Küchen
Auch Küchen können nur mit ausreichenden Maßen genutzt werden, d.h.:
Bewegungsfläche zum drehen und wenden
- 120 cm × 120 cm
- 150 cm × 150 cm für Rollstuhlfahrer
Vor den Küchenmöbeln ist eine Mindesttiefe von
- 120 cm
- 150 cm für Rollstuhlfahrer
Die Arbeitshöhen an Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollte der Körpergröße gerecht werden. Für Rollifahrer sollte die Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle möglich sein. Die Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle übereck wird empfohlen.
Der Essplatz in der Küche hat Vorteile: neben der Nutzung als zusätzlichen Vorbereitungstisch ist so das Zusammenleben auch während des Kochens möglich.
Essplatz
Ausreichende Bewegungsfläche und Beinfreiraum sind am Essplatz zu planen. Ein Rollifahrer benötigt ca. 80 cm Breite am Esstisch und eine Unterfahrbarkeit des Tisches von ca. 60 cm. Zu achten ist auf die Möglichkeit zum rangieren, eine entsprechender Breite zwischen den Standbeinen, günstig sind auch Tische mit flachem Mittelfuß.





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