DIN 18024-2, Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten Ausgabe: 1996-11
Geltungsbereich
Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein
Das gilt insbesondere für
- Rollstuhlbenutzer - auch mit Oberkörperbehinderung
- Blinde, Sehbehinderte
- Gehörlose, Hörgeschädigte
- Gehbehinderte
- Menschen mit sonstigen Behinderungen
- Ältere Menschen
- Kinder, klein- und großwüchsige Menschen
Alle Gebäudeebenen müssen stufenlos, gegebenenfalls mit einem Aufzug oder einer Rampe, erreichbar sein. Untere Türanschläge und Schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden.
In jedem Sanitärraum (also jeweils bei Damen und Herren) und jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen.
Beispiele: Alteneinrichtungen, Rehabilitations- und Nachsorgeeinrichtungen, Tagesstätten oder Schulen und Kindergärten, Arzt-Praxis, Post, Schwimmbad usw.
(außer Krankenhausbau, eigene Richtlinien)
Die DIN 18024-2 wurde durch DIN 18040-1 - Öffentlich zugängliche Gebäude ersetzt.
