DIN 18024-2 Sanitärräume, Sanitätsräume
Hinweis
Die Norm DIN 18040-1 ersetzt die DIN 18024-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.
Sanitärräume
In jedem Sanitärraum oder jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen.
Klosettbecken: Rechts und links neben dem Klosettbecken sind mindestens 95 cm breite und mindestens 70 cm tiefe und vor dem Klosettbecken mindestens 150 cm breite und mindestens 150 cm tiefe Bewegungsflächen vorzusehen. Die Sitzhöhe (einschließlich Sitz) sollte 48 cm betragen. 55 cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens muss sich der Benutzer anlehnen können.
Haltegriffe: Auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare, 15cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein.
Der Abstand zwischen den Klappgriffen muss 70 cm, ihre Höhe 85 cm betragen.
Toilettenspülung: Die Spülung muss beidseitig mit Hand oder Arm zu betätigen sein, ohne dass der Benutzer die Sitzposition verändern muss.
Toilettenpapierhalter: Je ein Toilettenpapierhalter muss an den Klappgriffen im vorderen Greifbereich des Sitzenden angeordnet sein.
Waschtisch: Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon ist vorzusehen. Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein. Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe und in mindestens 67 cm Höhe gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten. Vor dem Waschtisch ist eine mindestens 150 cm tiefe und mindestens 150cm breite Bewegungsfläche anzuordnen.
Spiegel:Über dem Waschtisch ist ein Spiegel anzuordnen, der die Einsicht sowohl aus der Steh- als auch aus der Sitzposition ermöglicht.
Seifenspender: Ein Einhandseifenspender muss über dem Waschtisch im Greifbereich auch mit eingeschränkter Handfunktion benutzbar sein. Die Entnahmehöhe darf nicht unter 85 cm und nicht über 100cm angeordnet sein.
Handtrockner: Der Handtrockner muss anfahrbar sein. Die Handtuchentnahme oder der Luftaustritt sind In 85 cm Höhe anzuordnen. Die Bewegungsfläche vor dem Handtrockner muss 150 cm tief und 150 cm breit sein.
Abfallauffang: Ein abgedichteter und geruchsverschlossener Abfallauffang mit selbstschließender Einwurföffnung in 85 cm Höhe muss anfahrbar und mit einer Hand bedienbar sein. Bewegungsfläche vor dem Abfallauffang 120 cm breit.
Ein Wasserventil mit Wasserschlauch und ein Fußbodenablauf sind vorzusehen.
Notruf ist vorzusehen
Türen vergleiche Türen
Die Tür des Sanitärraumes und/oder der Toilettenkabine muss abschließbar und im Notfall von außen zu öffnen sein.
Die barrierefreie Toilettenkabine sollte mit Kleiderhaken in 85 cm und 150cm Höhe und mit einer zusätzlichen, 15 cm tiefen und 30 cm breiten Ablagefläche in 85 cm Höhe ausgestattet werden.
Bewegungsfläche mind. 150 cm tief
siehe: Reichweiten, Reichhöhen Erwachsener im Rollstuhl, Greifhöhen für Kinder
Sanitätsräume
Sanitätsräume müssen mit mindestens einer Liege ausgestattet sein.
Besucherumfrage zum Nutzungsverhalten im Rolli-WC
Es werden verschiedene Arten des Heranfahrens - z.B. "schräg von vorn" - zur Auswahl gestellt. Dabei wird die Frage gestellt, welches Heranfahren der Rollstuhlbenutzer beherrscht, welches er bevorzugt und was er tatsächlich zu Hause nutzt.
Die Rückmeldungen sollen Architekten und Planern zu den Grundlagen der DIN-Normen eine wichtige Ergänzung für konkrete Planungen geben. Bauherren soll die Wichtigkeit der Einhaltung der Mindeststandards der DIN-Norm verdeutlicht werden. Vertreter aus Politik und Verbänden erhalten belegbare Zahlen als Argumentationshilfe.