tragkraft für mehrgeschossige Wohnhäuser und öffentlich zugängliche Gebäude bietet Ihnen die MQuattrolifts GmbH. Bauseitiger oder selbsttragender Schacht, quadratischer oder rechteckiger Grundriss, Zugang einseitig, über Eck oder als Durchlader, Schiebe- oder Drehtür - alles ist möglich. Der hydraulische Antrieb mit Fluitronic-Technologie ist besonders umweltfreundlich.
Der Homelift für Einfamilienhäuser, kleine Büro- oder Mehrfamilienhäuser, Pensionen, kleine Hotels, Schulen oder Rathäuser ist sehr leise platzsparend, wartungsarm und kostensparend.
5. Barrierefreie Schwellen
Systemlösungen für schwellenfreie Übergänge an Balkontüren, Terrassen und Hauseingängen in Kombination mit rückstaufreien Entwässerungen erstellt die Gutjahr Systemtechnik GmbH, Spezialist für maßgeschneiderte Drainroste und Flächen-Drainagen.
Die feuerverzinkten Drainroste können an eine Höhendifferenz bis zu 6 cm angepasst werden und bilden gemeinsam mit Aquadrain-Flächendrainagen etwa für Terrassen mit Holz- oder Steinbelägen ein Drainage-Komplettsystem.
So können Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen problemlos ins Haus und das Wasser bleibt draußen.
6. Freistaat Sachsen bezuschusst Wohnungsanpassung
Gefördert werden Umbaumaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum bzw. gemieteten Wohnraum bei eingeschränkter Mobilität. Bezuschusst werden zum Beispiel Anpassungen in Bädern und Küchen, an Balkonen, Schwellen oder Türen.
Die Höhe des Zuschusses kann maximal 80 Prozent der unmittelbar für die förderfähigen Maßnahmen entstandenen Ausgaben einschließlich der Baunebenkosten, maximal 8.000 Euro betragen. Der Zuschuss für das Herstellen von barrierefreien Wohnraum für Rollstuhlfahrer gemäß DIN 18040-2 mit dem Kennzeichen R beträgt maximal 20.000 Euro. Förderanträge können seit dem 1.Juli bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
7. Keine Mittel mehr für Zuschussprogramm KfW 455 "Altersgerecht Umbauen"
Die Bundesmittel für das Programm sind für 2017 aufgebraucht. Für den Fall, dass 2018 erneut Zuschuss-Gelder eingestellt werden, denken Sie daran, dass Ihr Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen sein darf.
Weiterhin gefördert wird 2017 der Einbruchschutz: Wohneigentümer und MieterInnen erhalten für Maßnahmen ab einer Investition von 500 EUR einen Zuschuss von 10% der investierten Mittel - mindestens 50 EUR bis zu 1.500 EUR - für Material und fachgerechten Einbau durch Fachunternehmen. Der Antrag bei der KfW- Bank muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden.
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