DIN 18025-1/2 Treppen, Handlauf
Hinweis
Die Norm DIN 18040-2 ersetzt die DIN 18025-1 und DIN 18025-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.
Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 als Gegenüberstellung
Treppen
Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2, 1992-12 |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN 18025 Teil 1, 1992-12 Abweichung gegenüber Teil 2 |
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Treppen | |
Beidseitig Handläufe Durchmesser 3 cm-4,5 cm, am Treppenauge nicht unterbrochen, Markierung am Anfang und Ende Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe 30cm waagrecht über den Anfang und Ende der Treppe hinausragen. (Empfehlung: um eine Auftrittsbreite über das Treppenende vergrößert) in Mehrfamilienhäusern taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen, ausreichende Belichtung und Beleuchtung von Treppenabsätzen, keine Stufenunterschneidungen |