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Wohnungen für Mietergemeinschaftenmietergemeinschaft.htm?output=print

Erfahrungswerte zum Wohnraum für ein Mieterklientel, für dessen Existenz eine in allen Teilen kostensparende Lebenshaltung Voraussetzung ist.

Hinweise für die Gestaltung von Wohnungen für Mietergemeinschaften, speziell für Senioren mit geringem Einkommen.

Wohnhaus Mietergemeinschaft 45+Treppenhaus

Hier geht es bei den Mietparteien um Menschen, die schon im Alter ab 45 Jahre diese kostengünstigen Wohnungen beziehen müssen und deren Einkommenssituation absehbar auf niedrigem Niveau bleibt. Ohne Bezug von Pflegegeld können sie keinen Heimplatz, kein betreutes Wohnen bezahlen. Das bedeutet, sie müssen in diesen Wohnungen alt werden können.

Was macht das Wohnen für das beschriebene Klientel unnötig teuer?

  1. Zu große und schlecht handhabbare Fenster
    Wer nicht will, dass die gegenüber wohnende Nachbarschaft, unmittelbar an seinem Leben Teil hat, muss sie mit Gardinen oder Rollos versehen - und das wird teuer. Außerdem fehlt es bei kleinen Wohnungen auch an Stellfläche. Das führt dann dazu, dass die untere Fensterfläche (bei geringer Brüstungshöhe) mit Schränkchen, Tischchen und Polstermöbeln vollgestellt werden. Das ist von außen bestimmt kein schöner Anblick. Die Fenster müssen weitestgehend vom Bewohner selbst bequem zu reinigen sein. Ein Fensterputzer ist unbezahlbar.
  2. Fehlende Einbauküchen
    Das gilt für den Fall, in dem die Küchen sehr klein bemessen sind und aus der Vorwohnung mitgebrachte Kücheneinrichtungen extra angepasst werden müssen bzw. gar nicht verwendet werden können. Eine gänzlich neue Kücheneinrichtung ist teuer.
  3. Nicht ausreichende Möglichkeiten für das Trocknen von Wäsche
    Bei dieser Mieterschaft kann nicht davon ausgegangen werden, dass jeder einen Wäschetrockner besitzt. Außerdem ist er in kleinen Bädern meist auch nicht unterzubringen. Es kann auch nicht erwartet werden, dass Wäsche zum Trocknen in eine Wäscherei gegeben wird - zu teuer. Die Folge ist, dass die Wäsche vorwiegend in den Bädern und Wohnungen getrocknet wird, und das in der Regel bei schlechter Durchlüftung der Räume. Es ist unbedingt ein gut durchlüfteter Trockenraum im Keller zu schaffen oder ein Wäschetrockner für alle im Keller zu installieren.
  4. Fehlender Raum für Kommunikation
    Ist bereits im Planungsprozess bekannt, dass eine Mietergemeinschaft einziehen soll, sind aus Kostengründen die Verkehrsflächen so zu bemessen, dass sie als Raum für Kommunikation genutzt werden können (z. Beispiel Platz für kleinere Sesselgruppen vor den Flurfenstern u.ä.).

Welche räumlichen Grundvoraussetzungen für das Altwerden in einer Mietergemeinschaft muss es geben?

  1. Eingangsbereich
    Die Haustür muss in den Flur hinein zu öffnen sein. Damit kann ein alter Mensch sein ganzes Körpergewicht einsetzen, um sie zu öffnen. Die Tür selbst braucht einwandfreie Bedienelemente (Türdrücker, nicht Knauf, der von Menschen mit rheumatischen Beschwerden an den Händen nicht bedient werden kann). Die Briefkästen sollten zumindest überdacht sein und sich in gut erreichbarer Höhe befinden (der oberste sollte nicht mit Anspringen und der unterste ohne Kniebeuge erreichbar sein).
  2. Treppenraum
    Wenn aus Kostengründen kein Aufzug vorgesehen werden kann, müssen die Treppen unbedingt folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Stufenhöhe darf nicht höher als 17 cm sein (alte Menschen haben in den allermeisten Fällen Knie und Hüftgelenksbeschwerden, Herzprobleme und immer mehr zunehmende Schwierigkeiten beim Tragen von Lasten). Die Auftrittstiefe sollte mindestens 28 cm betragen (der sichere Auftritt ist für Menschen, die mit Schwäche und Schwindelgefühlen zu kämpfen haben, lebenswichtig). Es sollte nach höchstens 10 Stufen ein Treppenpodest eingerichtet werden, damit die Möglichkeit des Ausruhens während des Treppensteigens gegeben ist. Die Treppenbreite sollte im Bedarfsfalle das Anbringen eines zweiten Handlaufs und eines Treppenlifts (Sitzlift) ermöglichen.
  3. Fenster
    Sie sollten unfallsicher zu handhaben sein (auf keinen Fall Schwingflügelfenster u. ä.). Im Bedarfsfall sollten sie das Anbringen eines Insektenschutzes ermöglichen. Das ist besonders für bettlägerige und allergische Menschen von Bedeutung. Küche und Bad möglichst mit Fenster. Alte Menschen leiden besonders unter zu wenig Licht. Eine Belüftungsanlage belastet außerdem die bereits anfälligen Atmungsorgane.
  4. Räume
    Gebraucht werden stufenlose Übergänge zu den einzelnen Räumen. Die Barrieren an Balkonen und Terrassen müssen das Befahren mit einem Stubenrollstuhl zulassen. Die Türbreiten müssen mindestens das Durchfahren mit einem Stubenrollstuhl gewährleisten. Diese Forderung gilt für den Fall, in dem eine Erkrankung (z.B. Unfall, akute Gleichgewichtsstörungen, Gelenkoperationen, leichter Schlaganfall) die vorübergehende Benutzung eines Zimmerrollstuhls erfordert. Die Badtüren müssen nach außen zu öffnen sein (auch Schiebetüren sind möglich). Die Sitzhöhe der Toiletten sind auf 48 cm anzuheben und als Toilettenbecken Flachspüler zu verwenden (sichtbarer Hinweis auf Krankheiten). Die Höhe der Waschbecken muss eine zusätzlich gebückte Haltung vermeiden. Die Heizungsregelung sollte gut zugänglich und einfach zu handhaben sein.
  5. Nebengelass
    Nicht beheiztes (Fußbodenheizung) Nebengelass ist unbedingt für den Fall erforderlich, in dem sich die betreffende Person nicht mehr selbst etwas einkaufen kann und der Gang in einen eventuell vorhandenen Kellerraum zu beschwerlich ist. Das heißt, sie ist auf Hilfspersonen und damit auf längere Vorratshaltung (Kartoffeln, Obst, Konserven, Wasch- und Hygienemittel) in unmittelbarer Wohnungsnähe angewiesen. Das Gelass kann die Größe eines normalen Vorratsschrankes haben.
  6. Fahrradraum und Raum für das Abstellen von anderen sanitären Hilfsmitteln
    Fahrräder und diverse sanitäre Hilfsmittel (Rollator, Rollstühle, Shopper) werden gerade im Alter dringend gebraucht. Sie müssen einen leicht zu erreichenden Aufbewahrungsort zu ebener Erde bekommen.
  7. sonstige Räume bei der Vergabe an Mietergemeinschaften
    Ein gut durchlüfteter Raum im Keller, der von allen als Mehrzweckraum (Turnen, Besprechungen, Hobbys, handwerkliche Aktivitäten) je nach Bedarf und Voraussetzungen für die Nutzung verwendet werden kann.

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Autorinfo

Mietergemeinschaft der Initiative 45+

14469 Potsdam

03312702556

Mietergemeinschaft der Initiative 45+ Wir sind eine Mietergemeinschaft älterer, alleinlebender Menschen (51 bis 80 Jahre alt). Wir sind 10 Frauen und drei Männer. Alle haben ein langes Arbeitsleben hinter sich und leben von einem Renteneinkommen, das es uns nicht erlaubt, einen Aufenthalt in einem Seniorenheim oder in betreutem Wohnen in Anspruch zu nehmen, bevor unser Einkommen durch eine Pflegestufe aufgebessert werden kann.
Wir bewohnen ein ganzes Haus mit 12 kleinen Wohnungen. Unser Vermieter ist die Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH.
Das Haus wurde von uns im Oktober 2001 bezogen. Es handelt sich um einen im 3. Förderweg errichteten Neubau. Die Vergabe der Wohnungen geschah im Einverständnis und unter Kontrolle (Wohnberechtigungs- schein) der Stadtverwaltung Potsdam. Unsere Mieten werden einkommensabhängig von der Stadt gestützt. Dazu führen wir jährlich einen Einkommensnachweis.

Wir bewohnen jeder eine eigene Zweizimmerwohnung von ca. 53qm. Eine Ausnahme bilden drei Mieterinnen, denen gemeinsam zwei durch eine Verbindungstür verbundene Wohnungen der genannten Größe gehört. Bis auf zwei behindertengerechte Wohnungen im Erdgeschoss sind alle anderen normale Standardwohnungen, gemäß Bauordnung des Landes in kostensparender Bauweise errichtet und damit mit einigen Mängeln behaftet.
Wir sind gegenüber dem Vermieter grundsätzlich Einzelmieter mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

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